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Politisches
Nazifinanzierung
Das sind doch mal wieder klare Worte:
Ausbleibende Abschlagszahlungen könnten die Wahlwerbemöglichkeiten der NPD im Bundestagswahlkampf erheblich einschränken.
Quelle: Das Bundesverfassungsgericht
In diesem Zusammenhang noch ein Zitat:
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Quelle: Art. 21 GG
Manche Sachen muß man einfach aushalten können. Auch wenn es wehtut.
Anschlag auf Verteidiger
Es geht los. Verteidiger, die Angeklagte vertreten, die nach Ansicht des gesunden Volksempfindens kein faires Verfahren brauchen, werden attackiert:
Unbekannte schlugen in der Nacht zum Montag Fensterscheiben der Kanzlei [des Verteidigers des ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben] mit Steinen ein. Außerdem besprühten sie die Fassade mit einem elf Meter langen Schriftzug „NSU-Anwalt - Rassismus tötet!“.
berichtet heute die LTO.
Wo ist die Stelle, bei der ich mich erkundigen kann, welches Leben es Wert ist, verteidigt zu werden, und welches unwert?
Merkt Ihr eigentlich noch was??
Knapp rechtzeitig fertig geworden
Gerade noch rechtzeitig zum 1. Mai ist es dem Berliner Gesetzgeber am 23. April 2013 gelungen, eine Vorschrift ins Leben zu rufen, die regelt, wer wann ins Fernsehen kommt.
Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen
§ 1
(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden
1. für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder
2. im Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtigt ist, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben, und deshalb zu besorgen ist, dass von ihr erhebliche Gefahren für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge ausgehen.
Unterlagen, die aus den in Satz 1 Nummer 2 aufgeführten Gründen nicht vernichtet wurden, sind in jedem Fall spätestens nach Ablauf von drei Jahren seit ihrer Entstehung zu vernichten, es sei denn, sie würden inzwischen zu dem in Satz 1 Nummer 1 aufgeführten Zweck benötigt.
(3) Im Übrigen darf die Polizei Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen sowie ihrem Umfeld nur anfertigen, wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung oder des Aufzuges im Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist. Die Übersichtsaufnahmen sind offen anzufertigen und dürfen weder aufgezeichnet noch zur Identifikation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer genutzt werden. Die Versammlungsleitung ist unverzüglich über die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen in Kenntnis zu setzen.
Quelle:
-
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, Ralf Wieland
Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit
Veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 69. Jahrgang Nr. 9 vom 27. April 2013, S. 103
Wenn ich mir den Gesetzestext vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen als Strafverteidiger in Verfahren wegen Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz durch den Kopf gehen lasse, fällt mir eigentlich so gut wie kein Fall ein, in dem es den Ordnungsbehörden nicht gelingen sollte, mit nur wenig argumentativen Aufwand Fotos und Filmaufnahmen von Demonstrationen anzufertigen.
Im Prinzip reicht es doch schon aus, wenn ein paar bunte Pubertisten durcheinander laufen und den Stinkefinger zeigen, um für „Unübersichtlichkeit“ zu sorgen, weil am Kottbusser Tor wegen der dortigen Baustelle ein paar Pflastersteine in Griffnähe herum liegen.
Jene Satire scheint auch in diesem Zusammenhang wieder zu treffen.
Erneut ein herzliches Dankeschön Herrn an Rolf Jürgen Franke, Rechtsanwalt und Notar in Berlin für die Versorgung mit stets frischer Ware.
Hatten wir schonmal ...
Die persönliche Freiheit muss in dieser Zeit des Terrors hinter der Staatssicherheit zurückstehen.
— Hans-Peter Uhl (@HansPeterUhl) 24. April 2013
Quelle: https://twitter.com/HansPeterUhl
... ist zwar schon etwas länger her, aber einige GänzÄltere (+80) und WenigerÄltere (+24) werden sich bestimmt dran erinnern.
Schämt Euch!
Rosemarie F. war am Donnerstagnachmittag in einer Wärmestube gestorben, zwei Tage nachdem ihre Wohnung in der Aroser Allee zwangsgeräumt worden war.
[...]
Bis zuletzt hatte F. vor Gericht versucht, wegen „Räumungsunfähigkeit“ in der Wohnung bleiben zu dürfen – die Richter lehnten den Antrag aber ab, da die Rentnerin kein fachärztliches Attest vorlegen konnte.
