Medien

Verteidigungsstrategie für die Medien

Das Urteil wurde gesprochen, die Hauptverhandlung ist beendet. Es war ein Verfahren von relativ großem öffentlichen Interesse.

Die Journalisten nehmen, teils noch im Saal, teils auf dem Gerichtsflur, Kontakt mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und mit dem Verteidiger auf. Und sehr häufig passiert dann so etwas hier:

In meiner Frage nach dem Sinn insbesondere der Ankündigung des Verteidigers steckt Kritik, die in dem konkreten Fall, aber auch sonst folgenden Hintergrund hat und für den sich ElooKoN interessierte.

Legt nur der Angeklagte ein Rechtsmittel gegen das Urteil ein, kann die verhängte Strafe im weiteren Verlauf des Verfahrens grundsätzlich nicht verschärft – Juristen sagen: verbösert – werden. Die Altgriechen sprechen von dem Verbot der „reformatio in peius„.

Wenn die Staatsanwaltschaft das Urteil mit der Revision angreift und damit „Erfolg“ hat, kann es am Ende für den Angeklagten doch noch schlimmer kommen, als es jetzt schon ist: Die Verböserung ist dann zulässig. Das wissen auch die Staatsanwälte.

Hier stand die Mitteilung des Staatsanwalts im Raum, dass man das Urteil, so wie es ist, akzeptieren wird. Das ist bei allem Übel doch schon einmal eine gute Botschaft für den Angeklagten, lautete der Antrag des Staatsanwalts doch auf eine deutlich höhere Strafe.

Jetzt tönt der Verteidiger in die Mikrophone und Notizblöcke der Medialen, dass er das Urteil angreifen werde. Warum führt das bei professionellen Strafverteidigern grundsätzlich zu einer Kopfschüttelung?

Einmal unterstellt, der zuständige Staatsanwalt sei entgegen anders lautender Gerüchte doch nicht die objektivste Behörde der Welt, sondern ein Mensch mit all seinen emotional gesteuerten Reaktionen: Ist es nicht denkbar, dass dieser unsachlich gesteuerte Anklagevertreter sich provoziert fühlt und sagt: „Das wollen wir doch mal sehen, ob wir das nicht verhindern können!“

Nun gut, weil Staatsanwälte so nicht denken (sagt man jedenfalls), ist das eher unwahrscheinlich. Aber eben auch nicht ausgeschlossen. Ein Risiko bleibt. Und wenn sich das Risiko realisiert, kann es am Ende doch noch dicker kommen.

Auf der anderen Seite: Welchen Vorteil hat die (empörte?) Mitteilung des Verteidigers an die Medien? Nota bene: Vorteil für seinen Mandanten. Ich sehe da keinen einzigen!

Es gibt so schöne Textbausteine, die man auf die immer wieder gestellte Frage der Journalisten aufsagen kann:

Das Gesetz gibt meinem Mandanten jetzt eine Woche Zeit, sich in Ruhe zu überlegen und zu prüfen, ob er das Urteil angreifen oder akzeptieren wird. Rufen Sie mich nächste Woche an, dann sage ich Ihnen, wie er sich entschieden hat.

Das Rechtsmittel legt der risikovermeidende Verteidiger dann am letzten Tag der Frist abends um 19 Uhr ein und vermeidet damit den beschriebenen Mitzieheffekt. Das ist keine Geheimwissenschaft, sondern bekanntes Standardprogramm. Den Standard sollte ein Verteidiger allerdings beherrschen.

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Jetzt wird’s ernst. Schützt die Hirschkühe!

Die Gleichstellungsbeauftragte der Berliner Verkehrsverwaltung, Almut Hopf-Gantenbrink, will die StVO gendergerecht umformulieren, berichtete der Tagesspiegel am 02.04.2019.

Danach sollen aus Anliegern – analog zu den Studenten – Anliegende werden. Auch die Zeichen 258 und 259 der StVO werden angepasst: „Verbot für Reitende“ soll es künftig heißen und „Verbot für Zufußgehende“.

