Strafverteidiger

Tätowierter Topp-Jurist

Eine immer wieder gern an den Strafverteidiger gestellte Frage lautet:

    Wie viel kriege ich dafür?

Solange der Mandant mir diese Frage in unserer Kanzlei stellt, kann ich ihm eine ziemlich zuverlässige Antwort geben. Darauf bzw. auf unser unverzichtbares Instrument zur Beantwortung von solchen Zukunftsfragen hatte ich bereits vor längerer Zeit einmal hingewiesen. Das klappt bis heute sehr gut.

Etwas schwieriger, was die Prognosen angeht, wird es, wenn der Mandant in Untersuchungshaft sitzt und auf die Entscheidung des Gerichts wartet. Kristallkugeln werden bei der Einlaßkontrolle nicht gern gesehen, sie müssen leider draußen bleiben.

Aber auch eine Justizvollzugsanstalt hat Einrichtungen, auf die sich der Gefangene hundertprozentig verlassen kann. Davon berichtet mir ein derzeit inhaftierter Mandant:

Der Knast ist voll von solchen Topf-Juristen, die sicherlich alle topf verteidigt werden und die genau Bescheid wissen.

Daß sie trotzdem noch drin sitzen, muß also an irgendwem (Justizsenator?) oder irgendwas (Wetter?) anderem liegen.

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Beklauter Strafverteidiger

Elende Fahrradiebe! Wenn Ihr erwischt werdet, gibt es keinen Verteidiger, der Euch verteidigen wird. Das gibt ein LL in einem ukrainischen Knast. Geht ja gar nicht, sowas.

Weitere Angaben zu dem geklauten Fahrrad gibt es beim beklauten Strafverteidiger Andreas Jede.

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Hinterhältige Kaution?

Dem Mandanten droht eine längere Haftstrafe und er sitzt in Untersuchungshaft. Die Verhältnisse sind nicht vermögend, aber familiär gesichert. Im Rahmen der Haftprüfung erreicht der Verteidiger, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden soll, wenn eine Kaution in Höhe von 7.000 Euro gestellt wird.

Die Familie legt zusammen und der Verteidiger teilt dem Gericht mit: Die Geldmittel sind verfügbar. Darauf beschließt das Gericht u.a.:

Der Vollzug des Haftbefehls vom 25.2.2011 wird ausgesetzt, wenn der Angeklagte eine Kaution in Höhe von 7.000 Euro hinterlegt.

An dieser Stelle lauert eine böse Falle ... für den Verteidiger.

Wenn der Verteidiger nun die Kaution nun auf den Namen des Mandanten hinterlegt, zählt das Geld zu dessen Vermögen. Im Falle einer späteren Verurteilung wird dann die Kautionssumme mit den Verfahrenskosten, die der Verurteilte zu tragen hat, schlicht verrechnet. Das bedeutet: Die Kaution bleibt in der Justizkasse, obwohl der Angeklagte sich an die Auflagen des Haftbefehls gehalten hat und nicht weggelaufen ist. Die Familie sieht keinen Cent der mühsam zusammengekratzten Summe wieder. Jedenfalls nicht aus der Justizkasse.

Es ist anzunehmen, daß das Gericht bei der Abfassung des Haftverschonungsbeschlusses Kenntnis von dieser Rechtslage hat. Der Gedanke liegt nahe, daß auf diesem Wege versucht wird, die Familie des Angeklagten mit den Verfahrenskosten zu belasten. Nach dem Motto: Was wir haben, das haben wir.

Verhindern kann der Verteidiger das, in dem er die Kaution ausdrücklich auf den Namen eines Familienangehörigen einzahlt, nicht jedoch auf den Namen seines Mandanten. Der Sicherungszweck wird dann in gleichem Maße erfüllt. Der Zweck einer Kaution ist die Sicherstellung des Strafverfahrens, nicht die der Verfahrenskosten.

Übersieht der Verteidiger dieses Problem, wird es vermutlich zu seinem eigenen.

... berichtete der vorsichtige Strafverteidiger Tobias Glienke

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Verteidiger als Verräter?