Bericht im Tagesspiegel
Prozeßbericht »Faschomike«
Die sächsischen Ermittlungsbehörden und Gerichte haben in der Vergangenheit für reichlich - nennen wir es mal höflich - Erstaunen gesorgt. Da sitzt ein halbnackter Fußballspieler mit einem auf den Oberarm tätowierten Hakenkreuz herum und wird fotografiert.
Und gegen wen ermitteln die sächsischen Strafverfolger? Genau, gegen den Fotografen, der das Bild von dem tätowoerten Oberarm ins Netz - auf die Mannschaftshomepage vom Roten Stern Leipzig - gestellt hatte. Wegen Verstoßes gegen § 86a StGB.
Unter der Überschrift Fußball, Nazis und Staatsanwaltschaft in Sachsen habe ich mich mit meinem Beitrag eingereiht in eine umfangreiche Berichterstattung (siehe die Linksammlung beim Roten Stern Leipzig) über diese seltsame Entscheidung.
Offenbar hat dieser weit verbreitete Aufreger zum Nachdenken bei Entscheidungsträgern der Staatsanwaltschaft geführt, die nicht auf beiden rechten Augen blind sind.
Der Fotograf, Carsten G., teilte mir nun mit, daß Eva-Maria Kasimir in der Leipziger Internetzeitung einen Prozeßbericht über das Verfahren gegen den Hakenkreuzträger Mike L. geschrieben habe.
Mike L. ist demnach erstinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil des AG Leipzig ist dem Bericht zufolge noch nicht rechtskräftig; der Verurteilte soll Berufung eingelegt haben.
Na, denn. Schauen wir, was das Landgericht mit diesem Fußballnazi macht.
Danke an meinen Namensvetter für den Hinweis und Gratulation zu diesem Erfolg.
Massenverhaftung von Rechtsanwälten in der Türkei
Nachfolgend die gemeinsame Presseerklärung des DAV und des RAV vom heutigen Tag zu den erneuten Verhaftungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der Türkei.
Erneute Massenverhaftung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der Türkei
DAV und RAV sehen anwaltliche Unabhängigkeit massiv bedroht
Die türkische Polizei hat am 18. Januar 2013 bei einer Operation gegen die Revolutionäre Volksbefreiungs-Front (DHKP/C) in mehreren Städten insgesamt 85 Verdächtige, darunter 12 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, festgenommen. Am 20. Januar 2013 hat die Staatsanwaltschaft begonnen, die Verdächtigen zu vernehmen, und am 21. Januar 2013 wurden gegen 9 von ihnen Haftbefehle erlassen. Laut den Medien wird den Verdächtigen vorgeworfen, Verbindungen zu der illegalen Vereinigung DHKP/C zu haben. Die Razzien fanden in den drei Großstädten Istanbul, Ankara, Izmir und in vier weiteren Städten statt.
Unter den verhafteten Anwältinnen und Anwälten sind Mitglieder des größten Anwaltsvereins des Landes „Çagdas Hukukçular Dernegi“ (Zeitgenössische Juristenvereinigung). Bei der Durchsuchung des Vereinsgebäudes war kein Staatsanwalt oder Vertreter der Rechtsanwaltskammer anwesend, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Zeitgenössische Juristenvereinigung hat aus Protest öffentlich gegen diese Maßnahmen demonstriert und in einer Presseerklärung auf die Verletzung der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen hingewiesen sowie ein rechtsstaatliches Vorgehen bei Durchsuchungen angemahnt. Der Verein ist für die Vertretung in Menschenrechtsverfahren bekannt, und viele seine Mitglieder vertreten auch Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der sogenannten KCK-Verfahren inhaftiert und angeklagt sind.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) beobachten das Vorgehen gegen die Menschenrechtsanwälte in der Türkei unter dem Deckmantel von Anti-Terror-Gesetzen mit großer Sorge. Die verhafteten Anwälte und Anwältinnen sind in zahlreichen Strafverfahren mit politischem Hintergrund und in Menschenrechtsverfahren in der Türkei und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aktiv. DAV und RAV befürchten, dass es zukünftig keine Anwältinnen und Anwälte mehr geben wird, die bereit sind, in der Türkei die Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu vertreten und in politischen Strafverfahren zu verteidigen.
Mit einer vorgestern veröffentlichten Pressemitteilung schloss sich der Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer der Kritik der Zeitgenössischen Juristenvereinigung an. Der Präsident der Kammer, Dr. Ümit Kocasakal, verurteilte die Festnahmen von Anwältinnen und Anwälten wie auch die Durchsuchungen ihrer Büros scharf und sicherte den betroffenen Kollegen und Kolleginnen jede notwendige Unterstützung zu. Kocasakal machte deutlich, dass die Durchsuchungen der Anwaltsbüros und des Anwaltsvereins sowie die Beschlagnahme von Akten zum Teil rechtswidrig gewesen seien, und dass der Umfang der Durchsuchungen nicht zu dem Vorwurf der angeblichen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation passe.
