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Kanzlei Hoenig Info
Schutzpils-Erpressung
Schutzgeld-Erpressungen sind ja hinlänglich bekannt. Nun habe ich eine mir bis dahin unbekannte Variante kennen gelernt.
Die Kneipendichte in Kreuzberg ist wohl eher überdurchschnittlich. An lauen Frühlings- und Sommerabenden vergrößern die Gaststätten zudem ihre Angebotsflächen nach draußen, das Pils wird dann gerne outdoor genossen. So funktioniert das eigentlich seit gefühlten 100 Jahren ganz hervorragend.
Dann gibt es aber auch Genossen, die ungenießbar werden, wenn sie das Treiben tagein, nachtaus miterleben müssen. Das sind aber meist vor Kurzem zugereiste Anwohner, also solche aus Südwestdeutschland. Von einem solche Exemplar berichtete mir ein Gastwirt.
Sparsam wie diese Schwaben nun einmal sind, machte es (das Exemplar, s.o.) dem Gastwirt folgendes Angebot: Er werde darauf verzichten, abends die Polizei anzurufen, um sich über den Lärm zu beschweren. Wenn der Gastwirt bereit sei, ihn kostenlos zu bewirten. Die Reaktion des Gastwirts ist hier nicht zitierfähig.
Das sich aus dieser Reaktion ergebene Problem besteht jetzt darin, daß die Ordnungshüter in schöner Regelmäßigkeit einen Kneipenbesuch machen. Wohlgemerkt nur in der oben beschriebener Gaststätte.
Von der gegenüberliegenden Lokation - mit annähernd doppelt so großer Outdoor-Ausschankfläche - prostet derweil unser Schwabe fröhlich dem Gastwirt zu. Mit einem Getränk, für das er nicht bezahlen braucht.
Traumhafte Mandate
Ein Online-Marketing-Unternehmen möchte gern, daß auch unsere Kanzlei Werbung auf dessen Internet-Präsentation macht. Und verspricht:
Mit uns erhalten Sie neue Mandate und erzielen mehr Umsatz.
Um mich von der Qualität des Angebotes zu überzeugen, werden gleich ein paar Beispiele geliefert:

Traumhafte Mandate, für nur 44,70 € im Monat (zzgl. 19% MwSt.). Ca. 180 solcher Mandatsanfragen jeden Monat; ich glaube nicht, daß das meine Nerven mitmachen würden.
Befangenheitsantrag - immer schön vorsichtig
In den Medien wurde in den letzten Tagen viel von „Befangenheitsanträgen“ geschrieben und gesprochen. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist und wann ein - richtig bezeichnet - Ablehnungsgesuch begründet ist, möchte ich mit den folgenden, Zeilen erläutern.
Ein Ablehnungsgesuch ist begründet, wenn der Angeklagte bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhaltes Grund zur Annahme hat, der abgelehnte Richter nimmt ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann.
Es kann dahingestellt bleiben, ob der abgelehnte Richter im Grunde tatsächlich befangen ist. Die Befangenheit ist ein Zustand eines Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen kann (BVerfGE 21, 146 = NJW 1967, 1123). Ein solcher Zustand kann in der Regel nicht mit hinreichender Sicherheit bewiesen werden.
Daher ist die Ablehnung schon begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Es ist also nicht erforderlich, daß der Richter in der Tat parteilich oder befangen ist. Ob der abgelehnte Richter sich selbst für unbefangen hält oder er für Zweifel an seiner Unbefangenheit Verständnis aufbringt, ist deshalb ebenso bedeutungslos (BVerfGE a.a.O.; BVerfGE 32, 288 (290)).
Es kommt entscheidend darauf an, ob der den Richter ablehnende Angeklagte bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit, d.h. an der objektiven und zu allen Verfahrensbeteiligten Distanz wahrenden Einstellung des abgelehnten Richters innerhalb des vorliegenden Verfahrens zu zweifeln (BVerfG E 32; 288 (290); BGHSt 24, 336 (338))
Der Text ist Teil eines (bereits schon älteren) Textbausteins, den ich in einigen (wenigen) Verfahren bereits erfolgreich verwendet habe (in einem Verfahren allerdings gleich mehrfach).
Anzumerken ist, was in den Medien oftmals übersehen wird, daß ein Ablehnungsgesuch auch dann „erfolgreich“ sein kann, wenn es „abgelehnt“ wurde. Denn ein solches Ablehnungsverfahren hat immer irgendeine Auswirkung auf den weiteren Gang des Verfahrens, und nicht in jedem Fall ist die Stimmung im Saal danach auf dem Tiefpunkt. So manches Mal hat eine Richterablehnung die reinigende Kraft eines Gewitters, die dem Gang eines fairen Verfahrens durchaus förderlich ist.
