Allgemeines (Motorradrecht)

Einlaßkontrolle bei den Nomads

Sieben Stunden lang haben am Sonnabend Polizisten jeden kontrolliert, der auf die Hells-Angels-Feier am Markgrafendamm wollte.

schreibt heute morgen Werner Kurzlechner im Tagesspiegel.

Es ging um eine Geburtstagsparty anläßlich des achtjährigen Bestehens des MC Nomads in Friedrichshain.

Insgesamt kontrollierten rund 190 Polizisten 308 Personen und 71 Fahrzeuge.

Das war zu erwarten. Umsomehr wundert mich das hier:

Dabei fanden die Ermittler zahlreiche Waffen und Drogen. Ein Rocker wurde festgenommen, weil gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.

Wenn ich auf so eine Party fahre, hier in Berlin, in dieser Stimmung: Warum - um Himmels Willen - lassen die Jungs dann nicht das Zeug zuhause, wonach immer gesucht wird. Was hat den Rocker geritten, gegen den ein Haftbefehl vorlag, sehenden Auges in die Kontrolle zu geraten (oder wußte er nicht, daß er gesucht wird?)?

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Wieder sauber und trocken gelagert

Auch zur Freude des Postboten, der beim täglichen Abliefern der Post wieder einen schönen Ausblick hat.

Besten Dank an Tom und seine Leute aus dem KTM GST Shop in der Danziger Str. für den Transport.

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„tank-slapper“ bzw. „high-speed-wobble“

Ein Kollege hat ein Problem mit dem Unfall einer HD:

wir vertreten einen Mandanten, der mit seinem Motorrad Harley Davidson Ultra Classic bei idealen Bedingungen bei Tempo 140 Km/h ins Schlingen geriet und sodann stürzte. In den USA ist dieses Phänomen als „tank-slapper“ bzw. „high-speed-wobble“ bekannt. Gibt es jemanden, der hierzulande damit schon befasst war oder jemanden kennt, der ein ähnliches Problem hatte?

Hilfreiche Hinweise hier in den Kommentaren oder an mich unter hoenig@kanzlei-hoenig.de.

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Notwehr gegen Pfefferspray?

Die Schüsse eines Bandidos auf einen Hells Angel in Cottbus wurden gestern vor dem Landgericht Cottbus verhandelt.

Der 26 Jahre alte Angeklagte wird beschuldigt, bei einer Auseinandersetzung am 9. Februar in der Cottbuser City mit einer halbautomatischen Pistole mehrmals auf einen 27-Jährigen gefeuert zu haben.

berichtet die Morgenpost am 7. Oktober 2008

Am 8. Oktober 2008 heißt es dann in der Zeitung:

... hat der Angeklagte am Mittwoch Pistolenschüsse auf einen Rivalen zugegeben. Der 26-Jährige von der Gruppierung „Bandidos“ sagte durch seinen Verteidiger vor dem Landgericht, er sei von Mitgliedern der „Hells Angels“-Rocker am 9. Februar in der Innenstadt provoziert worden. Einer von ihnen habe ihn mit Pfefferspray besprüht, als er mit seiner Verlobten und ihrem gemeinsamen Kind unterwegs war. Aus Angst habe er mehrmals in Richtung des Angreifers geschossen, berichtete der Beschuldigte.

Daß das Verteidigungskonzept - Notwehr mit der Schußwaffe gegen Pfefferspray - aufgehen wird, mag ich so richtig nicht glauben.

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Betrug oder Diebstahl statt Probefahrt

Das Oberlandesgerichts Köln hat in einer Entscheidung vom 22.07.2008 (Az.: 9 U 188/07) einem Motorradbesitzer 10.650,- € als Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung zugesprochen, nachdem sein Motorrad während (statt?) einer Probefahrt entwendet worden war.

Der Motorradfahrer beabsichtigte, seine BMW 1200 GS zu verkaufen. Nach einem Inserat im Internet erschien ein Interessent auf einem älteren Yamaha-Motorrad FJ 1100, der sich als „Josef Krause“ vorstellte. Einen Personalausweis ließ sich der Verkäufer nicht vorlegen.

Dem Kaufinteressenten überließ er die BMW zu einer kurzen Probefahrt, allerdings ohne die Fahrzeugpapiere mitzugeben. Auf die Rückkehr des Herrn Krause und der BMW wartet der verhinderte Verkäufer bis heute. Die Yamaha war kein adäquater Ersatz, ihr Wert lag bei 600,- €.

Der Versuch, den angeblichen Käufer zu ermitteln, blieb daher ohne Erfolg; „Herr Krause“ war in Wahrheit nicht existent. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Zahlung der Entschädigung mit der Begründung, der Motorradfahrer sei Opfer eines - nicht versicherten - Betruges geworden.