Beim Betreten des Gerichtssaals hatte der Handschellen tragende 32-Jährige seine Hände zum Gruß erhoben, nach Angaben seines Anwalts Geir Lippestad war es „ein rechtsextremer Gruß“.

liest man im Stern und ähnlich in anderen Agenturmeldungen, z.B. im Berliner Tagesspiegel.

Die Entscheidung, die Verteidigung von Behring Breivik zu übernehmen, hat sich der norwegische Kollege sicher nicht einfach gemacht. Das wird auch kein Spaziergang werden. Insoweit habe ich durchaus Achtung von ihm.

Aber daß er nun erneut seinen Mandanten verrät, ihn diesmal sogar noch zusätzlich belastet, deutet darauf hin, daß Herr Lippestad mit diesem Manda(n)t überfordert sein könnte.

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Zensur im lawblog!

Unter einem Gastbeitrag, den ich für das law blog geschrieben habe, fand sich eine Beschwerde von „rura“ ein:

Zensur im lawblog! Mein Kommentar wurde gelöscht! Da scheine ich wohl den Nerv getroffen zu haben…

In mehreren (Gast-)Beiträgen hatte ich als Aushilfsblogger aus einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg berichtet, in dem ich derzeit einen der Angeklagten verteidige. Man wirft den acht Angeklagten vor, eine sogenannte „Abofalle“ betrieben zu haben. Es gefiel diesem Kommentator nicht, daß der Angeklagte, also mein Mandant, engagiert verteidigt wird.

Den „gelöschten“ Kommentar habe ich aus dem Netz genommen, den Kommentator angeschrieben und ihn gefragt, ob er mir seinen Kommentar nicht auch noch einmal per eMail schicken möchte. Leider hat er auf diese eMail noch nicht reagiert. Aber vielleicht kommt das ja noch, später, wenn er dazu noch einmal die Gelegenheit erhält.

Viele Kommentare unter den Beiträgen im Law Blog drücken Unmut aus, manche mehr, manche weniger geschickt formuliert. Die Aufgaben eines Strafverteidigers in einem rechtsstaatlich geführten Strafverfahren ist nicht für jeden gleich nachvollziehbar. Das ist ja auch verständlich, viele Verfahren wecken starke Emotionen, die nach schnellen Reaktionen verlangen. Dieser Effekt ist in zivilisierten Kreisen bekannt und gefürchtet.

Manche Alternativ-Vorschläge „kritischer“ Lawblog-Leser kenne ich aus alten Western und aus meiner Beschäftigung mit der deutschen Justiz-Geschichte. Offenbar hatte sich dieser „rura“ auch ein wenig mit der Justiz der vergangenen Zeiten auseinander gesetzt:

Sie sind also der Meinung die Nutzlosbranche braucht Ihre Verteidigung? [...] „Sie sind ja ein gemeingefährlicher niedriger Lump“ schrieh Ihr „Kollege“ Freisler vor über 70 Jahren. Dem möchte ich mich anschliessen.

Es ist noch ein gutes Stück Aufklärungsarbeit zu leisten, um einer verirrten Seele wie diesem „rura“ zu erklären, was passiert, wenn man das zulassen würde, was er und seine Co-Autoren in den Blog-Kommentaren und Forenbeiträgen vorschlagen.

Bundesarchiv, Bild 151-39-23 / CC-BY-SAAnmerkung:
Roland Freisler (Bild Mitte) war ab vom 20. August 1942 bis 3. Februar 1945 Präsident des Volksgerichtshofs. In dem Saal, in dem der von rura zitierte Anwurf des „Richters“ fiel, habe ich während meiner Ausbildung Klausuren geschrieben.

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Noch nicht verbotene Vernehmungsmethode

Aus einer Ermittlungsakte:

Natürlich darf die Staatsanwaltschaft versuchen, den Verteidiger dahin gehend zu beeinflussen, seinem Mandanten zum Verrat zu raten. Vor allem auch dann, weil ohne die Aussage des Mitbeschuldigten die Beweise vielleicht gar nicht ausreichen könnten. Das kann dem Staatsanwalt niemand verbieten.

Aber der Autor dieses Textes wäre der erste Staatsanwalt, dem an dem Wohl eines Beschuldigten gelegen ist, den er ohne seine Aussage noch nicht einmal anklagen könnte, weil er nichts als heiße Luft in der Hand hält. Versuchen kann man es aber mal, oder?

