Verkehrsunfall

Absurdes Schauspiel vor dem Zivilgericht

Nach langen Jahren hat es mich wieder einmal erwischt. Ich konnte es nicht verhindern. Ein Auftritt vor dem Zivilgericht. Ich bin völlig fassungslos!

Der Fall:
In einem recht engen Parkhaus kommt es im Juni 2014 zum Streifanstoß zweier PKW, die dort rangierten. Der Beklagtenvortrag gibt den Streitstand wieder:

Die Behauptungen sind unzutreffend. Nicht das fahrende Beklagtenfahrzeug fuhr gegen das stehende Klägerfahrzeug, sondern das fahrende Klägerfahrzeug gegen das stehende Beklagtenfahrzeug.

Der Schaden:
Der (optische) Schaden am (verkehrssicheren) Fahrzeug der Klägerin beträgt rund 3.300 Euro. Der Versicherer des Beklagten zahlte daraus die Hälfte. Die andere Hälfte soll nun die Klage bringen.

Neben diesem Sachschaden macht die Klägerin auch noch Ansprüche aus einem Personenschaden geltend: Ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.000 Euro sollen es sein. Durch den Unfall habe sich eine therapieresistente Vorerkrankung verstärkt, sie leide seitdem unter Schlafstörungen und rheumatischen Beschwerden.

Dann geht es noch um eine Auslagenpauschale in Höhe von 20 Euro.

Das Verfahren:
Die Prozeßakte, die mir zur Verfügung gestellt wurde, umfaßte über 70 Seiten. Es hatte schon ein Termin stattgefunden, zu dem zwei Zeugen mit Dolmetscher geladen waren und angehört wurden. Nun fand ein weiterer Termin statt, in dem ich als Terminsvertreter und Prozeßbevollmächtigter die Klägerin vertreten habe.

Der Termin:
Erschienen waren der Anwalt – ein Profi aus einer hochspezialisierten, überregionalen Kanzlei, die aufgelöste und aufgeregte Klägerin und ich. Der Aufruf erfolgte pünktlich. Der Präsenzfeststellung folgten die vom Richter ins Protokoll diktierten „Anträge aus der Klageschrift vom August 2015“, der „Klageabweisungsantrag vom Januar 2016“ sowie die Ankündigung einer Entscheidung – voraussichtlich die Einholung eines Sachverständigengutachtens – „am Schluß der Sitzung“. Nach etwa 90 Sekunden war sie Sache erledigt.

Die Klägerin verstand die Welt nicht mehr. Ich habe dann etwa noch eine gute halbe Stunde versucht, ihr zu erklären, was dieser Zirkus hier soll.

Es ist mir schwergefallen, dabei sachlich zu bleiben. Denn dieser Termin, zu dem sich zwei erwachsene Rechtsanwälte, eine Urkundsbeamtin und ein erfahrener Richter morgens früh um viertelnachneun im Gericht treffen, zu dem eine hyperventilierende Klägerin extra angereist ist, war sowas von sinnlos und überflüssig.

Wofür muß man sich dazu im Gericht treffen?
Auf diese Frage bestätigte der Kollege, das sei alles völlig normal, er wisse gar nicht, warum ich mich so echauffiere.

Jetzt, wo ich noch einmal darüber in Ruhe nachdenke: Wie verdorben muß der menschliche Verstand eigentlich sein, um sich so eine aberwitzige und absurde Show-Einlage vor einem Amtsgericht bieten zu lassen? Durch diese „Gerichtsverhandlung“ sind mir gute 2 Stunden meiner Arbeits- und Lebenszeit gestohlen worden.

Und wenn ich mir jetzt auch noch die finanzielle Seite anschaue, wird mir schwindelig: Dafür bekommt der Zivilrechtsanwalt noch nicht einmal ein Honorar! Unglaublich.