Die Verteidiger (bzw. genauer: ihre Mandanten) haben mit diesem Antragsrecht ein scharfes Instrument in der Hand, das aus verschiedenen Gründen sehr vorsichtig zum Einsatz kommen sollte.
Ziemlich wahrscheinlich
Am Tatort wurde eine Zigarettenkippe gefunden. Der Geschädigte teilte mit, daß einer der Täter geraucht habe. Es gibt noch ein paar andere Hinweise darauf, daß der Mandant am Tatort gewesen sein könnte. Bei seiner Verhaftung hatte er dies bestritten
Es war für die Ermittler nicht weiter schwierig, dem Mandanten eine Speichelprobe zu entnehmen. Dann wurden in der Forensischen Genetik der Charité die Spuren an der Zigarettenkippe mit der Spucke verglichen. Die Rechtsmediziner teilen mit:

Ich denke, es wäre nun eine gute Idee, nicht mehr weiter abzustreiten, am Tatort gewesen zu sein.
Anschlag auf Verteidiger
Es geht los. Verteidiger, die Angeklagte vertreten, die nach Ansicht des gesunden Volksempfindens kein faires Verfahren brauchen, werden attackiert:
Unbekannte schlugen in der Nacht zum Montag Fensterscheiben der Kanzlei [des Verteidigers des ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben] mit Steinen ein. Außerdem besprühten sie die Fassade mit einem elf Meter langen Schriftzug „NSU-Anwalt - Rassismus tötet!“.
berichtet heute die LTO.
Wo ist die Stelle, bei der ich mich erkundigen kann, welches Leben es Wert ist, verteidigt zu werden, und welches unwert?
Merkt Ihr eigentlich noch was??
Wer hat eigentlich Schuld hier?
Ein Klassiker unter den Unfällen mit Beteiligung von Moppedfahrern: Die Pressemeldung der Polizei Berlin ist überschrieben mit „Motorradfahrer übersehen“.
Bei einem Verkehrsunfall in Britz wurden in der vergangenen Nacht ein 19-jähriger Motorradfahrer, sein ebenfalls 19-jähriger Sozius sowie vier Männer im Alter von 17, 19, 26 und 43 Jahren leicht verletzt. Der 19-Jährige fuhr mit einer „Kawasaki“ gegen 2.45 Uhr auf dem Buckower Damm in Richtung Britzer Damm und wurde nach ersten Erkenntnissen von einem 43-jährigen Taxifahrer übersehen, der in gleicher Richtung fuhr und wenden wollte. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, in dessen Folge der Kradfahrer und sein Sozius stürzten.
Soweit, so klar. Auf diese Art hat mich auch schonmal ein Taxifahrer vom Mopped geholt. Wenn dem Kawasaki-Treiber keine überhöhte (was auch immer das sein mag) Geschwindigkeit nachzuweisen ist, liegt die Verschuldensquote zulasten des Berufskraft-RowdiesFahrers bei 100%. Zu schnell oder Fehler beim Bremsen bzw. Vorbeifahren könnten aber zu einer anderen Haftungsverteilung führen.
Aber nun beginnt das unfallregulatorische Hochreck:
Ein 19-jähriger „VW“-Fahrer, der in gleicher Richtung fuhr, machte eine Ausweichbewegung, um nicht mit den gestürzten Männern des Motorades zu kollidieren. Dabei stieß er gegen das Taxi. Durch den Aufprall wurden der 19-Jährige, seine beiden Insassen und der Taxifahrer verletzt. Rettungswagen brachten sie zur medizinischen Behandlung in umliegende Krankenhäuser, wo sie nach ambulanter Behandlung entlassen wurden.
So, und jetzt? Sind die herumliegenden Kradfahrer nicht schnell genug von der Straße gehumpelt? Hat der VW-Fahrer zu spät gebremst, d.h. ist er nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen? Welche Aktien hat der Taxidriver an der Kollision des VW mit der Droschke?
Das wird sicherlich einige Diskussionen mit dem Haftpflichtversicherer des Taxiunternehmens und dem des VW geben. Bis dahin: Gute Besserung an die Verletzten!
Dank an die Donnerkatze für den Hinweis auf die PM.
Ein freundlicher Anruf
Leider viel zu selten ist der Anruf eines Polizeibeamten Grund zur Freude. Am Tag nach dem Ersten Mai gab es für unseren Mandanten Grund, ein Kerzlein anzuzünden:
Bei zwei offenen Bewährungen - wegen Ladendiebstahls - hing seine Freiheit am seidenen Faden. Er hat Glück gehabt, daß sich die Vorurteile der Detektive und dann der professionellen Ermittler nicht nur nicht bestätigt haben, sondern auch noch widerlegt wurden. Denn wenn einmal so ein Vor-Urteil im Raum steht, ist ein Nach-Urteil schnell mal verhängt.
