Medien
Rosen für den Staatsanwalt
In dem heute noch sehenswerten Spielfilm „Rosen für den Staatsanwalt“ aus dem Jahr 1959 spielte Walter Giller den Gefreiten Rudi Kleinschmidt, den der Kriegsgerichtsrat Dr. Wilhelm Schramm während des Krieges zum Tode verurteilte hatte. Die Hinrichtung scheiterte und es kam Jahre später zum „Showdown“ zwischen Kleinschmidt und Schramm in einem Gerichtssaal der Nachkriegszeit
Der Schauspieler Walter Giller starb am Donnerstag im Alter von 84 Jahren.
Photoshop statt Rechtsanwalt
Auf einen Polizei-Einsatz in Kalifornien erfolgte eine bemerkenswerte Reaktion.
Als ein Campus-Polizist in Kalifornien ohne Not sitzende Studenten mit Pfefferspray einnebelte, waren nicht nur Anhänger der Occupy-Bewegung schockiert. Jetzt rächt sich das Web.
berichtet die Welt Online
Irgendjemand hatte die Anwendung des unmittelbaren Zwangs (so nennen wir Juristen die Behandlung von friedlichen Demonstranten mit Pfefferspray) photographisch dokumentiert.

Und nun kommen die derart beamtsbehandelten Studenten auf schlauen Ideen: Sie machen aus dem Polizisten einen Gärtner:

In den anderen Montagen wird er unter anderem als Kämpfer gegen französischen Achselschweiß dargestellt. So wird aus dem Polizeibeamten John Pike dann doch noch eine lustige Berühmtheit.
Obiter dictum:
Interessant ist übrigens auch, welche Vorurteile der Autor des Berichts, Matthias Heine, pflegt. Seine Vorstellungen von „Rache“ formuliert er so:
Früher brauchte man, um sich zu rächen, ein Gewehr, einen Zauberspruch oder einen Anwalt, heute genügt es, auf dem Computer Photoshop zu installieren.
Daß die Welt Online das Ganze in die Sparte „/kultur/“ (siehe URL des zitierten Berichts) sortiert, stimmt einen Spitzfinder außerdem nachdenklich.
Raub gesucht?
Falls jemand ‚mal einen „Raub“ sucht, oder „Gewalt“- die Berliner Zeitung hilft ihm dabei:
Ein visualisierter Polizeireport; nette Spielerei, wenn man auf die Schnelle wissen will, was so los ist im Kiez.
Der Präsident und das anwaltliche Berufsrecht
Die Kollegin Heidrun Jakobs hat Post vom Präsidenten des Landgerichts Köln bekommen. Er schreibt:
Der vorliegende Blog stellt allein wertende und suggestive Elemente sowie Selbstanpreisungen der gegen die „Missstände in der Justiz“ ankämpfenden Anwältin in den Vordergrund.
Das verstoße gegen § 43b BRAO.
„Anlaßtat“ der Frau Kollegin war ein Blogbeitrag zu einem Verfahren vor der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln.
Wenn ich daran denke, daß ich ab 2012 vor den Landgericht Köln in einer streitigen Wirtschaftsstrafsache zu verteidigen haben werde, frage ich mich, welche Post der Präsi mir wohl schicken wird.
Einmal abgesehen davon, daß der Landrichter ganz offensichtlich nur einen sehr beschränkten Überblick über das anwaltliche Berufsrecht zu haben scheint - das wird gewiß noch spannend, wenn er erst die Blogbeiträge lesen wird, die ein Kreuzberger Strafverteidiger über ein Verfahren vor einer Kölner Strafkammer schreiben wird.
Solidarische Grüße nach Köln. Yes, I can!
update:
Rechtsanwalt Udo Vetter hatte das Thema im lawblog auch schon beim Wickel.
Die Wanne in der LTO

Die Legal Tribune Online berichtet über unsere Kanzlei Wanne und die Fahrzeuge anderer Kollegen. Constantin Baron van Lijnden schreibt:
Wenn Strafverteidiger Carsten Hoenig durch die Straßen Berlins fährt, dann ordnet sich der Verkehr rings um ihn: Niemand überschreitet mehr das Tempolimit, bei Gelb wird brav gebremst, ja, andere Autofahrer lassen ihm sogar freiwillig die Vorfahrt.
