Kanzlei Hoenig Info
Nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Es hat ein wenig gedauert, 31 Monate, bis zwei prügelnde Polizeibeamte - erstinstanzlich - verurteilt wurden:
Die beiden Polizeibeamten, die im Rahmen der „Freiheit statt Angst“-Demonstration am 13. September 2009 durch gewalttätiges Verhalten gegen einen Demonstranten auffielen, wurden am gestrigen Montag vom Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilt. Sie müssen wegen Körperverletzung im Amt je 120 Tagessätze a 50 Euro - also insgesamt 6000 Euro - Geldstrafe bezahlen.
berichtet Gulli.
Bemerkenswert ist der Bericht an folgender Stelle:
Letztendlich sah das Gericht [...] keinen Bedarf zu einer Freiheitsstrafe [...]. Die Angeklagten könnten schließlich nichts dafür, daß es das Aufsehen erregende You-Tube-Video gegeben hat.
Mir stellt sich nicht(!) die Frage, wie das Verfahren ohne die Video-Dokumentation verlaufen wäre.
Zum Ergebnis: Vor dem Hintergrund, daß das Verhalten der Polizisten auch als gefährliche Körperverletzung im Amt (§§ 340, 224 StGB) gewertet werden könnte, ist die Geldstrafe ein recht moderates Ergebnis. Für die „gef.KV“ gibt es auch im günstigsten aller Fälle mindestens drei Monate Freiheitsstrafe; im ungünstigsten zehn Jahre. Das Amtsgericht ging aber nicht davon aus, daß die beiden Polizeibeamten jeweils „mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich“ geprügelt haben.
Ich gehe davon aus, daß das Verfahren vor dem Amtsgericht eine Durchgangsinstanz war, und wir in weiteren 31(?) Monaten von der Entscheidung der Berufungskammer des Landgerichts lesen werden. Wenn nicht die Staatsanwaltschaft ins Rechtsmittel geht, dann zumindest Jony E., der den Nebenkläger vertritt.
Der 5. Strafsenat des BGH in Berlin
Nachdem die Querelen um die Besetzung des 2. Senats beim Bundesgerichtshof noch immer nicht beigelegt werden konnten, sprach der Bundesminister für Justiz kürzlich ein Machtwort: Der 5. Senat zieht um nach Berlin.
Ich begrüße die Entscheidung, einen handlungsfähigen Senat in Berlin zu installieren, und lade die Richter auf eine Tasse Caffè nach Kreuzberg ein.
Gute Mine zum Fußballspiel
Die ukrainische Regierung spricht von „Methoden des kalten Krieges“, und meint damit die (deutschen) Reaktionen auf die Folter der in einem Schauprozess verurteilten Julia Timoschenko und anderer Gefangener. Ein dieser folternden Truppe nahestehender Sympathisant verbreitet die Behauptung, Hitler sei „der politischen Vorgänger“ von Angela Merkel.
Uefa und DFB vertreten die Ansicht, damit haben sie, hat der Sport nichts zu tun.
Ob sich die Gefangenen in den ukrainischen Knästen die Fußballspiele anschauen können? Dann wäre die Welt der Funktionäre doch in Ordnung, oder?
Beklauter Strafverteidiger
Elende Fahrradiebe! Wenn Ihr erwischt werdet, gibt es keinen Verteidiger, der Euch verteidigen wird. Das gibt ein LL in einem ukrainischen Knast. Geht ja gar nicht, sowas.
Weitere Angaben zu dem geklauten Fahrrad gibt es beim beklauten Strafverteidiger Andreas Jede.
Bolle ...
... ist auch nicht mehr das, was es früher mal war.
Vor 25 Jahren gab es in Kreuzberg erstmals Mai-Randale. Ein Bolle-Markt brannte aus.
Die Geschichte der Maikrawalle in Bildern. Im Tagesspiegel. Mit Wanne.
Starrsinnige Grenzüberschreitung
Einmal mehr hat sich Alice Schwarzer einen Satz heiße Ohren gefangen:
Abermals wurde gerichtlich bestätigt, dass Frau Schwarzer mit ihren Äußerungen nicht nur die Grenze des gerade noch Zulässigen austestet, sondern diese immer wieder bewusst überschreitet.
berichtete die Kanzlei Höcker am 26.04.2012, die Herrn Jörg Kachelmann medienrechtlich vertritt.
