Verkehrs-Strafrecht
Vor Schreck gehupt
Aus einer Strafanzeige, die in der Internetwache aufgegeben wurde:
Was ist passiert:
Mir wurde als Autofahrer von einem anderen Autofahrer der Mittelfinger gezeigt.Wo ist es passiert:
Stadtautobahn Berlin, Höhe Auffahrt Kaiserdamm, Richtung Norden, also kurz vor der Baustelle an der Abfahrt Spandauer Damm.Wann ist es passiert:
06.06.2009 gegen 10 Minuten vor drei, nachmittags.Wie ist es passiert:
Ich bin auf der mittleren Spur der Stadtautobahn gefahren und in Höhe einer Auffahrt kamen mehrere Fahrzeuge mit auf die Autobahn. Die ganz rechte Spur war leer, also konnten alle ohne Probleme auffahren. Einer dieser Fahrer hat dann ohen Schulterblick
und ohne Blinker auf die mittlere Spur gewechselt. Er ist in einem Abstand von ca. 5 Metern bei Tempo 60 vor mir eingeschert. Er selbst hatte aber noch nicht Tempo 60 erreicht. Konnte nicht so ohne weiteres Bremsen, da hinter mir weitere Fahrzeuge waren. Bin davon ausgegangen, dass er mich nicht gesehen hat und habe vor Schreck gehupt. Daraufhin reckte er seinen Arm in die Höhe und zeigte mir seinen Mittelfinger.Warum ist es passiert:
Überschätzung des gegnerischen Fahrers.Wem ist es passiert:
Mir selbst ist es passiert als Fahrerin des PKW OHV - XX 000Wer hat etwas gesehen:
Meine Beifahrerin: Wilhelmine Brause [Anschrift, Telefonnummer]Weitere Ergänzungen:
Finanzieller Schaden ist zum Glück nicht entstanden, da die Fahrer, der Fahrzeuge hinter mir entsprechend zügig und gut reagiert haben. Mußte zum Glück keine Vollbremsung machen.
Ein paar Minuten später kam dann noch ein Nachtrag:
Zu meiner eben gestellten Strafanzeige habe ich folgende Angabe leider vergessen. Das Kennzeichen des Fahrers mit dem erhobenen Mittelfinger lautet: B-XX 000. Ein Silber-Metallic Mercedes Cabriolet. Bitte entschuldigen Sie die Umstände.
Die Polizisten auf der Internetwache haben daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der Anzeigeerstatterin noch einmal einen Fragebogen geschickt, auf dem sie dann ergänzende Angaben gemacht hat:
Kannten Sie diese Person:
NeinBitte beschreiben Sie sie:
Blonde kurze Haare; T-ShirtWürden Sie diese Person auf Lichtbildern wiedererkennen:
Nein, habe den Fahrer nur von hinten gesehen.Wo saß diese Person:
Auf dem Fahrersitz.Stellen Sie Strafantrag:
JA !!
Die angeschriebene Zeugin wiederholte ziemlich genau das, was die Anzeigeerstatterin bereits mitgeteilt hatte. Die Fahrerbeschreibung war allerdings etwas genauer:
Blonde kurze Haare, T-Shirt, braun-gebrannt.
Die mir von der Staatsanwaltschaft übersandte Ermittlungsakte habe ich dann kommentarlos wieder zurück geschickt. Jeder Kommentar, der mir zu so einer Anzeige eingefallen ist, hätte unweigerlich zu einem weiteren Ermittlungsverfahren geführt - gegen mich.
Manchmal tun mir die Mitarbeiter der Ermittlungsbehörden echt Leid.
Vierfach
Kurz hinter der Stadtgrenze, Sonntagmorgen so gegen 4 Uhr, sieht der Mandant den Polizeibeamten mit der Kelle, der den glasigen Blick, erweiterte Pupillen und verlangsamte Reaktionen bei ihm feststellt. Außerdem liegt auf der Mittelkonsole eine Tüte mit Marihuana.