Auf diesem Wege besten Dank an den Polizeibeamten, der die frohe Botschaft auf dem kurzen Dienstweg geliefert und damit die heißen Kohlen gelöscht hat, auf denen der Mandant seit geraumer Zeit saß.
Gastbeitrag: Hauptamtliche Komplizenschaft
Immer wieder werden Strafverteidiger gefragt: Wie kannst Du „so einen“ eigentlich verteidigen? Diese (Party-)Frage wird oft mit grauseligen Taten illustriert, für die es - nach Ansicht des Fragenden - eigentlich nur eine Lösung geben könnte:
„Einsperren und Schlüssel wegwerfen“, wie es der ehemalige (in den 1980er Jahren) Verteidiger von Horst Mahler einmal vorgeschlagen haben soll.
Altkanzler Schröder hatte bei diesem seinem Vorschlag seinerzeit Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern im (leeren?) Hinterkopf. So ähnliche Gedanken werden (heute) aber auch bei politisch motivierten Straftaten geäußert.
Im Juli 2012 hatte ich in diesem Zusammenhang über ein Rückhaltloses Charakterschwein berichtet, auf die eine Gegenrede der GAF erfolgte.
Der Kollege Roland Hermann aus Wien stellt mir dankenswerter Weise aus seinem aktuellen, stets lesenswerten Newsletter das bemerkenswerte „Editorial: Hauptamtliche Komplizenschaft“ zur Veröffentlichung zur Verfügung.
In einer der vielen UVS-Verhandlungen nach der Traiskirchen-Razzia hat sich einer der beteiligt gewesenen Beamten über die Art und Weise unserer Befragung so geärgert, daß er sich zur Aussage hinreißen ließ, wir - also die Vertretung der beschwerdeführenden Opfer dieser Razzia - seien „doch ohnehin hauptamtliche Komplizen der Dealer“.
Das wurde protokolliert und einige Wochen später hat er - wohl zähneknirschend - eine schriftliche Ehrenerklärung beim UVS eingereicht, um wohlfeile zweieinhalbtausend Euro an tarifmäßigen Kosten unseres Vertreters; seinen eigenen hat wahrscheinlich die Gewerkschaft bezahlt, vielleicht den unsrigen auch, wer weiß ....
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „juridikum“ findet sich, verpackt in einen unscheinbaren Bericht über den Leipziger Kongreß des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen vom Vorjahr, folgende Episode:
Eine dem Freiburger Arbeitskreis nahestehende Anwältin hatte ihren Kanzleikollegen bei der Verteidigung eines bekannten Rechtsextremen unterstützt; selbiger hatte Linksaktivisten, die sich auf ihn zubewegten, mit dem Auto niedergefahren, die Verteidigung hatte erfolgreich auf Notwehr plädiert.
Entrüstung in der linkskritischen Ethikküche: Rechtsextreme dürfe man höchstens verteidigen, wenn Mangel an Verteidigern herrsche, aber dies freiwillig und ohne Not zu tun, laufe auf die Verteidigung einer rechtsextremen Handlung hinaus, sei eine Verbündung mit dem Gegner.
Ergebnis: Der Freiburger Arbeitskreis wurde wegen seiner Weigerung, die Zusammenarbeit mit dieser Anwältin aufzukündigen, aus dem Bundesarbeitskreis ausgeschlossen.
Na holla, da hat aber jemand die Funktion des Anwalts im Rechtsstaat ziemlich gründlich mißverstanden. Ich sag’s gleich: Die Verteidigerin, um die es da ging, war es nicht. Die hat nämlich genau das getan was dem Selbstverständnis des anwaltlichen Berufsstandes entspricht: Die Interessen ihres Klienten bestmöglich vertreten.
Seine Komplizin ist sie deshalb aber noch lange nicht geworden. Sie hat lediglich den Gegenpol zur staatlichen Anklage eingenommen, was einen Kräfteausgleich zwischen den einander in jedem Prozeß naturgemäß widerstreitenden Interessen und damit ein faires Verfahren überhaupt erst ermöglicht.
Daß ein jeder Anspruch auf ein faires Verfahren hat, egal was ihm angelastet wird, sollte eigentlich unbestritten sein. Die Alternative wäre ja hinlänglich bekannt: Man würde sich qua Vorverurteilung unweigerlich auf das Niveau der Tat begeben, deren (durch Erweislichkeit bedingte) Verwerflichkeit ja gerade den Anlaß zum Verfahren gibt.
