Polizei
Photoshop statt Rechtsanwalt
Auf einen Polizei-Einsatz in Kalifornien erfolgte eine bemerkenswerte Reaktion.
Als ein Campus-Polizist in Kalifornien ohne Not sitzende Studenten mit Pfefferspray einnebelte, waren nicht nur Anhänger der Occupy-Bewegung schockiert. Jetzt rächt sich das Web.
berichtet die Welt Online
Irgendjemand hatte die Anwendung des unmittelbaren Zwangs (so nennen wir Juristen die Behandlung von friedlichen Demonstranten mit Pfefferspray) photographisch dokumentiert.

Und nun kommen die derart beamtsbehandelten Studenten auf schlauen Ideen: Sie machen aus dem Polizisten einen Gärtner:

In den anderen Montagen wird er unter anderem als Kämpfer gegen französischen Achselschweiß dargestellt. So wird aus dem Polizeibeamten John Pike dann doch noch eine lustige Berühmtheit.
Obiter dictum:
Interessant ist übrigens auch, welche Vorurteile der Autor des Berichts, Matthias Heine, pflegt. Seine Vorstellungen von „Rache“ formuliert er so:
Früher brauchte man, um sich zu rächen, ein Gewehr, einen Zauberspruch oder einen Anwalt, heute genügt es, auf dem Computer Photoshop zu installieren.
Daß die Welt Online das Ganze in die Sparte „/kultur/“ (siehe URL des zitierten Berichts) sortiert, stimmt einen Spitzfinder außerdem nachdenklich.
Peng!
Eine Bombenattrappe an der Strecke nach Gorleben hielt die Polizei am Mittwoch auf Trab. Die Nachbildung wurde bei Routinekontrollen in Quickborn im Landkreis Lüchow-Dannenberg nahe eines Gullydeckels entdeckt, wie ein Polizeisprecher sagte.
Sprengstoffhunde schlugen an und Experten untersuchten die Fundstelle im Ortskern, die weiträumig abgesperrt wurde. Wohnhäuser mussten evakuiert werden. Doch dann die Entwarnung: Nach Angaben eines Polizeisprechers wurde ein Pappkarton mit der Aufschrift „Peng!“ gefunden.
Quelle: dapd/smb via Berliner Morgenpost
Der Trickser lädt
Ein Kollege berichtet über eine Geschichte, die ihm sein Mandant erzählt hat.
Der Mandant wurde als Zeuge geladen. Die Polizei wollte ihn aber als Beschuldigten vernehmen. Bei der Belehrung als Beschuldigter wurde der Mandant stutzig und berief sich auf die Zeugenladung.
Der Polizeibeamte erwiderte: „Na, wenn ich Sie als Beschuldigter geladen hätte, wären sie doch nicht gekommen.“
Eine solche Trickserei ist unzulässig, sie bleibt allerdings - jedenfalls für den Polizeibeamten - in aller Regel völlig folgenlos.
Allein deswegen raten Strafverteidiger stets dazu, Ladungen von Polizeibeamten nicht zu folgen. Völlig unabhängig davon, ob man als Zeuge oder als Beschuldigter geladen wurde. Weder Zeugen und erst Recht nicht Beschuldigte sind verpflichtet, sich in die Löwenhöhle zu begeben.
Danke für die Anregung an den Kollegen.
Raub gesucht?
Falls jemand ‚mal einen „Raub“ sucht, oder „Gewalt“- die Berliner Zeitung hilft ihm dabei:
Ein visualisierter Polizeireport; nette Spielerei, wenn man auf die Schnelle wissen will, was so los ist im Kiez.
Wohnungsdurchsuchung bei einem Schlipsträger
Strafverteidigung hat auch etwas Voyeuristisches. Spannend sind inbesondere auch die Durchsuchungsbericht der Polizei.
Damit meine ich nicht die Standard-Durchsuchung, die mit einem „Die Wohnung machte einen sauberen und aufgeräumten Eindruck“ beginnt. Das nachfolgende Zitat aus einer Ermittlungsakte liefert da schon eine deutlich unterhaltsamere Variante des Aktenstudiums:
Alle Räume befanden sich in einem stark verschmutzten und verwahrlosten Zustand. Das Toilettenbecken war voller Kot, Kleidungsstücke und Unrat waren überall verteilt. Im Küchenbereich befanden sich Essenreste, der Herd inklusive Ofen wiesen Verkrustungen auf und waren dadurch unbrauchbar.
Kleidungsstücke und Papiere lagen auf dem Boden verstreut herum.
Die im Schlafzimmer befindliche Matratze war nicht bezogen und wies diverse großflächige undefinierbare Flecken und Verschmutzungen auf.
Nicht nur Strafverteidiger, auch Polizeibeamte brauchen - und haben - ein dickes Fell. Sonst könnte man sowas echt nicht ertragen. Das Durchsuchungsprotokoll riecht auch nach seiner Digitalisierung noch recht übel.
Nebenbei: Es geht um eine Wirtschaftsstrafsache, nicht um eine Körperverletzung in einem Männerwohnheim. Der Wohnungsinhaber ist Schlipsträger ...
Der Chirurg und die Blutprobe
Es sollte eine Routine-Angelenheit werden. Alkoholgeruch in der Atemluft, Alkoholkonsum eingeräumt und ab geht die Post zur Blutentnahme. Dann aber entwickelte sich die Geschichte ganz anders als geplant.
Und das dann auch noch, nachdem sich zwei hochdekorierte Polizeibeamte alle Mühe gegeben haben. Genützt hat es nichts:
Dem Gesichtschirurg Dr. H. wird der Kraftfahrer wohl demnächst eine Dankeskarte schicken.
Eine Dankeskarte für dieses geniale Fundstück bekommt Rechtsanwalt Bert Handschumacher von mir.
Die Wege des Dope sind unergründlich
Trotzdem: Versuchen kann man es ja .
Der eine ist ein Kleinbauer, der Cannabis anbaut und Haschisch herstellt. Der andere ist ein Chefkriminalist, der verhindern will, dass dieses Haschisch in Europa verteilt wird.
Die taz berichtet über Cannabisbauern und Drogenfahnder mit ihrem Windmühlen-Spiel.