 

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Schon wieder ein geklauter Anwalt

Einmal mehr hat es einen befreundeten Kollegen erwischt. Das gleiche Schicksal wie seinerzeit die Kollegin Alexandra Braun aus Hamburg (Betrug im Namen der Anwältin) hat nun auch Rechtsanwalt Holger Lauck aus Potsdam ereilt.

Rechtsanwältin Braun schreibt in ihrem Blog „Kollege von Betrugsmasche betroffen“:

Heute rief mich der Kollege Lauck aus Potsdam an. Er ist sozusagen mein Nachfolger und nun steht bei ihm das Telefon nicht still. Auch der Kollege hat mit den Gewinnspielanrufen nichts zu tun. Er hat eine Erklärung auf seiner Homepage veröffentlicht und Strafanzeige erstattet.

Ein ganz häßliche Geschichte: Für den Anwalt, der nicht ausschließen kann, daß die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn ermittelt, obwohl er als Geschädigter eines Identitätsdiebstahls nichts damit zu tun hat. Aber noch mehr für diejenigen, die sich tatsächlich täuschen lassen und ihr Erspartes an die Gauner überwiesen haben.

Deswegen schreibt Rechtsanwalt Holger Lauck auf seiner Website eine Warnung an alle, die eventuell betroffen sein könnten:

Rechtsanwalt Holger Lauck hat mit diesen Machenschaften nichts zu tun, die sich am Telefon meldende männliche Person ist mit Herrn Rechtsanwalt Holger Lauck nicht personenidentisch.

Auch ist eine Frau Gabi Klein nicht in der Rechtsanwaltskanzlei Holger Lauck beschäftigt.

Auch ich wünsche dem Kollegen Lauck starke Nerven und daß er unsere Notrufnummer nicht doch noch brauchen wird, weil die Staatsanwaltschaft in seine Kanzlei eingeritten ist.

An die Gauner: Nein, ich werde Euch nicht verteidigen! Und ich wünsche Euch, daß Ihr an den allerschlechtesten Familienrechtler der Republik geratet, wenn Ihr nach einem Verteidiger sucht.

(Dieser Beitrag kann wie wild kopiert und verbreitet werden. crh)

 

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Beten?

Die Partnerin eines Angeklagten sucht Hilfe. Er sei erstinstanzlich verurteilt worden. Der Staatsanwaltschaft reiche aber das Strafmaß nicht. Jetzt soll in der Berufung noch einmal neu darüber entschieden werden, ob der Angeklagte doch noch in den Knast geschickt wird.

Über eine Bekannte der Partnerin bekommen wir die Anfrage, was ihr zu raten sei: „Beten?“ fragt sie.

In diesem Fall halte ich Beten nicht für eine schlaue Idee. Denn der Adressat eines solchen Gebets scheint mir eher befangen zu sein:

Jeder soll sich den bestehenden staatlichen Gewalten unterordnen. Denn es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt. Jede staatliche Autorität ist von Gott eingesetzt. Wer sich also den Behörden widersetzt, handelt gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird dafür von ihm bestraft werden.

Quelle: Römer 13, 1-2

Vielleicht hilft in diesem Fall ein „säkularisierter Pfarrer“ weiter, wie unser ehrwürdiger Kollege Gerhard Jungfer einmal den Beruf des Strafverteidigers zutreffend umschrieben hat.

 

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Kostengemecker

Zur anwaltlichen Fortbildung gehören nicht nur Seminare zum Thema „Beweisanträge und Durchsetzung von Beweisverwertungsverboten“ wie das vom RAV am morgigen Samstag. Die „Waffen der Verteidigung“ müssen auch irgendwie finanziert werden.

Diesen (Kosten-)Fragen ging gestern die Kollegin Gesine Reisert, Fachanwältin für Strafrecht, in einer Fortbildungsveranstaltung der Berliner Strafverteidiger zum Thema „Gebührenrecht für Strafverteidiger“ nach.

Frau Reisert ist nicht nur eine erfahrene Strafverteidigerin, sondern (unter vielem anderen) auch noch stellvertretende Vorsitzende der Gebührenabteilung der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin).

