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Ein etwas pickierter Beamter

Der Kriminalbeamte ist zum Wohnort des Beschuldigten - nennen wir ihn Wilhelm Brause - angereist. Er hatte einen Durchsuchungsbeschluß für dessen Wohnhaus in der Tasche und wollte ihn gleich auch vor Ort vernehmen. Der Beschuldigte war nicht zuhause, aber das war kein Hinderungsgrund für den Beamten, sich in der Wohnung umzusehen:

Die Wohnung machte einen total verwahrlosten Eindruck; überall lagen ungewaschene Kleidungsgegenstände, Essensreste pp. herum. Auf einem vollkommen verdreckten Küchentisch wurden verschiedene geöffnete Briefumschläge ... gefunden.

Die Durchsuchung war dann wohl recht schnell beendet. Man traf den Beschuldigten dann auf seiner Arbeitsstelle, ganz in der Nähe. Jetzt ging es nur noch um die Vernehmung, aber zurück in diese Küche?

Aufgrund des verwahrlosten Zustandes des Hauses wurde Herr Brause befragt, ob auch eine Vernehmung in den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf durchgeführt werden könne. Herr Brause stimmte zu. Gemeinsam in seinem Wagen fuhr der Unterzeichner mit Herrn Brause zu den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf.

Über den Zustand des Autos und olfaktorische Besonderheiten auf dieser Autofahrt schweigt der Kriminalbeamte sich aus. Vielleicht sollte ich ihn fragen, wenn er als Zeuge vor Gericht auftritt. Manchmal tun sie mir Leid, die Ermittler.

Update:
Ich bedanke mich für die zahlreichen Hinweise in den Kommentaren, per eMail und per Fax (!) auf meinen Rechtschreibefehler in der Überschrift. crh

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Hungriger Kriminalbeamter

Aus einem Durchsuchungsbericht:

Im Arbeitszimmer wurden ein PC-Tower, ein Laptop, eine interne Laptopffestplatte sowie drei Firmenstempel aufgefunden.

Da hatte Herr Freud wohl Hunger.

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Schlußfolgerung

Aus einer Ermittlungsakte:

Beim Betreten des Arbeitszimmer stellte ich fest, dass ein Netbook angeschaltet auf dem Sofa lag. Auf dem Bildschirm konnte ich eine laufende Gesprächsprotokollierung via ICQ (lnternet-Chat) lesen, darin ist der Beschuldigte offensichtlich gewarnt worden, dass die

„bullen bei manni ... “

(sind).

Der Unterzeichner nimmt an, dass hiermit die Polizei gemeint ist.

Das ist das Ergebnis jahrelanger kriminalistischer Erfahrung.

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Lösungsmittel bei der Staatsanwaltschaft

Die Verteidigung beschwert sich unter anderem über die die „Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft“:

Noch bevor die Verteidigung zum Akteninhalt Stellung nehmen konnte, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren am 18. Oktober 2011 begründungslos nach § 170 II StPO ein, erhebt dann sechs Tage später am 24. Oktober 2011 Anklage und teilt einen weiteren Tag später am 25. Oktober 2011 der Verteidigung mit, daß Anklage erhoben werde (nicht: „wurde“).

Die gesamte Korrespondenz führt die Staatsanwaltschaft per Briefpost; die überlangen Postlaufzeiten (innerhalb der Behörde) sind allen Beteiligten hinreichend bekannt, so daß mit Überschneidungen gerechnet werden mußte. Aus welchem Grunde Fax, Telefon oder eMail nicht genutzt werden, wenn es denn tatsächlich eilig gewesen wäre, ist nicht nachvollziehbar.

Dem lag folgender Zeitablauf zugrunde:

Tabelle

Die Generalstaatsanwaltschaft weist - erwartungsgemäß - die Beschwerde als unbegründet zurück:

Ihrem Mandanten war bereits seitens der ermittelnden Kriminalpolizeidienststelle Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gewährt worden (vgI. Bl. 38ff. d.A.), außerdem wurde Ihnen Akteneinsicht gewährt (vgl. Bl. 50f. d.A.). Ihnen wurde ebenso die Einstellung des Verfahrens wie auch dessen Wiederaufnahme mit dem Ziel der Anklageerhebung mitgeteilt (vgI. Bl. 53,63 d.A.), womit sowohl der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs als auch bestehenden Informationspflichten gegenüber dem Verteidiger in vollem Umfang entsprochen wurde.

Weshalb der Dezernent sich hierzu eines anderen Übermittlungsweges als der üblichen Briefpost hätte bedienen sollen, ist hier nicht nachvollziehbar, zumal an dieser Sache - wie Sie zu Recht feststellen - nichts eilig war.

Übrigens kann vorliegend von überlangen Wegen innerhalb der Staatsanwaltschaft nicht die Rede sein, weil das Schreiben des Dezernenten vom 24. Oktober 2011 ausweislich des Erledigungsvermerks bereits am folgenden Tag gefertigt und abgesandt wurde und nach Ihrer Aufstellung am 27. Oktober 2011 bei Ihnen einging.

Irgendwie reden der Verteidiger und der General aneinander vorbei, habe ich so den Eindruck. Ob das an den Lösungsmitteln in dem Altpapier liegt, auf das die Botschaften der Kavallerie gedruckt werden?