Der Fall an sich ist schon kompletter Kappes:
Wegen ein paar Kratzern am Kotflügel eines Mittelklassefahrzeugs und ein wenig aufgeblasenem Unbehagen wird über 4 Jahre ein wahnsinns Aufriß gemacht. Und damit beschäftigen sich auch noch hochqualifizierte Menschen, die so tun, als gäbe es nichts Wichtigeres. (Was ich von der Klägerin halte, schreibe ich hier besser nicht.) Das ist doch völlig bekloppt!

Wir leben in einer sonderbaren Welt … und ich bin heilfroh, daß diese für mich nicht das Zivilrecht ist.

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Alpi ist gestartet

Alpifährt Die Staatsanwaltschaft hat Alpi wegen Mordes angeklagt. Seit dem 12.12.2016 wird nun vor dem Landgericht Bremen über diesen Anklagevorwurf verhandelt.

Alpi soll im Juni 2016 einen betagten Fußgänger angefahren haben. Darüber hatte ich bereits berichtet.

Der Mann sei trotz Rotlicht der Fußgängerampel über die Straße gegangen. Den Unfall hat Alpi mit einer Helmkamera aufgezeichnet. Er soll wieder mal einen Film für seine Youtube-Plattform gedreht haben. Der Fußgänger starb an der Unfallstelle, Alpi wurde ebenfalls schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft unterstellt Alpi einen bedingten Tötungsvorsatz. Das bedeutet, er soll den Tod des Fußgängers „billigend in Kauf genommen“ haben. Die Indizien für diese Unterstellung leitet die Staatsanwaltschaft von der hohen Geschwindigkeit des Motorradfahrers ab. Auch die auf Youtube gut von Alpi selbst dokumentierten angeblichen wiederholten „groben“ Verkehrsverstöße und Beinaheunfälle seien ein deutlicher Hinweis darauf, daß Alpi …

… es billigend in Kauf [genommen hat], dass andere schwer verletzt werden oder gar sterben.

Sämtliche Youtube-Videos wurden dazu von den Ermittlern ausgewertet, nachdem sie sich wie 80.000 Abonnenten des YouTube-Kanals die Aufzeichnungen angeschaut und angehört haben. Daß Alpi mit diesen Filmchen nicht nur Fans unterhalten wollte, sondern auch über Werbeeinnahmen Einküfte erzielte, unterstützt die Argumentation der Strafverfolgungsbehörde.

Die Verteidigung wird zitiert mit dem Vortrag, Alip sei „nicht das Monster, als das er dargestellt wird“. Der 24-Jährige soll nach Darstellung eines Verteidigers …

… ein junger Mann [sein], der große Freude am Motorradfahren gehabt und dies möglicherweise übertrieben habe.

Das ist ein für mein Gefühl etwas zu entspanntes Argument, das bei der Frage „Tötungsvorsatz: Ja oder Nein?“ eher nicht weiterhilft. Die Verteidiger werden sich nach dem Eröffnungsfeuerwerk sicher stärker engagieren. Denn es steht einiges auf dem Spiel:

  • Wenn (bedingter) Tötungsvorsatz, dann Mord, dann lebenslang.
  • Wenn nicht, dann maximal 5 Jahre.

Entscheidend wird es also um ein Rechtsproblem gehen, mit dem sich Jurastudenten um Grundstudium herumschlagen müssen:

Die Abgrenzung des bedingten Vorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeit.

Weil das eben keine Rechenaufgabe ist, die zwingend nur zu einem richtigen Ergebnis führen kann, rechne ich ganz sicher damit: Dieses Problem aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts wird mittelfristig den Bundesgerichtshof beschäftigen. Denn Alpi und seine Verteidigung werden genausowenig eine erstinstanzliche lebenslange Freiheitsstrafe akzeptieren wie die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung „nur“ wegen fahrlässiger Tötung oder gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Zumal bei letzterer Variante wegen des Mitverschuldens (Rotlichtverstoß!) des Geschädigten kaum die Maxmialstrafe ausgeurteilt werden dürfte.

