Polizei

Landshut in Bayern

Polizeibeamte

sollen betrunken Auto fahren und unbeteiligte Bürger grundlos zu Boden schlagen. Die Folgen? Manchmal gar eine Beförderung.

berichtete Wolfgang Wittl in der Süddeutschen Zeitung am vergangenen Mittwoch.

In Bayern gehen die Uhren aber anders.

schrieb Rechtsanwalt Andreas Jede im Zusammenhang mit der Anklageerhebung durch die Landshuter Staatsanwaltschaft gegen einen seiner Mandanten.

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Amerikanische Polizisten im Einsatz

Der Focus berichtet über einen Einsatz amerikanischer Polizisten, die einen psychisch kranken Menschen „beamtshandeln“:

Das Gericht will nun aufgrund der Anhörungsergebnisse entscheiden, ob genügend Beweise für ein Verfahren vorliegen.

Ich bin gespannt auf die weiteren Einzelheiten in diesem Fall.

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Nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

Es hat ein wenig gedauert, 31 Monate, bis zwei prügelnde Polizeibeamte - erstinstanzlich - verurteilt wurden:

Die beiden Polizeibeamten, die im Rahmen der „Freiheit statt Angst“-Demonstration am 13. September 2009 durch gewalttätiges Verhalten gegen einen Demonstranten auffielen, wurden am gestrigen Montag vom Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilt. Sie müssen wegen Körperverletzung im Amt je 120 Tagessätze a 50 Euro - also insgesamt 6000 Euro - Geldstrafe bezahlen.

berichtet Gulli.

Bemerkenswert ist der Bericht an folgender Stelle:

Letztendlich sah das Gericht [...] keinen Bedarf zu einer Freiheitsstrafe [...]. Die Angeklagten könnten schließlich nichts dafür, daß es das Aufsehen erregende You-Tube-Video gegeben hat.

Mir stellt sich nicht(!) die Frage, wie das Verfahren ohne die Video-Dokumentation verlaufen wäre.

Zum Ergebnis: Vor dem Hintergrund, daß das Verhalten der Polizisten auch als gefährliche Körperverletzung im Amt (§§ 340, 224 StGB) gewertet werden könnte, ist die Geldstrafe ein recht moderates Ergebnis. Für die „gef.KV“ gibt es auch im günstigsten aller Fälle mindestens drei Monate Freiheitsstrafe; im ungünstigsten zehn Jahre. Das Amtsgericht ging aber nicht davon aus, daß die beiden Polizeibeamten jeweils „mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich“ geprügelt haben.

Ich gehe davon aus, daß das Verfahren vor dem Amtsgericht eine Durchgangsinstanz war, und wir in weiteren 31(?) Monaten von der Entscheidung der Berufungskammer des Landgerichts lesen werden. Wenn nicht die Staatsanwaltschaft ins Rechtsmittel geht, dann zumindest Jony E., der den Nebenkläger vertritt.

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Der Klassiker

Aus einem Durchsuchungsprotokoll:

Sowas liest man immer wieder gern. :-(

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Der schreibt immer so was

Aus einem Durchsuchungsbericht:

Befragt, ob er zu den Angaben Angaben abgeben wolle, erklärte er, dass er dazu jetzt bereit sei.

Der Autor dieses Satzes hat die Hochschulreife. Jedenfalls auf dem Papier.

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Ein etwas pickierter Beamter

Der Kriminalbeamte ist zum Wohnort des Beschuldigten - nennen wir ihn Wilhelm Brause - angereist. Er hatte einen Durchsuchungsbeschluß für dessen Wohnhaus in der Tasche und wollte ihn gleich auch vor Ort vernehmen. Der Beschuldigte war nicht zuhause, aber das war kein Hinderungsgrund für den Beamten, sich in der Wohnung umzusehen:

Die Wohnung machte einen total verwahrlosten Eindruck; überall lagen ungewaschene Kleidungsgegenstände, Essensreste pp. herum. Auf einem vollkommen verdreckten Küchentisch wurden verschiedene geöffnete Briefumschläge ... gefunden.

Die Durchsuchung war dann wohl recht schnell beendet. Man traf den Beschuldigten dann auf seiner Arbeitsstelle, ganz in der Nähe. Jetzt ging es nur noch um die Vernehmung, aber zurück in diese Küche?

Aufgrund des verwahrlosten Zustandes des Hauses wurde Herr Brause befragt, ob auch eine Vernehmung in den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf durchgeführt werden könne. Herr Brause stimmte zu. Gemeinsam in seinem Wagen fuhr der Unterzeichner mit Herrn Brause zu den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf.

Über den Zustand des Autos und olfaktorische Besonderheiten auf dieser Autofahrt schweigt der Kriminalbeamte sich aus. Vielleicht sollte ich ihn fragen, wenn er als Zeuge vor Gericht auftritt. Manchmal tun sie mir Leid, die Ermittler.

Update:
Ich bedanke mich für die zahlreichen Hinweise in den Kommentaren, per eMail und per Fax (!) auf meinen Rechtschreibefehler in der Überschrift. crh

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Hungriger Kriminalbeamter

Aus einem Durchsuchungsbericht:

Im Arbeitszimmer wurden ein PC-Tower, ein Laptop, eine interne Laptopffestplatte sowie drei Firmenstempel aufgefunden.

Da hatte Herr Freud wohl Hunger.

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Schlußfolgerung

Aus einer Ermittlungsakte:

Beim Betreten des Arbeitszimmer stellte ich fest, dass ein Netbook angeschaltet auf dem Sofa lag. Auf dem Bildschirm konnte ich eine laufende Gesprächsprotokollierung via ICQ (lnternet-Chat) lesen, darin ist der Beschuldigte offensichtlich gewarnt worden, dass die

„bullen bei manni ... “

(sind).

Der Unterzeichner nimmt an, dass hiermit die Polizei gemeint ist.

Das ist das Ergebnis jahrelanger kriminalistischer Erfahrung.

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Polenböller auch in Frankfurt?

Amtshilfe aus Kreuzberg

Hinsichtlich der offenen Fragen nach der Art des Sprengstoffs rege ich die Kontaktaufnahme mit der Kreuzberger Polizei an. Die kennen sich aus mit sowas.

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Der Kopftreter

Kreuzberg 36, Spreewaldplatz / Wienerstraße, am 1. Mai 2011 2010:

Der Polizeibeamte wurde verurteilt. Ohne öffentliche Hauptverhandlung. Per Strafbefehl. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Ach, was er bekommen hat dafür? Raten Sie mal.

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