Politisches
Grünes Paulchen-Panther
Grünen-Fraktionschef Siegfried Benker forderte die Staatsanwaltschaft auf, das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie als „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ zu verfolgen.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen bayerischen Rathauspolitiker.
Für so einen Spruch kann man schonmal 5 mg Haldol® geben.
(Weiteren - ernst zu nehmenden - Hintergrund zur Begleitmusik in einem tatsächlich nur schwer zu ertragenden Zusammenhang gibt es hier.)
In der Strafsache gegen Wulff, Christian ...
... begründet Professor Dr. Hans Herbert von Arnim in einem Aufsatz für die „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra“ seinen Verdacht, daß der frühere niedersächsische Ministerpräsident habe sich nach §§ 331 f. StGB strafbar gemacht haben könnte.
The show must go on ...
Auf den Punkt gebracht
Entweder ist der Inlandsgeheimdienst überflüssig, wenn der Verfassungsschutz von den Neonazi-Morden nichts wusste, oder gefährlich, wenn er davon nichts hören oder sehen wollte.
Quelle: Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg auf Beck Online, unter Bezugnahme auf Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung.
Irgendjemand hat kürzlich gesagt, daß die NPD ganz gut geeignet sei, auf den Verfassungsschutz aufzupassen.
Der kleine Unterschied
Der Unterschied zwischen der „Bitte um Entlassung“ und einem „Rücktritt“? 50.000 Euro!
Ich verteidige derzeit gegen eine Anklage wegen Diebstahls eines Schokoriegels. Schaden: 0,50 Euro.
Noch ein Unterschied: Der eine ist ein Ex-Justizsenator, der andere ein psychisch kranker Obdachloser.
Weitere Infos zum Ex-Justizsenator Michael Braun übermittelt Percy MacLean, Vorsitzender Richter am Berliner Verwaltungsgericht, im Tagesspiegel.
Hintergründige Ethik
Wir haben es in Berlin mal wieder mit dem prallen Leben zu tun. Da wird ein Notar zum Justizsenator gemacht und ein paar Tage später ist er wieder Notar. Nicht weiter schlimm, kann man denken. Dann sucht man sich eben mal schnell einen neuen.
Über die genauen Hintergründe für dieses Rein-Raus-Spiel werden wir Justizsentatorenunterworfene nichts erfahren. Als Notar unterliegt der Exsenator der Schweigepflicht, seine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Vorwürfe sind daher eingeschränkt. Was es da mit diesem beurkundeten Schrott auf sich hat, werden nur die Insider wissen.
Ein Detail aus einem anderen Hintergrund erscheint mir aber erwähnenswert. Der Herr Senator ist nicht zurückgetreten, wie die Medien derzeit berichten. Nein. Er hat den Regierenden Bürgermeister um seine Entlassung gebeten.
Haarspalterei? Nein.
Vor dem Hintergrund, daß es nur im Falle der Entlassung - nicht aber beim Rücktritt - ein Übergangsgeld für die nächsten sechs Monate gibt, scheint der Exsenator eine richtige Entscheidung getroffen zu haben. Im doppelten Sinne richtig.
Vielleicht sollten wir aber alle einmal gemeinsam überlegen, ob das, was legal ist, auch ethisch vertretbar erscheint.
Ein Lied, zwei, drei
Der hier, der paßt eigentlich wieder ganz gut zu den hirnamputierten Faschisten, mit denen wir uns - gerade mal wieder - herumschlagen müssen.
Passend dazu ein Blick in die Zeitung:
V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes soll Kontakte zur Jenaer Terrorgruppe unterhalten und sogar Geld geschickt haben.
Wie damals ...
Irgendwie erinnert mich das Plakat an meine Zeit in Marburg, Anfang der achtziger Jahre.
Aber auch damals schon habe ich die Plakate des Spartakus irgendwo in längst vergangene Zeiten eingeordnet. Naja, es hat sich ja auch nichts geändert seitdem ...
Hach.
Peng!
Eine Bombenattrappe an der Strecke nach Gorleben hielt die Polizei am Mittwoch auf Trab. Die Nachbildung wurde bei Routinekontrollen in Quickborn im Landkreis Lüchow-Dannenberg nahe eines Gullydeckels entdeckt, wie ein Polizeisprecher sagte.
Sprengstoffhunde schlugen an und Experten untersuchten die Fundstelle im Ortskern, die weiträumig abgesperrt wurde. Wohnhäuser mussten evakuiert werden. Doch dann die Entwarnung: Nach Angaben eines Polizeisprechers wurde ein Pappkarton mit der Aufschrift „Peng!“ gefunden.
Quelle: dapd/smb via Berliner Morgenpost
Legitim, aber illegal?
Darüber spricht man heute im Amtsgericht Tiergarten:
Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken.
Dafür soll es eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geben, meint die Staatsanwaltschaft. Wer wissen will, was das Gericht dazu sagt, muß sich „scharfen Kontrollen“ unterziehen, wenn er ins Kriminalgericht will.
Sicheres Schwarzgeld in der Oase
Diejenigen, die ihr sauer verdientes Bares in der Oase vergraben haben, können sich nun darüber informieren, was sich Herr Schäuble und die Eidgenossen ausgedacht haben, damit es nicht so schlimm wird, wie es z.B. Die Linke („Reichtum für Alle!“) fordert:
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt ...
... gibt es hier zum Download und zur gefälligen Lektüre.
Mit dem Abkommen soll eine effektive Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sichergestellt werden. Dies soll sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft gelten und dadurch geschehen, dass
1. unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz auf der Grundlage dieses Abkommens pauschal mit einem Steuersatz von 19 bis 34 % auf das Kapital nachversteuert werden;
2. auf zukünftig anfallende Erträge und Gewinne aus Vermögenswerten nach den Regelungen dieses Abkommens eine Steuer mit grundsätzlicher Abgeltungswirkung erhoben wird.
Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften.
heißt es in einer Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums.
Und genau mit dieser „Ratifikation“ wird es noch das eine oder andere Problem geben. Bis dahin dürfte das Schwarzgeld also noch relativ sicher sein ... danach aber auch.