Aber nicht nur an den Text der StVO soll Hand angelegt werden. Auch die Bildersprache bedürfe dringend einer Anpassung an sexismusfreie Verhältnisse.

Als Beispiel nannte Frau Almut Hopf-Gantenbrink das Zeichen 142 der StVO, auf dem bisher ein männlicher Hirsch abgebildet ist. Die Gleichstellungsbeauftragte forderte vor dem Hintergrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Hirschkühe dazu auf, den Hirsch auf dem Wildwechsel-Warnschild ohne Geweih darzustellen. Es könne ja nicht sein, dass man nur männliche Hirsche nicht überfahren dürfe.

Wir werden alle sterben! ;-)

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Ermittlungshelfer im Fall „Rebecca“

Ich hatte ein oder zwei Tweets zum Fall „Rebecca“ abgesetzt. Das reicht dem einen oder anderen Bürger aus, mich als beteiligten Rechtsanwalt zu identifizieren.

Nun bekommen ich eMails, in denen Unterstützung der Ermittlungsbehörden geliefert wird. So etwas zum Beispiel:

Ich finde die Recherche und die Agenda in den einschlägigen Zeitungen nicht schlüssig und es bleiben Fragen unbeantwortet.

In früheren Ausgaben stand das sich das Handy von Rebecca mindestens 1 mal zwischen 6 und 8 Uhr im Router eingeloggt hat

Heute steht im Bericht das das Handy zwischen 6 und 8 Uhr eingeloggt war obwohl ein Anruf um 7:15 erfolgte und das Handy aus war … wie passt das zusammen ?

Es gibt Handys z.B. von Huawei ( Samsung Handys sicher nicht, bei gekräckten Versionen weiß ich es nicht genau, ) die schalten sich automatisch ein ( auch wenn sie ganz aus sind !!!) , wenn ein Wecker aktiviert wurde !

Wenn also ein Wecker eingestellt war, würde das vielleicht erklären warum sich das Handy einmal im Router eingeloggt hat.

Das könnte dann auch bedeuten das Rebecca schon vor 5:45 nicht mehr im Haus war !

Wo ist das Handy jetzt ? fehlt jede Spur ?

Nein, ich bin in dem Fall „Rebecca“ nicht engagiert, sondern auch nur ein Beobachter. Aber ich kenne solche eMails aus anderen „spektakulären“ Verfahren, anlässlich derer die Bevölkerung Mithilfe leisten will.

Und ich stelle mir die Frage, welche Vorstellungen manche Leser und Zuschauer von der Arbeit der Ermittlungsbehörden haben, dass man sich veranlasst sieht, Ermittlungshilfe leisten zu müssen?

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Bild (CC0): www_slon_pics / via Pixabay

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Fall Rebecca R.: Treibjagd im Live-Tickermodus

Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger hat eine Presseerklärung zur Berichterstattung im Fall der vermissten Rebecca R. aus Berlin veröffentlicht, die ich nachfolgend vollständig zitiere:

Das Vorstandsmitglied, Frau Rechtsanwältin Cäcilia Rennert kritisiert im Namen der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. die Berichterstattung im Fall Rebecca R. ebenso auf das Schärfste wie die Bereitschaft von Ermittlern, die Presse mit aus ihrer Sicht belastenden Details zu füttern.

Wir fordern die Presse auf, die mediale Vorverurteilung des Tatverdächtigen im Fall des verschwundenen Mädchens genauso einzustellen wie wir die Strafverfolgungsbehörden auffordern, die Durchstechereien nicht nur zu stoppen, sondern aktiv dem Eindruck entgegenzuwirken, das mediale Treiben sei für sie tolerabel.

