Verkehrs-Strafrecht
Hochstapler
Es gibt Momente im Leben eines Autofahrers, da kommt eine Abstandsunterschreitung so gut wie gar nicht in Betracht.
ADFC in the middle of the road
Wilhelm Hörmann, Verkehrsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, gibt Hinweise an Radfahrer, wie sie sich richtig verhalten im Straßenverkehr:
Unser Rat: Fahren Sie eher in der Mitte der Fahrbahn, dann muss Sie der Autofahrer richtig überholen. Sonst denkt man als Autofahrer leicht: „Das passt noch.“ Und hält dann keinen Abstand ein.
Quelle: Stern
Ich glaube, es ist besser, wenn ich dieses Zitat nicht kommentiere. Aber eine Frage habe ich doch:
Das macht die auch nie wieder
Wie alles begann:
Der Radfahrer hatte zuvor den Außenspiegel ihres Autos leicht beschädigt und die Frau mit dem Zeigen eines „Stinkefingers“ beleidigt.
Der Klassiker, passiert hier in Kreuzberg hundert Mal am Tag. Und kaum einer regt sich auf. Am idyllischen Ammersee in Bayern ist man, oder besser: frau anders drauf:

Die Angeklagte hatte das Fahrrad ihres Opfers nach einer minutenlangen Verfolgungsfahrt mit aufheulendem Motor schließlich auf einem Radweg von hinten gerammt. Der Mountainbiker stürzte vor das Auto und wurde überrollt. Dabei erlitt der Radfahrer Brüche am Becken und Brustkorb, eine Lungenquetschung, Rippenbrüche und erhebliche Kopfverletzungen. Nur mit Glück überlebte der 40-Jährige den Unfall. Die Angeklagte soll nach dem Unfall aus dem Auto ausgestiegen sein und zu dem am Boden liegenden Bewusstlosen gesagt haben: „Das macht der nie wieder.“
Dafür hat es fünf Jahre und drei Monate gegeben, vom Landgericht Augsburg, berichtet der Stern.
Der Moutainbiker scheint das Potential seines Fahrrades aber auch nicht wirklich ausgenutzt zu haben. Radwege sind eigentlich die Reservate der bunt behelmten Sonntagsfahrer mit Kindersitzen. Und eben auch mit einem Auto befahrbar.
Danke an Rechtsanwalt Jürgen Melchior für den Hinweis.
Warte-Bierchen
Zum Thema „Nachtrunkbehauptung“ gibt es hier eine nette Geschichte:
Ein offenbar gelangweilter Autofahrer hat sich in einem Stau auf der Autobahn 8 [...] in der Nacht zum Sonntag ein Bierchen gegönnt und ist anschließend in seinem Wagen eingeschlafen.
[...]
Den Angaben zufolge wachte der Autofahrer „erst nach mehreren Minuten starken Rüttelns“ auf. Bei dem deutlich alkoholisierten Autofahrer wurde eine Blutentnahme veranlasst. Er musste seinen Führerschein abgeben.
ist im Berliner Kurier zu lesen.
Es leicht vorstellbar, wie die Verteidigung argumentieren wird:
Der Mann ist nach einem 10-Stunden-Arbeitstag völlig nüchtern in den Stau geraten und bekam beim Warten Durst. Er stellte die Warnblinkanlage an sowie den Motor ab und holt sich ein Pils (1a, 1b. 1c ...) aus dem Kofferraum.
Ein schönes juristisches Problem, über das man sich ganz herrlich mit den zuständigen Amtsanwälten streiten kann.
Fahrverbot durch die kalte Küche

Im Straßenverkehr sorgt das Nebeneinander von Strafrecht und Verwaltungsrecht in einigen Fällen beim Publikum für Verwirrung.
Nur zwei Beispiele:
1.
Wenn der Falschparker nicht ermittelt werden kann, kann er auch nicht „bestraft“ werden. Aber dann haftet der Halter des Fahrzeugs; und zwar für die entstandenen Verwaltungskosten, § 25a StVG. Im Zweifel zahlt also der Halter beim Falschparken seines Fahrzeugs, auch wenn seine Schuld nicht nachgewiesen ist. Strafrechtlich ein Unding, aber der Halter wird ja auch nicht bestraft, sondern „nur“ auf dem Verwaltungsrechtsweg mit den Kosten überzogen. Für Halter läuft’s auf’s Selbe hinaus: Ihm fehlen hinterher 25 Euro.
2.
Der Schnellfahrer kann nicht ermittelt werden. Der Halter des Fahrzeuges will aber den Fahrer (zum Beispiel seine Ehefrau) auch nicht verraten. Deswegen wird es nichts aus dem Bußgeld. Statt dessen gibt es eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage. Auch hier fehlen dem Halter so oder so ein paar Euro im Geldsack und die Auflage empfindet er auch als unangenehm. Auch hier wieder: Nicht das Strafrecht, sondern das Verwaltungsrecht schlägt zu.
Nun gibt es einen weiteren Zaubertrick, den sich die Verwaltungsrechtler ausgedacht haben.
Seit längerer Zeit wird bereits von einigen law-und-order-Sherrifs diskutiert, das strafrechtliche Fahrverbot in den Stand einer Hauptstrafe zu heben. Damit könnte es neben Freiheits- und Geldstrafe verhängt werden und zwar auch für solche Straftaten, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben, Ladendiebstahl oder Urkundenfälschung zum Beispiel.