Bleibt zu hoffen, daß bei der Strafkammer professionelle Richter sitzen, die sich von der kochenden Volksseele nicht beeindrucken lassen.

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Fachanwalt für gute Scherze

752659_web_R_K_B_by_Astrid Götze-Happe_pixelio.deWir haben für unseren Mandanten einen recht heftigen Unfall reguliert. Der Versicherer weigerte sich zunächst, den Schaden zu ersetzen. Also haben wir für den Mandanten geklagt. Das Gericht hat den Versicherer zur Zahlung eines fünfstelligen Betrags verurteilt.

Und was macht der Versicherer?
Er zahlt immer noch nicht. Nach Ablauf der üblichen Fristen, die die Zivilrechtler kennen, haben wir dann eben förmlich die Zwangsvollstreckung angedroht. Und die dafür entstehenden Kosten – auch schon fast im lustigen vierstelligen Bereich – gleich mit in Rechnung gestellt.

Jetzt auf einmal jault der Versicherer auf.
Besser gesagt, seine Prozeßbevollmächtigten, eine namhafte Berliner Kanzlei mit sechs Anwälten, fünfe davon Fachanwälte für Versicherungs- und für Verkehrsrecht. Und was schreibt uns der qualifizierte Kollege?

Die von uns geltend gemachte Forderung der Anwaltskosten sei nicht begründet. Und warum nicht?

WitzigerKollege

Ist er nicht süß? Versicherern muß man nicht drohen, die zahlen immer freiwillig!

Ja, nee. Is klar. Und Käse ist ein Gemüse.

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Bild: © Astrid Götze-Happe / pixelio.de

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Ein Loch im Strafgericht – Terminverlegung

Der Unfall ereignete sich im August 2013. Unsere Mandantin wurde schwer verletzt, ihr Motorrad übelst verbogen. Im Juli 2014 haben wir den Sachschaden beziffern können, Ende jenes Jahres dann auch einigermaßen abschließend die Ansprüche aus dem Personenschaden. Nach dem ARAG-üblichen Verzögerungen und Nervereien haben wir die Deckungszusage für die Klage erhalten. Diese wurde notwendig, weil die Halterin des gegnerischen Fahrzeugs – eine Anstalt des öffentlichen Rechts – zu Unrecht die Regulierung verweigerte.

Im Februar 2015 haben wir dann die Klage – auf Zahlung von rund 25.000 Euro – erhoben und im März die Gerichtskosten – rund 1.200 Euro – eingezahlt. Es konnte also losgehen mit dem gerichtlichen Verfahren.

Wir bekamen dann Anfang Juni 2015 die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Die sollte am 7. Dezenber 2015 stattfinden.

Nun erreichte uns die Tage ein Fax des größten deutschen Landgerichts:

Terminverlegung um 6 Monate

Die Justizverwaltung hat in der Strafgerichtsbarkeit ein Loch entdeckt. Dieses Loch stopft man mit einer Zivilrichterin und reißt damit ein neues in der Zivilgerichtsbarkeit auf.

Man könnte nun auf die Idee kommen, eine „ordentliche Dezernentin“ des …. sagen wie mal …. Sozialgerichts zum Finanzgericht abzuordnen, um das dortige Loch zu stopfen, das durch die Abordnung eines Finanzrichters an das Arbeitsgericht … und so weiter und so fort.

Ich bin froh, einen ordentlichen Beruf gelernt zu haben und in wohl geordneten Verhältnissen arbeiten zu können.

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Lesbares ärztliches Attest

Ärzte sind dafür ausgebildet, kranken und verletzten Menschen zu helfen. Das klappt in aller Regel auch ganz gut. Bei anderen Fähigkeiten, zum Beispiel – so hieß das in meiner Volksschule noch – im Fach „Schönschreiben“, sind hin und wieder ein paar Defizite zu bemängeln. Überhaupt, was das Ausstellen von Attesten angeht, haben wir schon die tollsten Sachen erlebt. Hier ist mal wieder so eine.