Die aktuelle Berichterstattung, insbesondere in BILD, B. Z., aber nicht mehr nur in den Boulevardmedien tritt die Unschuldsvermutung des Verdächtigen mit Füßen und imponiert als Treibjagd im Live-Tickermodus. Darstellungen, die sich darüber hinaus im Ringen nach Sensationseffekten in Spekulationen ergehen und überbieten, untergraben in der frühesten Phase des Verfahrens bewusst das, was der Rechtsstaat um seiner selbst willen garantieren will und soll: Unvoreingenommenheit und Fairness gegenüber einem Verdächtigten.

Es ist auch an der Staatsanwaltschaft, die nach unserer Einschätzung keine Quelle derartiger Berichterstattung ist, dem rechtswidrigen Treiben von mindestens Teilen der Ermittler entgegenzutreten. Diese korrumpieren im Umgang mit der Presse die Verfahrensfairness möglicherweise irreparabel. Die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren mahnen hierzu aus gutem Grund in RiStBV Nr. 23 an, dass die Unterrichtung von Medien durch die Ermittler weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen dürfe und der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigt werden darf.

Diese in den Normappell gekleidete zivilisatorische Errungenschaft wird von manchen Medien sowie Teilen der Ermittler gegenwärtig auf dem Altar sich aufschaukelnder Sensationslust geopfert. Und zwar auch um den Preis, die Fairness des Verfahrens irreparabel zu beschädigen. Es ist an der Zeit und für alle dem Rechtsstaat professionell Verpflichteten geboten, diesem Treiben gemeinsam und deutlich entgegenzutreten.

Der Vorstand

Die Sorge um die vermisste Rebecca R. rechtfertigt auch meiner Ansicht nach nicht die Demontage elementarer Prinzipien unseres Rechtsstaats. Ich verurteile das kollusive Zusammenwirken der Ermittlungsbehörden mit insbesondere den Boulevardmedien, das durchaus Erinnerungen an amerikanische Westernfilme aufkommen lässt.

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Presseerklärung im Original als PDF

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Kein Verstoß: Müll von Wagner

Ich konnte es nicht lassen. Das tut mir Leid. Ich habe die „Bild“ gelesen. Und – es war vorhersehbar – ich war wieder einmal entsetzt.

Und zwar über den alten Mann, der nahezu täglich seinen Müll in diese „Zeitung“ einwickelt (das tut nur toten Fischen weh, aber noch nicht dem Müll).

Zu besagtem „Post Müll von Wagner“ hatte auch das Bildblog Zutreffendes veröffentlicht. Und auf Twitter darauf aufmerksam gemacht.

Mit immer noch hochgegangener Hutschnur habe ich den Bildblog-Tweet retweetet, allerdings nicht ohne eine magengeschwürverhindernde Kommentierung:

Dieser Retweet scheint nicht überall auf Gegenliebe gestossen zu sein. Irgendwelche Fans dieses Ex-Klosterschlülers (oder gar der Müllmann selbst?) haben sich beschwert. Nicht bei mir, sondern beim Aufseher.

Die Obrigkeit reagierte gelassen:

Es geht doch nichts über die weiten Grenzen der Redefreiheit.

Nicht wahr, lieber Franz Josef Wagner, 75?

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Eine Lichtblick-Matritze aus 1971

Die Gefangenen-Zeitung „Lichtblick“ schreibt über sich selbst:

Die Zeitschrift gibt es seit einem halben Jahrhundert. Die Themen und die Inhalte haben sich während dieser Zeit – im Groben betrachtet – kaum verändert. Der Teaser eines Beitrags aus dem Jahr 1971 zeigt, dass die Probleme, die die Sozialarbeit in der JVA Tegel heute hat, schon damals Thema waren. Von wegen tempora mutantur! Nicht im Knast.