Das Kanackenschwein und der General
Es ist schon etwas länger her. 2009 war’s. Ich hatte über einen Polizeibeamten berichtet, der telefoniert hatte. Mit einem Zeugen, den er angeschrieben hatte. Der Anrufer kündigte dem Polizeibeamten gegenüber an: Das Kanackenschwein steche ich ab. Das ging in die Richtung meines Mandanten.
Der Polizeibeamte hielt es für entbehrlich, über das Telefonat, über den Anrufer, über die Beleidigung und über die angedrohte Straftat einen Vermerk anzufertigen. Er hat die Sache nicht weiter verfolgt.
Warum auch? Der Beschuldigte war - für den Polizeibeamten bereits im Ermittlungsverfahren - schließlich ein ganz schlimmer Straftäter. Und dann hatte er auch noch einen Namen, der auf einen Migranten-Hintergrund schließen lies. Also: Was soll man da schon großartig aufschreiben?!
Die Strafanzeigen, die ich in meinem Leben geschrieben habe, kann sogar ein Sägewerksmitarbeiter an einer Hand abzählen. Aber das hier ging mir dann doch ein wenig zu weit. Zumal es auch insgesamt um die Glaubwürdigkeit dieses Polizisten ging. Und da konnte ein gegen ihn geführtes Ermittlungsverfahren meinem Mandanten nur weiterhelfen.
Nun hat es ein wenig gedauert, bis das Verfahren gegen den Beamten abgeschlossen wurde. Alles nicht so schlimm, meint die Generalstaatsanwaltschaft:
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt.
Na gut. Dann eben nicht.
Aber wenigstens hatte der Beamte gute zwei Jahre lang ein offenes Ermittlungsverfahren, das ihn sicherlich vorsichtiger hat werden lassen. Zumal es neben dem Strafverfahren auch noch ein fröhliches Disziplinarverfahren gibt, in dem er sich vor seinen - sicherlich weniger fröhlichen - Vorgesetzten rechtfertigen muß. Mehr als zwei Jahre nach diesem Telefonat.
Und meinen Namen kennt er nun auch.
Da kann ich ja nix mehr machen !
Die Polizeibeamten hatten sich das schön überlegt: Sie hielten den Betroffenen an und beschuldigten ihn, eine rote Ampel missachtet zu haben. Telefoniert habe er zudem beim Überfahren der Ampel auch noch. Wenn er es zugeben würde, könne man auf Tateinheit entscheiden und es gäbe nur drei statt vier Punkte.
Der Betroffene lies sich darauf nicht ein und erhält tatsächlich einen Bußgeldbescheid mit dem Hinweis auf Tatmehrheit, 130 Euro und 4 Punkte.
Sechs Monate später sieht man sich vor Gericht wieder. Der findige Verteidiger (ok. Eigenlob
) nimmt unmittelbar nach Aufruf der Sache den Einspruch hinsichtlich des Telefonierens am Steuer zurück, ehe der Richter noch einen rechtlichen Hinweis geben kann. Damit stehen 40 Euro und 1 Punkt fest.
Dann folgt der Antrag auf Freispruch wegen Strafklageverbrauchs hinsichtlich des Rotlichtverstoßes. Eine Tat kann nur einmal bestraft werden
. Der Richter denkt kurz nach, dann erkennt er:
„Da kann ich ja nix mehr machen. Das war Tatmehrheit im Bußgeldbescheid, ne. Die Beamten sind ja [zensiert], das machen die immer.“ Recht hat er.
Spitzelbesuch beim Pfarrer
Durchsuchung beim Pfarrer wegen seiner Kritik an der sächsischen Polizei?
Die sächsische Polizei hat die Wohnung eines Geistlichen durchsucht. Er hatte sich an den Dresdner Demos gegen Rechts beteiligt - und die Ermittlungen kritisiert.
berichtet Jennifer Stange in der taz.
Ein Pfarrer als Landfriedensbrecher? Hat er gewalttätige Angriffe auf Nazis verübt?
Man sollte den Dresdner Ermittlungsbehörden dann wohl doch ein wenig mehr auf die Finger schauen. Irgendwas scheint bei denen da völlig aus dem Ruder gelaufen zu sein, nachdem man sie beim Bespitzeln von friedlichen Demonstranten erwischt hat.
Bei Protesten gegen den damaligen Nazi-Aufmarsch kam es zur massenhaften Auswertung von Handydaten. Auch wurden unter anderem das Parteibüro der Linken und ein Anwaltsbüro durchsucht, später auch diverse Razzien bei Anti-Nazi-Aktivisten durchgeführt. Die sächsischen Behörden rechtfertigen dies mit Ermittlungen gegen eine kriminelle Vereinigung.
Haben die eigentlich in den vergangenen 25 Jahren nichts dazu gelernt? Oder (und?) den Begriff „Wende“ irgendwie falsch verstanden?