Unser Mandant wurde bei einem Verkehrsunfall ordentlich durchgeschüttelt und bedurfte einer professionellen Behandlung. Damit wir nun für den Mandanten u.a. das Schmerzensgeld beziffern können, ist ein ärztliches Attest sehr hilfreich. Deswegen haben wir den behandelnden Arzt angeschrieben. Fast in Sekundenschnelle kam die Rückmeldung per eMail mit einer Bilddatei.

Attest

Ich ziehe den Hut vor dem Einfallsreichtum dieses Herrn Dr. med. Handyknipser. Das Beste an diesem Attest: Es ist – anders als manche ärztliche Handschrift – einwandfrei lesbar! 8-)

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Die ARAG und unsere Suppe

Auf ins LebenIm Rahmen Unfallschadenregulierung hatten wir einmal mehr unerfreulichen Kontakt zu dem gelb-schwarzen Versicherer aus MünchenDüsseldorf. Diesmal war es nicht die legendäre Assessorin D.; die scheint wohl endlich einen besseren Job bekommen zu haben. Statt ihrer versucht es nun eine Frau Assessorin Weber, im Auftrag der ARAG den Rechtsanwälten ihrer Versicherungsnehmer in die Suppe zu verderben.

Die ARAG, d.h. diese Frau Ass.W., möchte unserem Spezialisten für Verkehrsunfallzivilrecht, Thomas Kümmerle, der als Rechtsanwalt seit über 14 Jahren Erfahrungen mit der Regulierung von Verkehrsunfällen hat, vorschreiben, wie er einen Anspruch auf Schmerzensgeld in einer Klage zu formulieren hat.

Man glaubt’s echt nicht, was diesem Versicherer mit seinen assessorierten ARAGbearbeitern alles einfällt. Hier – im RSV-Blog – gibt es die ganze Story über die Suppenkasperin.

Wir raten – nicht nur unseren Mandanten – sich Versicherern anzuvertrauen, die weniger einfallsreich sind, wenn es um die Verweigerung von Versicherungsleistungen geht. Unser souveräner Tipp: ARAG geht gar nicht! Dann klappt das auch wunderbar mit dem Auf-ins-Leben. Nutzen Sie Ihre Chancen, einen fairen Versicherer zu finden.

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Geschwurbelte Begutachtungstextbausteinverwendung

654180_web_R_K_by_lichtkunst.73_pixelio.deDer Dichter eines großes (ost-)deutschen Begutachtungsunternehmen hat einen neuen Textbaustein entwickelt.

Mit diesem Werk versendet der Dienstleister die Produkte der Gutachtertätigkeit als Anlagen zu eMails in das weltweite Netz. Unter anderem auch zu uns nach Kreuzberg:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir Ihnen die in Ihrem Auftrag oder mit der Bitte um Versand an Sie von unserem Hause erstellte Dienstleistung incl. Anlagen.

Ob die Sachverständigengutachten von der gleichen Qualität sind, müssen dann andere beurteilen.

Nebenbei, aber wichtig:
Einen Vorschlag an die Dichter: Bei eMails, die an unsere Kanzlei geschickt werden, kann die Phrase „in Ihrem Auftrag“ ersatzlos gestrichen werden. Unsere Mandanten beauftragen, wenn sie unserem Rat folgen, andere Sachverständige, die nicht im Auftrag von Versicherern arbeiten.

Denn wir vertreten die Ansicht, daß die Höhe des (Unfall-)Schadens nicht von demjenigen geschätzt werden sollte, der den Schaden hinterher auszugleichen hat. Wir arbeiten mit unabhängigen Gutachten zusammen.