Diese wahnwitzigen Ideen stoßen allerdings nicht nur auf erheblichen Widerstand beim sachkundigen Publikum, sondern auch an Grenzen unserer Verfassung. Strafrechtlich ist da nichts zu machen.
Das wollen wir doch mal sehen, haben sich die Verwaltungsrechtler in Münster gedacht. Wie die Westfälischen Nachrichten berichteten, hat nun das Verwaltungsgericht Münster die Entziehung einer Fahrerlaubnis als rechtmäßig bestätigt. Dem Ex-Fahrer wurden strafrechtlich ein paar Gewaltdelikte vorgeworfen und deswegen wurde er auch verurteilt. Im Straßenverkehr hatte er sich allerdings stets regelkonform verhalten.
Aaaaber: Wenn andere Leute verprügelt, der fährt auch gefährlich Auto. So die angewandte Vorurteilsforschung im Münsterland. Wenn man den Schläger nicht mit den Mitteln des Strafrechts auf’s Fahrrad bekommt, dann sucht man sich eben irgendeine passende Norm aus dem Verwaltungsschwammrecht und schon hat der Rechtsstaat sein Ziel erreicht. Ohne medizinisch-psychologische Untersuchung, ohne nichts, einfach mal so.
Diese Herrschaften, Beamte und Richter, die auf diese Weise dem Bürger gegenüber treten, sollten sich nicht wundern, wenn der Bürger irgendwann einmal zurücktritt. Zum Beispiel bei Wahlen oder immer sonst, wenn - außerhalb einer Fußballweltmeisterschaft - Loyalität zum eigenen Staat gefragt ist. Oder indem er meint, wenn der Staat sich nicht an die Spielregeln hält und die Hexerei anfängt, dann darf er das auch. Es muß sich hinterher niemand wundern ...
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PS: Falls jemandem irgendwann das Urteil des VG Münster vorliegt, würde ich mich über eine Kopie oder einen Link freuen. TIA
Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Betrugswarnung per Verkehrsfunk
Bereits gestern auf der Autobahn von Berlin in Richtung Westen und heute wieder auf der Rückfahrt: Der Verkehrsfunk warnt vor Betrügern auf der Autobahn:
Es soll sich um Gruppen von Personen handeln, die aus Rumänien stammen. Durch Winken mit Benzinkanistern oder Abschleppseilen werden vorbeifahrende, hilfsbereite Autofahrer veranlaßt, anzuhalten.
Hält ein Fahrer an, dann wird er mit allerlei Geschichten um Benzingeld gebeten. Als Gegenleistung wird dem Autofahrer „wertvolles Geschmeide“ zum günstigen Preis angeboten. Bei dem Schmuck aus scheinbar echtem Gold handelte es sich um billige Imitate. Das relativ wertlose Zeug - so genanntes Autobahngold - ist sogar geprägt.
Diese Methode, an anderer Leute Geld zu kommen, hat eine andere Qualität wie das Scheibenputzen am Kottbusser Tor. Einmal abgesehen von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch haltende Fahrzeuge: Diejenigen, die tatsächlich einmal Hilfe benötigen, werden sich dafür bedanken, daß künftig kein Mensch mehr anhält, weil stets eine Betrugsmasche dahinter vermutet wird.
Und noch eines, nicht zuletzt:
Die allermeisten Rumänen sind keine Fensterputzer und Autobahngold-Händler, sondern ganz ehrbare und liebe Leute. Und die dürften über das Verhalten ihrer Landsleute sicherlich auch nicht amüsiert sein. Denn es ist sicherlich vom gemeinen Bildzeitungsleser nicht zu erwarten, daß er differenziert.
Und in der angewandten Vorurteilsforschung bei Ermittlungsbehörden und Gerichten ist genau wegen solcher Auftritte auch nicht einfacher für die Verteidigung.
Bischöfliches Alkoholproblem
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, ist mit 1,54 Promille Alkohol im Blut am Steuer von der Polizei gestoppt worden.
berichtet der NDR.
Wer mit 1,54 Promille noch imstande ist, ein Auto zu steuern, sollte sich ernsthafte Gedanken über seinen Alkoholkonsum machen.
Die Spitzen der beiden großen Kirchen scheinen derzeit massive Probleme in Bereichen zu haben, die eigentlich nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören. Vielleicht forscht jemand einmal nach den Ursachen?
Nicht zitierfähige Einlassungen
„Wenn ich mit dir fertig bin, dann bist du tot – solche Sachen sagte sie. Die anderen Äußerungen kann ich leider nicht wiedergeben.“
Aufgrund ihres Zustands wurde sie zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus gebracht. „Wir unterhalten uns in Ruhe mit ihr, wenn sie wieder nüchtern ist“, so der Polizeisprecher.
Der Tagesspiegel berichtet über die Spritztour einer 20-Jährigen, die mit ihrem Auto von Kreuzberg nach Lichtenberg unterwegs war und nach einem Billard-Spiel im Tunnel Alt-Friedrichsfelde schließlich ihr Ziel erreicht hatte.
Schutzkleidung, individuell
Aus einer Ermittlungsakte:
Die zweite Person auf dem Motorrad soll ca. 14-15 Jahre gewesen sein, schlank, schulterlange Haare, ein Hasenfell am Helm und auf der Jacke soll ein Gerippe abgebildet gewesen sein.
Keine sehr erfolgversprechende Täterbeschreibung, aber immerhin unterhaltsam.