„Diese Verfahren sind ein Angriff auf die Anwaltschaft in der Türkei“ fasste Kocasakal die Sorge der gesamten Istanbuler Anwaltskammer zusammen und schloss: „Wir sind bereit, jeden Preis dafür zu zahlen, um den Rechtsstaat und die Rechte der Staatsbürger zu verteidigen und zu schützen.“
Bereits im November 2011 war es in der Türkei zu einer Massenfestnahme von 46 überwiegend kurdischen Anwältinnen und Anwälten gekommen, von denen sich noch heute 27 in Untersuchungshaft befinden. Dieses Verfahren wird seit Sommer 2012 vom DAV und dem RAV vor Ort beobachtet. Weitere kurdische Anwälte, wie der bekannte Menschrechtsverteidiger Muharrem Erbey, dem am 30. November 2012 der Ludovic-Trarieux-Preis von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verliehen wurde, sind schon seit über drei Jahren inhaftiert. Mit den Verhaftungen vom 21. Januar 2012 befinden sich damit mindestens 37 Anwältinnen und Anwälte in der Türkei in Haft (s. zuletzt DAV/RAV-Pressemitteilung vom 5. Nov. 2012)
DAV und RAV fordern die Einhaltung der „UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte“ vom 7. September 1990 und schließen sich der Solidaritätserklärung der Istanbuler Anwaltskammer mit den inhaftierten Kolleginnen und Kollegen an. Gemäß Artikel 16 der Grundprinzipien hat der Staat sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte in der Lage sind, alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen. Sie dürfen wegen Handlungen, die mit anerkannten beruflichen Pflichten, Verhaltensregeln und Ehrenpflichten im Einklang stehen, Verfolgung oder verwaltungsmäßige, wirtschaftliche oder andere Sanktionen weder erleiden noch damit bedroht werden.
Offenbar ist das Verständnis der türkischen Justiz dafür, daß ein Rechtsstaat ohne Rechtsanwälte nicht machbar ist, noch nicht vorhanden.
Strafrecht als Wahlkampfgetöse
In einem Vorschlag für die sogenannte „Braunschweiger Erklärung“ der SPD liest man:
Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt und den Zusammenhalt der Gesellschaft gefährdet.
Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, Parteichef Sigmar Gabriel sowie der niedersächsische Spitzenkandidat Stephan Weil haben diesen Satz geschrieben.
Sicherlich werden jene Herren darauf achten, nicht mit eigenen Steuertricks aufzufallen.
Schön wäre es aber auch, wenn man mit einem ebensolchen Engagement dafür Sorge tragen würde, daß die Kohle, die der Fiskus den Bürgern aus der Tasche zieht, nicht sinnlos wieder irgendwo verbraten würde.
Geh doch rüber!
Ich wünsche mir, dass die Schwaben begreifen, dass sie jetzt in Berlin sind und nicht mehr in ihrer Kleinstadt mit Kehrwoche. [...]
Ich habe gegen das Schwäbische und Bayerische nichts, das soll da gesprochen werden, wo sie wohnen, hier in Berlin möchte ich gerne, dass das Berlinerische noch eine Chance hat!
meint Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse im Deutschlandfunk.
Ich hab’ nichts gegen Fremde. Einige meiner besten Freunde sind Fremde. Aber diese Fremden da sind nicht von hier!
meint Methusalix in „Das Geschenk Cäsars“.
CSU will Strafbarkeitslücken schließen
Der Spiegel berichtet über den Vorstoß der CSU-Landesgruppe im Bundestag, der die sogenannte „Internet-Kriminalität“ im Focus hat.
„Hierbei müssen Strafbarkeitslücken wie beispielsweise bei der Datenhehlerei geschlossen [...] werden.“
soll es in einem Positionspapier der CSU heißen.
Zu dieser Idee möchte ich den Bayern gern applaudieren.
Das könnte vielleicht dann doch den einen oder anderen kriminellen Regierungs- und Finanzbeamten in Nordrhein-Westfalen hinter Schloß und Riegel bringen ... wenn die auch weiterhin in der Schweiz geklaute Datenbanken ankaufen.
Das hier und das und das gehört auch noch zum Thema „Mut zur Lücke“.