Verkehrsunfall

Rechtsrat beim Friseur

Es kommt zum Auffahrunfall. Kein erkennbarer Schaden am Heck des Käfer-Abklatschs. Dreieinhalb Tage später hatte die Autofahrerin aber plötzlich Schmerzen im Nackenbereich. Sagt sie. Nun will sie Verdienstausfall, weil sie - wie sie beleglos vorträgt - zum Arzt fahren und sich ein paar Mal massieren lassen muß. 4.000 Euro.

Vielleicht war sie zwei Tage nach dem Unfall beim Friseur und hat die Wartezeit mit dem Studium von Zeitschriften verbracht; Zeitschriften mit kompetenten Ratschlägen für alle Lebenslagen.

Übrigens: Das Anspruchsschreiben der „Geschädigten“ enthielt keine Ersatzansprüche wegen der verrutschten Frisur. Darauf sollte der Anwalt, der das Mandat übernimmt, achten.

3 Kommentare

Das Rindvieh ist nicht verkehrstauglich

Aus gegebenen Anlaß zitiere ich noch einmal aus der Entscheidung des AG Köln - Urteil vom 12.10.1984 (Az. 226 C 356/84). Es ging um die Frage, ob ein männliches Rindvieh zum Straßenverkehr zugelassen ist:

Schließlich sprechen auch einige Bedenken gegen die Verkehrstauglichkeit und Verkehrsgängigkeit des Rindviehs insgesamt. Einmal bleibt ein Ochse vor jedem Berge stehen (Simrock, Nr. 7631). Er weist zwar weiter mehr als die erforderliche Zahl von „Einrichtungen für Schallzeichen“ auf. Er besitzt nämlich zwei Hupen bzw. Hörner (§ 55 StVZO). Diese sind jedoch nicht funktionstüchtig, (Heinz-Erhardt, S. 89):

„Ein jeder Stier hat oben vorn
auf jeder Seite je ein Horn;
doch ist es ihm nicht zuzumuten,
auf so ‚nem Horn auch noch zu tuten.
Nicht drum, weil er nicht tuten kann,
nein, er kommt mit dem Maul nicht dran.“

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Lauwarme Luft

Die Allianz - in ihrer Eigenschaft als Haftpflichtversicherer - schreibt:

Nur aus wirtschaftlichen Erwägungen und unter Zurückstellung erheblicher Bedenken übernehmen wir die Differenz von 28,56 EUR. Bitte beachten Sie, daß diese Zahlung ohne jegliche Präjudiz und Anerkenntnis erfolgt.

Das ist unserer Mandantschaft und mir völlig egal. Hauptsache die Allianz zahlt.

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So geht es natürlich auch

Für unseren Mandanten regulieren wir einen Verkehrsunfall. In diesem Zusammenhang haben wir auch seinen eigenen Haftpflichtversicherer, die AXA, vorsorglich und umfassend über den Unfall informiert.

Heute erhalten wir eine Anfrage des Versicherers:

... anbei übersenden wir Ihnen die Anspruchsunterlagen der Gegenseite vom 29.08.07 mit der Bitte um Stellungnahme. Wie können die Angaben zum Unfallhergang widerlegt werden?

Manche Versicherer geben eine Menge Geld für die Ausbildung ihrer Schadenssachbearbeiter aus. Bei anderen Versicherer versuchen die Sachbearbeiter, auf preisgünstigere Weise an das notwendige know how heranzukommen. Versuchen kann man es ja mal.

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