Insbesondere die in die Wanne eingebaute Vorfahrt macht große Freude.
Und die Musik, zu der die Wanne Reiner von Vielen inspiriert hat:
Gespenstische Reporter
Am Sonntag fanden am Schönefelder Kreuz Fahrversuche statt, die Aufschluß über die Ursachen für das Busunglück vom 26. September 2010 geben sollten. Dazu wurde ein Teil des Autobahnkreuzes für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Gegen Ende der Versuchsreihe tauchten dann aus dem Dickicht der Straßenrandbepflanzung zwei jungen Männer vom Typ „Ich-bin-Reporter-ich-bin-wichtig“ auf. Weder gehörten sie zum Team der Sachverständigen, noch zu den zahlreichen Mitarbeitern von Polizei und Feuerwehr, die die Versuche tatkräftig unterstützten. Es war so genannte „Reporter“ von der Bildzeitung, wie mir einer der Sachverständigen auf meine Frage mitteilte.
Ohne sich bei den Beteiligten in einer Form mal bemerkbar zu machen, die unter zivilisierten Menschen üblich ist, stacksten die beiden Sonnyboys über das Versuchsgelände. Der eine mit der Ausrüstung eines durchschnittlichen Paparazzo, der andere mit seiner guten Frisur.
Herausgekommen ist das hier:

Die Fotos sind halbwegs authentisch, aber das ist auch so ziemlich das einzige, was paßt. Der Inhalt dieses Berichts dieser Geschichte entspricht dem Niveau der Recherche auf dem Randstreifen der Autobahn.
Gespenstisch war nichts an der Versuchsanordnung an dem sonnigen Vormittag. Es standen auch keine Meßgeräte herum, das waren Fotoapparate. Das Bild mit dem querstehenden Mercedes gibt das Ende einer Vollbremsung wieder, mit der die Griffigkeit des Straßenbelags aufgezeichnet wurde. Um die wirklich interessanten und für das Verfahren wichtigen Vorgänge verfolgen zu können (auch intellektuell), hätten sich die beiden Jungs ein wenig vorbereiten müssen.
„Auftraggeber“ für das Gutachten war im übrigen auch nicht die Staatsanwaltschaft, die ohnehin nicht vor Ort war. Es war das Landgericht, das - nach Rücksprache mit der Verteidigung - die Nachermittlungen zu einer konkreten Frage per Beweisbeschluß veranlaßt und die Sachverständigen mit der Untersuchung beauftragt hatte. Es ist auch nicht die Staatsanwaltschaft, die hier irgendwas prüfen muß. Und rekonstruiert wurde weder „der Unfall“, noch wurde er von der Polizei nachgestellt.
All das ist dummes Zeug sind Unrichtigkeiten, die einem ausgebildeten Journalisten sicher nicht untergekommen wären. Es reicht eben nicht aus, mal eben Sonntagmorgen nach einem Prosecco einen schicken Pullover überzuwerfen und zu schauen, über was man denn ein paar Zeilen schreiben könnte. Saubere Arbeit geht anders.
Aber diesen Qualitätsjournalismus hatte ich bereits nach Schluß des Ortstermins genau so erwartet.
... und wie sieht es in Wien aus?
Die Österreicher hatten es schon immer drauf:
Iiijoa. Mir ham halt olle Herrn im Olter von 93 Joahr vorläufig festnehme loassen.
1.367 Zahnlücken. Immer wieder eine helle Freude.
Trojanische Stute
Markus Felber, ein stets fröhlicher Journalist aus der Oase, genauer: „ein Herold und Watchdog am höchsten Gericht der Schweiz“, berichtet in seinem Blog „Kalenderblätter“ über das Verhalten der schweizerischen Bundesanwaltschaft:
Im Umgang mit der Presse setzt die Bundesanwaltschaft ohnehin auf ein trojanisches Pferd aus Fleisch und Blut. In Person einer Mitarbeiterin, die sich bei wichtigen Prozessen auf der Pressebank diskret unter die Journaille mischt und auf den Notebook-Bildschirmen die Entstehung der noch nicht erschienenen Berichterstattung mitverfolgt.