Der Mandant ist überrascht, was nun alles auf ihn zukommt.
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1. Strafsache: Fahren unter Einfluß von berauschenden Mitteln.
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2. Strafsache: Besitz von erlaubnispflichtigen Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis.
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3. Polizeirecht: Erkennungsdienstliche Behandlung zur Verhinderung künftiger Straftaten.
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4. Fahrerlaubnisrecht: Die Behörde hat Zweifel an seiner Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und schickt ihn zur MPU.
Das war die Party am Samstagabend nicht wert.
Dunkle Gestalten
„Wegen fehlender Beleuchtung passiert ganz selten was.“ Aber wenn, sei fast immer auch der Autofahrer dran. Juristisch gehe von jedem Auto eine „allgemeine Betriebsgefahr“ aus. Die spiele nur dann keine Rolle, wenn den Unfallgegner eine besonders große Schuld treffe, also beispielsweise ein Radler bei Rot gefahren sei. Komme der Dunkelmann an gleichrangigen Straßen von rechts, treffe beide Beteiligte eine Mitschuld. Schlechte Karten haben Autofahrer, wenn sie einen parallel fahrenden Radler rammen, weil auch im Dunkeln „auf Sicht gefahren“ werden müsse.
Quelle: Tagesspiegel
Das ist einmal mehr eine Haftungsregelung, die keinem nicht-juristisch denkenden Menschen einleuchtet.
Der Kreuzberger Radfahrer im Gegenverkehr ohne Licht und im Regen, dahinter Autos mit aufgeblendeten Scheinwerfern. Wenn man diesen Radfahrer auf der Haube hat, hat man ein Problem.
Übrigens: „Radfahrer“ im Sinne dieses Beitrags sind auch „Radfahrerinnen“. Erst recht in Kreuzberg.
Das war knapp
Ich habe meinen Mandanten wegen eines Verkehrsdelikts verteidigt. Die Fahrerlaubnis war bereits seit ca. 8 Monaten vorläufig entzogen. Es erging ein Strafbefehl, der Tagessatz war zu hoch, eine Einstellung nach § 153a StPO nicht ausgeschlossen. Ich bitte den Mandanten, zum Termin die letzten Gehaltsabrechnungen mitzubringen. So ist es geschehen. Zur Sicherheit schaue ich mir die Gehaltsabrechnungen noch einmal an.
Und siehe da ! In den letzten drei Monaten hat er Betriebsfahrten mit dem Geschäftswagen für knapp 300 Euro mit seinem Arbeitgeber abgerechnet ! Das war knapp. ... Wir haben dann doch lieber das aktuelle Einkommen nur geschätzt und nicht belegt
Das Verfahren wegen des Verkehrsdelikts wurde eingestellt.
Kreuzberg wird kontrolliert
Die Berliner Polizei kündigt in einer Pressemitteilung an:
Im Zeitraum vom 1. bis 12. Juli wird die Berliner Polizei im gesamten Stadtgebiet intensive Verkehrskontrollen zum Schutz, aber auch zur Überwachung des Radfahrverkehrs durchführen.
[...]
Kontrollen werden überwiegend dort stattfinden, wo es in der Vergangenheit vermehrt zu Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung gekommen ist, bzw. dort, wo in der täglichen Verkehrsüberwachung auffällig viele dieser Verstöße festgestellt werden.
Insbesondere die zweite Variante wird wohl zu erhöhtem Kontrollaufkommen in Kreuzberg führen.