Ich weiß nicht, was diese Frau geritten hat, immer wieder auf’s Neue dummes Zeug zu verbreiten „in nicht hinzunehmender Weise das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann“ zu verletzen.
Und ich weiß auch nicht, wie lange die alte Frontkämpferin in Sachen Frauenbewegung das finanziell durchsteht. Für einen Schnäppchenpreis sind solche Geschichten, die das Landgericht schreibt, ganz bestimmt nicht zu bekommen.
Ist das der Altersstarrsinn, den wir alle mit zunehmendem Alter erwarten müssen?
... ein heiteres Turnier ohne Zwischenfälle
... von Gewaltenteilung, von unabhängiger Justiz und Gesetzgebung und einer zuverlässigen Polizei keine Rede mehr sein“, bemängelte der ältere der beiden Klitschko-Brüder.
Hauptsache ist aber, daß man dort ganz toll Fußball spielen kann.
Quelle: Süddeutsche
Schau mal Dieter ...
Dieter Streisand Bohle hat mit dem merkantilen Minderwert seiner Persönlichkeit ein Problem. Ein Drogenhändler karikiert diesen Unterschichtsclown. Das geht ja nun gar nicht. Und deswegen schießt das Supertalent aus allen Rohren der Kanalisation.
Der Kollege Markus Kompa, der offenbar schon einmal Kontakt mit dem Titanoid hatte schreibt in seinem Blog:
Nun also [...] jammert [Bohlen] vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rum, obwohl man sich dort um wichtigere Angelegenheiten als die Eitelkeit eines Subjekts kümmert, das selbst die Persönlichkeitsrechte seiner Mitmenschen nur suboptimal achtet.
Ich würde je auch gern mal was zum Dieter schreiben, aber wenn der wegen so einer Kleinigkeit schon knapp davor ist, das jüngste Gericht anzurufen ...
ARAG - versenkt
Das Landgericht Hamburg schreibt der ARAG nun schon zu zweiten Male ins Gesangbuch, daß der Versicherer es unterlassen möge, wettbewerbswidrige Schleichwerbung zu betreiben.
Bereits am 3. Januar 2012 erging im Wege einer einstweiligen Verfügung des LG Hamburg - 312 O 715/11 - an die Marketing-Abteilung der ARAG der gerichtliche Hinweis, daß diese Art der Werbung in der seriösen Geschäftswelt eher unerwünscht ist:
„Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht & Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versicherungen, die ich kenne.“
Über diesen groben Unfug des Rechtsschutzversicherers hatte ich bereits im RSV-Blog berichtet.
Die Versicherungsfritzenjuristen, die sich von der ARAG bezahlen lassen, fanden diesen Kommentar aber völlig in Ordnung so. Offenbar bewegt sich das „Know-how unserer Rechtsexperten“ auf einem Niveau, das sich durchaus noch ein wenig anheben läßt.
Deswegen haben sich die Richter am Landgericht Hamburg noch ein weiteres Mal bemüht, dem Versicherer zu erklären, daß diese Werbung nicht gut fürs Geschäft ist:
Keines der ARAG-Argumente konnte die Robenträger jedoch überzeugen, so dass das Gericht (LG Hamburg, Urt. v. 24.04.2012 - Az.: 312 O 715/11) die einstweilige Verfügung inhaltlich voll bestätigte.
berichtet Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, der diese Fortbildungsmaßnahme des Hamburger Landgerichts kompetent unterstützt hat.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die unsere Kanzlei mit diesem Laden Versicherer gemacht hat und immer wieder auf’s Neue macht, dürfte das Seminar für die gelb-schwarzen „Rechtsprofis“ noch fortgesetzt werden.
Über die naheliegende Vermutung, daß der Versicherer die Prämien seiner Kunden lieber in sinnlose Blogkommentare und Rechtsstreitigkeiten versenken könnte, statt die vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen, muß ich nochmal nachdenken, bevor ich sie hier äußere.
Je später am Abend ...
... ein Staatsanwalt hier anruft, desto schöner das Strafmaß. Gestern Abend, 18:30 Uhr:
Man habe einen „Dritten Mann“ gefunden. Was das bedeute, könne ich mir vorstellen, feixte der Ermittler.
Wenn ich heute Vormittag in der Untersuchungshaftanstalt dem Mandanten den wenig erfreulichen § 30a BtMG vorlese, sollte ich reichlich Taschentücher mitnehmen.
Das gibt feuerrote Tropfen ...
Bild: Martin Jäger / pixelio.de