Ein Kommentator korrigierte Herrn Felber, was das Pferd angeht. Ein weibliches Pferd ist eben in der Regel eine Stute.
Das würde ich mich nicht trauen, eine deutsche Staatsanwältin als Stute zu bezeichnen. Vor allem nicht dann, wenn ich nicht weiß, wie das Brauereipferd sie aussieht.
Grillt den Kameramann!
Die Tat ist nicht akzeptabel. Der Täter muß bestraft werden. Das ist gut so. Aber in einem rechtstaatlichen Verfahren, nicht per medial provozierter Lynchjustiz:
Der Nachmittag beginnt schon unappetitlich in Krefeld. Rechtsextreme haben sich vor dem Landgericht aufgebaut, einer trägt einen Galgen auf seinem T-Shirt, daneben steht: Todesstrafe für Kinderschänder. Drinnen drängeln sich Sensationsgierige um die Zuschauerplätze, und ein öffentlich-rechtlicher Kameramann klettert auf die Heizung vor dem Gerichtssaal,
Als endlich der Richter spricht, als er das Urteil verkündet zum Mord [...] im vergangenen September, klatscht die Meute im Saal auch noch los.
Quelle: Süddeutsche.de
Es gibt Momente, da wünscht man sich statt einer Heizung eine Blitzschnellkochplatte.
Grund zur Strafmilderung - ein Rundumschlag
Auch wenn die Festsetzung der Strafe durch das Gericht nicht selten den Eindruck erweckt, einem Würfelspiel recht ähnlich zu sein, gibt es dafür ein paar verbindliche Grundsätze. Das Strafgesetzbuch gibt einige Beipiele, woran sich der Strafrichter zu orientieren hat.
In § 46 Absatz 2 StGB sind genannt:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
Daß dies nun aber keine abschließende Aufzählung ist, erkennt der ausgebildete Jurist an der Einleitung dieser Aufzählung:
Dabei kommen namentlich in Betracht
Es gibt also noch weitere, andere Strafmilderungsgründe. Einen weiteren hat nun das Gericht in dem Verfahren gegen Torben P. und Nico A. formuliert, und wie ich meine zu Recht.
Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über die mündliche Urteilsbegründung:
Strafmildernd wertete die Kammer die anhaltende Medienberichterstattung, die einem „Prangereffekt“ gleichgekommen sei. Das Haus des Angeklagten sei von Journalisten förmlich belagert, Torben P. im Internet mit Morddrohungen konfrontiert worden. Die Familie musste schließlich umziehen.
Angestoßen durch die - nicht zu rechtfertigende - Veröffentlichung dieser unsäglichen Video-Aufzeichnung durch die Polizei wurde keine Berichterstattung, sondern eine Hetze in Gang gesetzt, die außer dem Profit-Streben der einschlägigen Medien sonst niemandem diente. Das waren keine Journalisten, die da herumlagerten, sondern üble Kopfgeldjäger.
Diese von den Medien zu verantwortenden Konsequenzen müssen sich im Strafmaß bemerkbar machen, genau wie beispielsweise unverhältnismäßige Zustände in der Haft.
Die notwendige und gerechte Strafmilderung sollte denjenigen Journalisten und Redakteuren um die Ohren gehauen werden, die nun herumjaulen, daß das alles viel zu milde sei.
An dieser Stelle noch ein Wort zu der Nebenkläger-Vertreterin, von der zu hören war, ...
... ein „abschreckendes Urteil“ sei es nicht. Nachahmer würden dadurch nicht abgeschreckt.
Wenn ein Rechtsanwalt an so einem Verfahren teilnimmt und die Interessen eines Beteiligten vertreten will, dann sollte ihm - oder hier: ihr - wenigstens die Grundlagen des Verfahrensrechts bekannt sein.
Wer im Jugendstrafverfahren „Abschreckung“ (vulgo: Generalprävention) fordert, zeigt, daß er keine Ahnung hat, von dem was er da macht. Das Jugendstrafrecht ist geprägt vom Erziehungsgedanken und nicht von den Rachegelüsten der Nebenklagevertretung. Gruß an Dieter Nuhr, Frau Kollegin.