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Grünes Paulchen-Panther

Grünen-Fraktionschef Siegfried Benker forderte die Staatsanwaltschaft auf, das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie als „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ zu verfolgen.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen bayerischen Rathauspolitiker.

Für so einen Spruch kann man schonmal 5 mg Haldol® geben.

(Weiteren - ernst zu nehmenden - Hintergrund zur Begleitmusik in einem tatsächlich nur schwer zu ertragenden Zusammenhang gibt es hier.)

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Nazis im Kindergarten?

Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben gilt als Unterstützer der Terror-Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ und sitzt in U-Haft. Seine Ehefrau Jacqueline hat in Jena momentan ganz andere Sorgen: Der Erzieherin wurde fristlos gekündigt.

berichtet Julia Jüttner auf SPON.

Die Kündigung der Kindergärtnerin wirft Fragen auf, die nicht aus der Hüfte heraus zu beantworten sind.

Frau Wohlleben soll Mitglied der NPD gewesen sein. Ihrem Ehemann wirft man Straftaten vor, die einen Zusammenhang mit Aktivitäten von Nazis haben sollen. Reicht das für einen Rausschmiß?

Andererseits wird der Kindergarten von einem „unabhängigen Träger mit einem humanistischen Menschenbild“ betrieben, dem Eltern ihre Kinder anvertrauen. Muß der Träger - ehemalige? - Nazis beschäftigen?

Ein Dilemma: Macht man’s richtig, schon ist’s falsch.

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Der Strafverteidiger empfiehlt - 23

Heute:

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Abenteuer Bahnreise mit freundlichen Schaffnern

Die Hinfahrt nach Hamburg habe ich heute morgend stehend verbracht. Weil weder in der ersten, noch in der zweiten Klasse ein Sitzplatz frei war. Also doch montags wieder reservieren. Wenigstens durfte ich in der Gepäckaufbewahrung nahe den Toiletten der ersten Klasse stehen.

Und der Schaffner war sehr freundlich.

Auch bei der Rückfahrt von Hamburg nach Berlin kann ich meckern. Von außen gut erkennbar am Wagen der ersten Klasse prangte das Hotspot-Logo der Telekom. Innen angekommen teilte mir das Bahn-Telekom-Duo dann folgendes mit:

Hotspot-Fail

Ich bin vielleicht zu ungeduldig. Die ICE-Strecke gibt es ja noch nicht so lange und zwischen Hamburg und Berlin pendeln reisen ohnhin nur Urlauber und Touristen.

Aber auch auf der Rückfahrt der Schaffner sehr freundlich.

Keiner da, an dem ich meinen Frust auslassen kann.

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Nazis im Netz

Resigniert der Tagesspiegel?

Die rechtsextreme Szene breitet sich im Netz aus und bedroht ihre Gegner. [...] Die Ermittler haben wenige Möglichkeiten, gegen die rechten Umtriebe vorzugehen.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Geht-nicht? Ich bin da durchaus anderer Ansicht. Was bedeutete es, sich hinter dem behördenüblichen „Da bin ich nicht für zuständig!“ zu verstecken? Sympathie? Oder nur Feigheit?

Ein auf Facebook veröffentlichtes, mit einem dümmlichen Kommentar versehenes Bild von der Präsidentengattin führt zu eine Anklage vor dem Staatsschutzsenat.

Wenn Berliner Politiker, Gewerkschafter, Journalisten und linke Aktivisten auf einer rechtsextremen Internetseite bedroht werden, auf „Hasslisten“ Fotos und private Informationen über die Personen veröffentlicht werden, sich Angriffe häufen, einige bereits zusammengeschlagen wurden, andere fanden im Hausflur an die Wand geschmierte Morddrohungen fanden, teilt die Berliner Staatsschutz lapidar mit: Es gibt „keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung“.

In diesem Zusammenhang ein Veranstaltungshinweis:
Unter dem Titel „Es brennt! Wer stoppt Neonazis in Berlin?“ lädt die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) am 31. Januar zu einer Podiumsdiskussion (Flyer - pdf) in den Festsaal Kreuzberg.

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Knast-Umzug in Düsseldorf

Anfang Februar gehts los: 529 Gefangene ziehen um. Im Knast auf der alten Ulmer Höh werden 5.200 Umzugskartons gepackt, die dazugehörigen Gefangenen in entsprechende Transporter gesteckt und zur nagelneuen Justizvollzugsanstalt Düsseldorf auf Ratinger Boden gefahren. Es bleibt abzuwarten, ob alles dann zur richtigen Zeit am richtigen Ort ankommt.

Was die Perspektive danach angeht, scheint auf Seiten der Anstaltsleitung jedenfalls gutgehender Optimismus vorzuherrschen.

Auf rund 125.000 Quadratmetern wird dort der moderne Behandlungsvollzug umgesetzt. Die Gefangenen sollen in dieser Großanstalt mit einem umfänglichen Betreuungsprogramm motiviert werden, ihr Leben auf eine neue, vielfach erstmalig gesellschaftsfähige Grundlage zu stellen. Experten wissen, dass Straftäter, die hinter Gittern eine gesellschaftliche und berufliche Perspektive geboten bekommen, deutlich höhere Chancen haben, zukünftig straffrei zu leben.

Es bleibt abzuwarten, welche Geschichten die Knackis uns Strafverteidigern erzählen werden.

Bild: NRW-Justiz

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