Jedenfalls habe er grob fahrlässig gehandelt, als er das hochwertige Motorrad dem unbekannten Käufer zu einer örtlich und zeitlich nicht begrenzten Probefahrt überlassen habe.

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts gab jetzt dem Motorradbesitzer in zweiter Instanz Recht. Das Gericht geht von einer „Entwendung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Der Verkäufer habe, als er das Motorrad zur Probefahrt an den angeblichen Kaufinteressenten zu einer zeitlich und räumlich gegrenzten Probefahrt überließ, seinen „Gewahrsam“ an der Maschine nicht aufgeben wollen, dieser sei nur gelockert gewesen. Dies ergebe sich schon daraus, dass der Fahrzeugschein nicht mit übergeben worden sei. Der Interessent habe sich bei seiner Probefahrt nur im Gebiet der kleinen Ortschaft bewegen sollen, in der der Eigentümer wohnt.

Obwohl der Eigentümer des BMW-Motorrades sich keinen amtlichen Ausweis zeigen ließ und nicht um Hinterlassung einer Sicherheit für die Zeit der Probefahrt bat, sei die Versicherung nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls von ihrer Zahlungspflicht frei geworden. Zwar seien die Versäumnisse des Verkäufers als sorgfaltswidrig anzusehen, sie stellten aber keinen groben Verstoß dar, weil der Kaufinteressent sein zum Straßenverkehr zugelassenes Motorrad zurückgelassen habe. Der Verkäufer habe danach annehmen dürfen, den Interessenten im Notfall auch über das Kennzeichen ermitteln zu können. Auch habe die hinterlassene Maschine in den Augen des Verkäufers einen gewissen Wert dargestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressestelle des OLG Köln

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Huch!

Auf der Heimfahrt von einer Reise nach Deutschland hat ein zerstreuter französischer Motorradfahrer seine Frau an einer Tankstelle bei Straßburg vergessen. Wie die Gendarmen mitteilten, machte das aus Zentralfrankreich stammende Paar an einer Raststätte halt, um etwas zu essen. Anschließend fuhr der Franzose mit seinem Motorrad weiter - und merkte erst 120 Kilometer später, dass seine 45 Jahre alte Frau nicht hinter ihm saß.

Voller Panik ging der Mann zur nächsten Gendarmerie und sagte aus, seine Frau sei vermutlich vom Motorrad gefallen.

Quelle und mehr: taz

Das, was der Fahrer sich anhören mußte, als er seine ehemalige Sozia an der Tankstelle wieder abholte, dürfte nicht jugendfrei gewesen sein.

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Gedrosselt für viele Jahre

Wilhelm Brause, geboren am 5.7.1985, hat am 26.9.2006 die Prüfung der Fahrerlaubnis-Klasse A bestanden. An diesem Tag beginnt für ihn auch die Zwei-Jahres-Frist des § 6 Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.

Am 26.9.2008 wäre es dann soweit, daß er die Drossel aus seiner RSV-Mille entfernen darf.

Brause wäre aber nicht Brause, wenn da nicht etwas dazwischen käme. Nämlich ein prall gefüllte Punktekonto, das am 15.6.2007 zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Erst am 19.6.2008 bekommt er seine Fahrerlaubnis zurück. Die Juristen sprechen von einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung.

Brause fragt sich nun, wie lange er die Mille noch mit 34 PS fahren muß. Sein Führerschein gibt ihm darüber keine Auskunft, der enthält nur das Ausstellungsdatum der Neuerteilung, den 19.6.2008.

Es ist bedauerlich, aber die Drossel-Zeit endet tatsächlich erst am 19.6.2010. Denn da gibt es eine weitere Norm, den § 20 Absatz 1 FeV, die dem Moppedfahrer das Leben erschwert:

Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.

Tja, und dann gilt § 6 Absatz 2 FeV. Das bedeutet für Brause: Drossel insgesamt für gute drei Jahre. Es sei denn, ihm gelingt es, vor diesem Datum das 25. Lebensjahr zu erreichen. Aber dabei kann ihm kein Jurist helfen.

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Für Gixxer ohne Führerschein

Für den Fall, daß die Fahrerlaubnis gerade mal nicht greifbar ist, hat sich Suzuki etwas einfallen lassen:

gsxr.jpg

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NSU

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Eine Erinnerung an alte Zeiten. In Kreuzberg am 1. Mai 2008.

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So geht das nicht

Knieschleifer heißt das, Knieschleifer. Vom Helm hat keiner was gesagt:

sonicht.jpg

Danke an Nils Petersen für den Schnappschuß.

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