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Bild: lichtkunst.73 / pixelio.de

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Geprüfte Mobilität im Alter

Es läßt sich nicht verhindern: Auch Autofahrer werden mit der Zeit älter. Und mit dem Alter beginnt dann der Schwund der Leistungsfähigkeit. Das ist auch der Behörde bekannt, die für den Erhalt des wichtigsten Teils für das menschliche Überleben zuständig ist – der Fahrerlaubnisbehörde.

Hier stellen sich ganz besondere Anforderungen an den Verteidiger, der einen betagten Mandanten vor den Zweifeln dieser Behörde bewahren will. Denn wenn es dort erst einmal zweifelhaft erscheint, daß der Alte noch zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein könnte, geht es ab zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Und deren Ausgang ist bekanntlich eine der größten Unbekannten seit der Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest an den größten existierenden Computer des Universums.

In einem von uns verteidigten Fall ging es um einen relativ überflüssigen Verkehrsunfall, nach dem sich der Mandant spontan – und zwar sehr ungünstig – geäußert hatte. Dem Kundigen war klar, wir reden hier nicht mehr von einem fahrlässigen Verursachen eines Verkehrsunfalls mit (leichtem) Personenschaden (§ 229 StGB), sondern über die Fahrerlaubnis des hoch betagten Mandanten.

Es war nicht ganz einfach, dem freundlichen älteren Herrn klar zu machen, was da auf ihn zukommen wird, wenn er an seiner Altersweisheit festhält. Schlußendlich hat er sich aber erst überreden und dann professionell untersuchen lassen.

Mit einem extrabreiten Grinsen übermittelte uns der Mandant das Untersuchungsergebnis:

Mobilitäts-Check

Das hat er doch selbstverständlich alles schon vorher gewußt!

Aber wir wissen, daß wir mit unserer – ehrkränkenden ;-) – Empfehlung, diesen eigentlich völlig überflüssigen Mobilität-Check zu machen, zum Erhalt seiner Fahrerlaubnis maßgeblich beigetragen haben.

Und dafür hat sich der versöhnte Mandant – unterstützt von seiner besorgten Ehefrau – auch bei uns herzlich bedankt.

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so ein kreuzgefährliches Quad

Zwischen einem Quad und einem Pkw kam es zu einem Unfall, wobei sich im Nachhinein nicht recht aufklären ließ, welcher der beiden Fahrer dafür verantwortlich war.

Der Quadfahrer, der zu allem Übel bei dem Crash auch erheblich verletzt worden war, klagte vor dem Landgericht Ingolstadt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld und bekam – nichts.

Noch nicht einmal die Hälfte seines Schadens nach der sogenannten Unaufklärbarkeitsquote gönnten ihm die Ingolstädter Richter. Die fanden nämlich – sachverständig durch einen Gutachter und Wikipedia beraten – so ein Quad sei ein kreuzgefährliches Ding. Wer damit im öffentlichen Straßenverkehr herumfahre, habe es nicht besser verdient.

Auch vor dem Oberlandesgericht München, dass sich mit der Berufung des Quadfahrers beschäftigen musste, fand dieser keine Gnade.

Da keinem der beiden Unfallbeteiligten irgendein Verschulden nachgewiesen werden konnte, kam es auf die verschuldensunabhängige Haftung aus der Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge an. Nun sollte man eigentlich denken, bei zwei Kraftfahrzeugen mit jeweils vier Rädern sei die Betriebsgefahr gleich hoch und damit der Schaden hälftig zu teilen.

Das OLG München belehrt eines Besseren.