Keine Chance für Auslandsknollen
Vorläufig keine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland
Das Umsetzungsgesetz zum Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dies bestätigte die Bundesjustizministerin Zypris bei einer ADAC Rechtskonferenz am 22.06.2009 in Berlin. Gleichzeit bekräftigte sie, dass es keine Rückwirkung geben wird und keine Vollstreckung von Bescheiden, bei denen kein Verschulden des Betroffenen festgestellt wurde. Damit werden Vergehen von deutschen Verkehrsteilnehmern im Ausland, die in diesem Jahr begangen werden, in Deutschland folgenlos bleiben, soweit es keine bilateralen Vollstreckungsabkommen gibt, wie dies mit Österreich der Fall ist. Bescheide, die gegen den Halter ergehen, ohne dass dessen Fahrereigenschaft festgestellt wird, werden gänzlich von der Vollstreckung ausgenommen werden.
Quelle: Verkehrsanwälte Info - 08/2009
Manchmal hat es ja auch Vorteile, wenn es ein wenig dauert, bis die Herrschaften, die von unseren Steuergelder leben, mal in Bewegung kommen.
Schlafapnoe
23 % aller Verkehrsunfälle mit LKW-Fahrern hängen mit einem sogen. Schlafapnoesyndrom zusammen. Teilte mir ein befreundeter Internist mit.
In Italien (mpg, 3 MByte) funktioniert das besser.
Mitfahrgelegenheit
Dem Mandant wird vorgeworfen, ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Nicht zum ersten Mal. Die letzte Fahrt liegt - laut Strafregister - etwa 14 Monate zurück. Weil das auch nicht das erste Mal war, wurde er seinerzeit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 8 Monate. Er hat Glück gehabt: Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bewährungszeit zwei Jahre.
Während dieser Bewährungszeit wurde er dann gleich zweimal ohne Fahrerlaubnis beim Autofahren angetroffen. Darüber soll nun nächste Woche vor Gericht verhandelt werden. Vor dem Amtsgericht in Leipzig. Heute rief der Mandant hier an, um sich zu erkundigen, wie ich denn nach Leipzig käme.
Soll ich Sie abholen? Ich muß sowieso durch Kreuzberg fahren, da kann ich Sie doch auch gleich mitnehmen.
Nicht nur Steuerberater haben Dauermandanten.
Erlaubt

Ist ja auch ein Roller und kein Fahr- oder Motorrad. (Und trotzdem fahr’ ich ihm das [censored] Ding irgendwann zu Klump, weil es in der engen Durchfahrt im Weg steht.)
Unfallflucht
Eine nette Geschichte von einer - vorläufig - geglückten Unfallflucht erzählt der Polizeiticker:
Ein Verkehrsunfall löste heute früh einen größeren Polizeieinsatz in Blankenfelde aus.
Ein unbekannt gebliebener Fahrer eines „Nissan“ befuhr gegen 3 Uhr die Blankenfelder Chaussee in Richtung Schildower Straße. Ersten Ermittlungen zu Folge ist er im Bereich einer Straßenbaustelle mit dem linken Fahrzeugspiegel gegen mehrere Absperrbaken gestoßen, danach nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Nach dem Anstoß an dem Baum überschlug sich der „Nissan“ und blieb dann im rechten Fahrstreifen auf dem Dach liegen. Als die ersten alarmierten Polizeibeamten vor Ort eintrafen, war der Fahrer des Autos und auch eventuelle Insassen nicht mehr da. Da an dem Unfallort ein unübersichtliches Gelände angrenzt und es nicht auszuschließen war, dass die Fahrzeuginsassen dort hineingelaufen sein könnten, wurden Unterstützungskräfte zur Absuche angefordert. An der Absuche, die negativ verlief, war auch der Polizeihubschrauber beteiligt.
Gegen den noch unbekannten Fahrer wird wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt.
Der beschädigte Baum musste von Einsatzkräften der Feuerwehr gefällt werden.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Da wird die Polizei recht zügig an der Wohnanschrift Halter des verunfallten Autos erschienen sein. Je nachdem, ob er zuhause war, wie er aussah, ob und wie er sich dann gegenüber der Polizei verhalten hat, fällt die Entscheidung über seine Fahrererlaubnis dann aus.
Eigentlich ist es ganz einfach, welches Verhalten aus Verteidigersicht das richtige ist.