Schwerpunkt des Seminars war die Bestimmung der Gebühren des Strafverteidigers nach den Kriterien des § 14 RVG. Auch nach den langen Jahren der Praxiserfahrung und nach unzähligen Abrechnungen,  die Nadine Gabel und ich hinter uns haben, konnte Frau Rechtsanwältin Reisert uns und den andern Teilnehmern reichlich viel Neues beibringen.

Völlig überraschend war allerdings ein Internum, über das die Dozentin berichtete. In ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied der RAK Berlin erstattet sie die so genannten Gebührengutachten nach § 14 Abs. 2 S. 1 RVG, die vom Gericht eingeholt werden, wenn in einem Gebührenprozeß die Angemessenheit von Rahmengebühren streitig und zu beurteilen ist. In diesen Verfahren geht es um die Frage, ob das, was der Anwalt seinem (ehemaligen) Mandanten berechnet hat, dem entspricht, was er für seinen (ehemaligen) Mandanten gearbeitet hat.

Über 80 solcher Gebührengutachten berichtete Gesine Reisert in ihrem Vortrag. 78 davon hatten eine Honorarabrechnung zum Gegenstand, bei denen das Gebührenrecht nicht optimal angewandt wurde. Optimal aus der Sicht des Betriebswirts: In diesen 78 Fällen wäre es zulässig gewesen, höhere Honorare abzurechnen als von den Anwälten tatsächlich abgerechnet wurden.

Übersetzt heißt dies:  78 von 80 Rechtsanwälten, die per Klage ihrem Geld hinterher laufen mußten, haben zu niedrige Kostenrechnungen gestellt. Aus welchen Gründen auch immer.

Danach jedenfalls wäre das Gemecker über die Höhe des anwaltlichen Honorars also gar nicht berechtigt. Und wenn trotzdem genörgelt wird, bedeutet dies, wir Anwälte müssen unseren Mandanten besser erklären, warum die Vergütung, die wir von ihnen erbitten, der Leistung entspricht, die wir für sie erbringen. Auch das gehört zu einer vollständigen anwaltlichen Beratung.

Nadine Gabel und ich werden uns die Kostennoten unserer Kanzlei insbesondere unter diesem von Frau Reisert vorgetragenen Gesichtspunkt künftig noch genauer anschauen. Nicht um höher abzurechnen, sondern um verständlicher zu erläutern, warum wir genau so abrechnen und nicht anders. Damit unsere (gute) Arbeit nicht durch Gemecker über die Kosten abgewertet wird.

Update:
Hier gibt es unter anderem eine FAQ zu den Anwältsgebühren.

 

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Neulich, in der Kneipe

Mittagspause, ein Gespräch beim Bezahlen der Rechnung:

Bedienung [höflich, für’s Trinkgeld dankend]:
Und was arbeitet Ihr hier im Kiez? Bestimmt irgendwas am Schreibtisch, oder?

Verteidiger 1: [zurückhaltend, weil Mittagspause]:
Naja, nicht ganz richtig. Wir sind [schüchtern] Rechtsanwälte.

Bedienung:
Ah! Also solche Anwälte, die für ein einziges Schreiben 200 Euro verlangen?!

Verteidiger 2:
Schlimmer, viel schlimmer. Wir schreiben fast gar nichts, schwätzen nur dummes Zeug und sind dafür noch teurer.

Bedienung:
Dann seitd Ihr gar keine echten Rechtsanwälte?

Verteidiger 1 [selbstbewußt]:
Doch, doch, aber ganz besondere. Wir sind Strafverteidiger.

Bedienung [kämpferisch]:
Ah! Also solche, die die Verbrecher wieder aus dem Knast rausholen?!

Verteidiger 1:
Ja genau! Und dafür bekommen wir viel Geld, das wir dann hier in der Kneipe beim Mittagessen der Bedienung geben.

Verteidiger 2 [flüchtend]:
Ciao! Schönen Nachmittach noch ...

Gut, daß dieses Gespräch beim Verlassen der Kneipe geführt wurde ... wer weiß, was wir serviert bekommen hätten, wir bösen VerbrecherausdemKnastrausholer.

 

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