Siehe dazu trefflich den großartigen Spencer Tracy ab 5.30: (der Oscar ging übrigens trotzdem an die Verteidigung).
Der Preis des fairen Verfahrens ist, daß das gesprochene Recht dem gebrochenen nicht immer gerecht wird. Auch im Rechtsleben gewinnt der Stärkere. Derjenige, der eben die besseren Argumente parat hat oder manchmal auch nur den besseren Vertreter. Alles andere wäre aber schon von vornherein bloße Makulatur, hätte mit einem rechtsstaatlichen Verfahren kaum mehr viel zu tun.
Sich als Vertreter die Klientel aussuchen zu können, je nachdem ob man sich mit deren Rechtsstandpunkt identifizieren kann oder nicht, ist ein seltener Luxus. Gerade Strafverteidiger wäre dann eine einigermaßen brotlose Angelegenheit, da ginge sich maximal hie und da mal ein kleiner Gauner aus, weil wer ist das selber nicht eh auch oder wärs zumindest gern ?
Aber sonst - Kinderschänder, Mörder, Rechtsextreme ... alle ab in die Verfahrenshilfe, ins Glücksradl ?!
Oder überhaupt nur Unschuldige verteidigen ?
Aber selbst wenn einen der Klient vorab von seiner Unschuld überzeugen kann - was tun wenn sich die Sache im Zuge der Hauptverhandlung dann doch ganz anders darstellt und plötzlich muß man einen Schuldigen weiter verteidigen ?
Bei notwendiger Verteidigung einfach mitten in der Verhandlung das Mandat niederzulegen ist disziplinär, sagte die OBDK schon einmal (aus Anlaß der „Operation Spring“ - der Disziplinarbeschuldigte hatte damals aber weniger seinen Klienten satt als vielmehr die Umstände des Verfahrens).
Also gar net erst an sowas anstreifen, von vornherein nur ideologisch einwandfreie „gerechte“ Sachen übernehmen ? Aber wer legt die fest? Eine „kritische Juragruppe“ vielleicht ?
So was - also so ein institutionelles Gutmenschtum - gibt es nur in Freiburg oder Wien? Nein, das haben wir hier in Berlin auch. Und zwar an besonders empfindlicher Stelle, wie ich meine:
Bei den letzten Wahlen zum Vorstand der traditionell „linken“ (??) Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. wurde der bisherige Vorstandvorsitzende, Rechtsanwalt Peter Zuriel, durch zwei in Ehren ergrauter Strafverteidiger(!), von denen sich einer als „Menschenrechtsanwalt“ bezeichnen läßt und der andere auch presserechtlich sowie als „Opferanwalt“ unterwegs ist, heftig dafür kritisiert, daß er einen Polizeibeamten verteidigt, dem man vorwirft, einen Demonstranten verprügelt zu haben (siehe taz vom 14.07.2010).
Rechtsanwältin Anja Sturm wurde bei ihrer Bewerbung um die Wahl in den Vorstand der Berliner Strafverteidiger u.a. von eben diesen beiden Strafverteidigern aufgefordert, sich dafür zur rechtfertigen (sic!), daß sie in dem NSU-Verfahren vor dem OLG München die Hauptangeklagte, Beate Zschäpe, verteidigt.
Wir leben in einer sonderbaren Welt.
(Anm.: Die Verlinkungen, auch innerhalb des Gastbeitrags, stammen von mir. crh)
Phantasyvolle Nacht- und Nebelaktion
Es hat funktioniert! Und es war von „unseren“ IT-Profis eigentlich auch nicht anders zu erwarten.
Donnerstagabend habe ich gegen 19 Uhr den Platzverweis bekommen: Abmelden aus dem Kanzlei-Netzwerk und Finger weg bis Freitagmittag! Unsere Anwaltssoftware war schon ein wenig angegraut und verlangte nach einem grundlegenden Relaunch.
Dann hat Ingo Winter den Schalter umgelegt und sich die Nacht an seinem Rechner um die Ohren geschlagen. Ich habe noch ein kleines Kerzlein angezündet, damit die DSL-Leitung der Telekom stabil bleibt und mich mit Spargelschälen beschäftigt.
Freitagmorgen um 8 Uhr erreichte mich dann das erste Lebenszeichen des Technikers: Die Umstellung habe einwandfrei funktioniert, ich müsse jetzt wieder arbeiten.
Lieber Ingo, auch auf diesem Wege herzlichen Dank - an Dich und das Team am Tauentzien!
Zustellungsprobleme
Diese eFox-Shop-Spammer haben echt Humor:

Die eMail-Adresse „efox-shop [service@efox-shop.com]“ habe ich gern zu meinen Kontakten hinzugefügt. Die ich zu den anderen Werbetreibenden im Orkus des Internets habe.