Die(s) ist jedoch fehlsam. Es kommt vielmehr auf die spezifischen Besonderheiten der beteiligten Fahrzeuge an. (…) In die Bewertung der spezifischen Besonderheiten des klägerischen Quads ist zunächst und entscheidend dessen Instabilität einzustellen:

Der Sachverständige (…) hat anläßlich seiner Einvernahme vor dem Erstgericht (…) insoweit folgendes ausgeführt:

„Ich möchte die Fahrweise dieser Quads, wie es hier unfallgegenständlich ist, zumindest bei starker Bremsung als sehr instabil betrachten aufgrund des Verhältnisses von Spurweite zum Radstand. Das Fahrzeug neigt in diesen Fällen dazu, die Vorderachse zu belasten und die Hinterachse zu entlasten, was zu Schleudervorgängen führen kann. Das unfallgegenständliche Quad zumindest hatte kein ABS. Eine Verlagerung des Gewichts des Fahrers kann auch die Fahrlinie beeinflussen, wenn man sich insbesondere das Verhältnis des Fahrergewichts zum Fahrzeuggewicht anschaut, das gilt insbesondere beim Bremsen.“

Diese Feststellungen entsprechen den allgemein zugänglichen Quellen (vgl. etwa Wikipedia, „Quad“ Bearbeitungsstand: 24.07.2013, http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Quad&oldid=120836082 [abgerufen: 17.09.2013]).

(…) Die normale Betriebsgefahr des beklagtischen Toyotas tritt im Hinblick auf das Vorstehende im konkreten Fall vollständig gegenüber der Betriebsgefahr des Quad zurück.

OLG München, Urteil vom 17.09.2013, Az: 10 U 2166/13 (Vorinstanz LG Ingolstadt, Urteil vom 29. Mai 2013, Az: 33 O 361/11 in ZfS 2013, 679-680

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.

Man ist mit einem straßenzugelassenen Kraftfahrzeug unterwegs, es knallt und man bekommt nichts, weil man kein ABS hat und das Fahrverhalten instabil ist. Auf den konkreten Nachweis, dass diese Umstände mit unfallursächlich waren, kommt es anscheinend nicht an.

Wie ist es dann mit motorisierten Zweirädern, bekommt man nach einem Unfall auch nichts?

Der BGH hat sich hierzu mehrfach geäußert und zum einen klargestellt, dass bei der Betriebsgefahr dem Umstand, dass ein Motorradfahrer selber nicht durch eine Karosserie geschützt ist, keine Bedeutung zukommt. Die allgemeine Betriebsgefahr eines Fahrzeugs wird vor allem durch die Schäden bestimmt, die dadurch Dritten drohen.

Dem Fahrer eines für den Verkehr zugelassenen, in verkehrstüchtigem Zustand befindlichen Fahrzeugs kann bei der Abwägung nicht zur Last gelegt werden, dass er schon wegen dieser Bauart und der geringeren Eigensicherung, die ihm das Fahrzeug bietet, bei Zusammenstößen mit anderen Fahrzeugen Verletzungen in höherem Maße ausgesetzt ist als in einem Fahrzeug, das in dieser Hinsicht größere Sicherheit bietet.

Die Betriebsgefahr eines Motorrads kann sich durch dessen Instabilität und die daraus resultierende Sturzgefahr grundsätzlich erhöhen. Aber nur soweit sich diese nachweislich als Unfallursache ausgewirkt hat (VI ZR 221/08 in VersR 2010, 642).

Ob die in München beim Oberlandesgericht eigentlich wissen, dass es den Bundesgerichtshof gibt?

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Verbiegender Rechtsanwalt

Ein unspektakulärer Verkehrsunfall, zu dem sich bereits vor Ort ein Zeuge gemeldet hat. Da unser Mandant leicht verletzt war, wurde gegen den Unfallgegner zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. In diesem Ermittlungsverfahren schrieb die Polizei den Zeugen an und bat ihn um seine Zeugenaussage. Die kam recht flott:

Verbiegender Anwalt

Der mißtrauische Zeuge liegt mit seiner Vermutung, an dem Unfall sei ein verbiegender Rechtsanwalt beteiligt, nicht völlig daneben. Der Fahrer des VW, dessen Blech verbogen wurde, ist Anwalt. Na, hoffentlich biegt das liebe Gericht das wieder gerade.

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