Auf diese Ausgabe hat der Twitter-Account „jvaberlintegel leaks“ @jvaberlintegel hingewiesen, dem es sich zu folgen lohnt:

Als jemand, der in den 70er Jahren sein Meinungsäußerungsrecht ebenfalls mithilfe der Kurbel an einem Matrizendrucker umgesetzt hat, finde ich das Layout und den Satz der Ausgabe 6/71 des Lichtblicks bemerkenswert. Die gruselige Qualität war nicht den Verhältnissen im Knast geschuldet, sondern die Flugblätter von damals sahen alle so aus. Das mal zum Thema „gute alte Zeit“. (Jetzt wisst Ihr auch, warum so viele Alt-68er Brillenträger sind!).

Wenn man sich aber mal an das Layout gewöhnt hat, ist diese Altausgabe der Zeitschrift durchaus lesenswert. Die Zeit in der JVA Tegel war gleichfalls keine „gute alte“.

Ach so: Den Lichtblick kann muss man abonnieren und durch Spenden unterstützen!

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Unkollegiales Nebenzimmer

Auf Facebook gibt es eine Gruppe, die sich das „kollegiale Nebenzimmer“ nennt. In’s Leben gerufen hat diese Plattform der Herr Kollege Andreas Schwartmann aus Köln, der auch die Bedingungen für die Teilnahme an der Gruppe stellt.

Das Schwarmwissen der rund 1.700 Grupppenmitglieder ist enorm. Dort finden der Kollege Schwartmann und die anderen Kollegen das Know How, um es als kompetente Partner ihrer Mandanten zur Verfügung stellen zu können:

Ob im Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Internetrecht oder aber in Fällen, in denen Sie strafrechtlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und auf der Suche nach einer effizienten und fachlich einwandfreien Strafverteidigung sind.

Mit großem Erfolg:

Schaut man sich die knapp 1.000 Bewertungen an, die der Kollege Schwartmann erhalten hat, bestätigt sich der Eindruck, es handelt sich bei ihm um einen Spitzenjuristen.

Nun gibt es allerdings ziemlich üble Gerüchte um den Kollegen. Er soll nämlich das Nebenzimmer insbesondere für solche Fragen nutzen, die zuvor Ratsuchende auf solchen Plattformen wie „123recht.net“ oder „yourXpert.de“ gestellt haben und die er mit eigenen Kenntnissen nicht beantworten konnte. Solchen Gerüchten darf man aber keinen Glauben schenken.

Die Themen, die in dem kollegialen Nebenzimmer diskutiert werden sind mannigfaltig. Über eine Anfrage an die versammelten Mitglieder der Gruppe hatte ich vor einiger Zeit einmal auf Twitter berichtet:

Damit habe ich vermutlich eine Grenze überschritten, denn wie sonst ist die harsche Reaktion des Herrn Kollegen Schwartmann zu verstehen:

Daß Andreas Schwartmann mich nicht mehr als Kollegen anerkennen möchte, trifft mich hart. Aber richtig gemein finde ich, daß ich jetzt nicht teilhaben darf an dem kollegialen Austausch.

Ich bin nicht der einzige; auch andere Strafverteidiger haben vom Kollegen Schwartmann die rote Karte gezeigt bekommen und sind von der Teilnahme an dem kollegialen Nebenzimmer ausgeschlossen worden, weil sie – wie berichtet wird – dem Kollegen Schwartmann nicht den nötigen Respekt entgegen gebracht haben.

Apropos rote Karte:
Vor einiger Zeit habe ich schon einmal den Kollegen Schwartmann in einem Blogbeitrag erwähnt. Auch damals ging es um Fußball. Aber davon verstehe ich ja nichts …

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Keine Kommentar-Trolle

Nun hat auch die Deutsche Welle die Kommentarfunktion unter ihren Beiträgen abgeschaltet. Bereits seit Ende Juli läßt die Legal Tribune Online (LTO) keine Kommentare mehr zu.

In unserem Weblog bleibt die Möglichkeit bestehen, die Beiträge zu kommentieren. Anders als die beiden genannten Plattformen haben wir hier aber auch nicht diese Probleme, jedenfalls nicht im nennenswerten Umfang. Die ganz überwiegende Anzahl der Kommentare ist sachlich, in vielen Fällen hilfreich und nur ganz manchmal dicht am Grenzbereich.

Ich bin in früheren Zeit dafür kritisiert worden, daß ich Kommentare, die sich nicht an die Policy gehalten haben, gnadenlos gelöscht habe. Besondere Intensivtäter haben unter reger Anteilnahme der Leser den Troll des Monats verliehen bekommen. Weniger schlimme Finger habe ich in den Moderationsfilter geschoben und erst einmal geschaut, was sie denn so getippt haben, bevor ich ihre Beiträge freigeschaltet habe.

Diese restriktive Strategie hat nun zur Folge, daß sich die Trolle andere Möglichkeiten gesucht haben und die Kommunikation zwischen den Blogautoren und den Lesern auf einem für intelligente Lebensformen lesbaren Niveau bewegten. Und die Beiträge meist sinnvoll ergänzten oder hinterfragten. Dadurch macht nicht nur das Lesen Spaß, sondern auch das Schreiben.

Die Diskussionen über den weit verbreiteten „Hass im Netz“ deuten darauf hin, daß die – auch und ganz besonders von mir begrüßten – unbegrenzten Möglichkeiten der Meinungsäußerungsfreiheit, die wir durch dieses Internetz bekommen haben, eine dunkle Seite hat. Die Zeiten ändern sich.

Ich werde auch künftig die sehr wenigen Ausfälle einiger verirrter Trolle ins Nirvana schicken, um weiterhin ein entspanntes Klima hier im Blog zu gewährleisten.

Der einzige, der hier auch künftig weiter rumtrollen darf, bleibe ich. Basta! 8-)

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Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de

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Neue Antworten auf die „Party-Frage“

Über die „Partyfrage“ habe ich schon öfters gesprochen und geschrieben.

Strafverteidigern, die es nicht vermeiden konnten, daß ihr Beruf bekannt geworden ist, wird sie nach den ersten zwei Glas Prosecco (oder Pils) so oder so ähnlich immer wieder gestellt:

Wie kannst Du so einen bloß verteidigen? Kannst Du das eigentlich mit Deinem Gewissen vereinbaren?

Ein Artikel des Spiegel vom 11.07.2018 zitiert die Antworten dreier Verteidiger, die in den letzten Jahren immer wieder im Focus der Öffentlichkeit standen:

Wer an ausführlicheren Anworten und an den Hintergründen der Arbeit der drei Verteidiger in dem NSU-Verfahren interessiert ist, dem seien anderhalb Stunden Fernsehgucken empfohlen: Die am 11.07.2018 in der ARD ausgestrahlte Dokumentation von Eva Müller.

Heer, Stahl, Sturm. Wer Nazis verteidigt.

Zu finden in der Mediathek.

Eine sehr gelungene Reportage über drei erstklassige Verteidiger.

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Bild: © Anna Zerenyi / pixelio.de

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Strafrechtsmythen und Podcast-Burger

Die Rechtsbelehrung – ein Podcast mit Marcus Richter und Dr. Thomas Schwenke – versucht aufzuräumen mit einigen falschen Vorstellungen, die sich das rechtssuchende Publikum vom Strafrecht macht. Dabei habe ich ein wenig mitgeholfen.


In dem rechtzeitig zum Wochenende fertig gestellten Podcast Nr. 57 geht es …

… um Mythen, Irrtümern und interessante Fragen, die sich der Notwehr, Falschparkern, Pflichtverteidigern, Gerichtsverfahren, Sex und Gewalt widmen. Also wie man sich das Strafrecht wirklich vorstellt (bzw. es tut, bis man von einem Strafverteidiger belehrt wird, dass man nicht zu viele Filme schauen sollte).

Es war mir eine große Freude, mich mit den beiden zu unterhalten und im Anschluß daran gemeinsam im Friedrichshainer Kiez (jeweils) einen Podcast-Burger zu verkasematuckeln. Besten Dank nun auch von hier aus!

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