Mandanten

Dotcom: Anklage ist Nonsense

Kim Dotcom hat sich befragen lassen. Zu den Vorwürfen, die sich in dieser Anklageschrift befinden:

In einem Telefon-Interview mit Torrentfreak teilt Kim Schmitz mit, daß die Vorwürfe, die die US-Behörden gegen ihn erheben, „Nonsens“ seien; Megaupload sei ein legaler Anbieter, der lediglich aus politischen Gründen geschlossen worden sei.

Ich kenne die Spielregeln in den USA nicht wirklich. Aber vollstellbar ist es durchaus, daß eine solches Interview aus der Sicht der Verteidigung „Nonsens“ sein könnte. Meinen Mandanten empfehle ich jedenfalls grundsätzlich, sich nicht gegenüber den Medien zu äußern.

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Psychiatrischer Rechtsanwalt gesucht

Nächtlicher Anruf auf unserer Notruf-Hotline:

Der Anrufer dringend um RR. Er sei jetzt in einem Notquartier im Steigenberger Hotel in Konstanz und psychisch am Ende. ...

... Sollte er innerhalb von 10 min keinen RR erhalten, werde er es beim nächsten Anwalt versuchen. Es gehe um BMW, Telekom u.a. und sein Geld.

Falls ein Rechtsanwalt mit psychiatrischer Zusatzausbildung anwesend ist ...

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Fangfrage

Aus dem Vernehmungsprotokoll in einer Ermittlungsakte:

Eben ein vom Verteidiger gut geschulter Mandant.

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Das Laser-Bärchen auf dem Backblech

Vor dem Haus steht ein Mopped auf dem Gehweg. Mit dem Kennzeichen B-DU 30. Auf der Kennzeichentafel befinden sich zwei Stempel, einer für die nächste Hauptuntersuchung und dann noch das Berliner Bärchen.

Aufgrund eines anonymen Hinweises stellt die Rennleitung fest: Das Kennzeichen wurde für kein Mopped ausgeben. Die beiden Stempel stammen aus einem handelsüblichen Farblaserdrucker. Die Eigentumsverhältnisse an den Mopped sind ungeklärt.

Ich erhalte von dem Mandanten den Auftrag, ihn gegen die Anklage zu verteidigen. Man wirft ihm eine Urkundenfälschung vor. Er soll die falschen Plaketten auf die Kennzeichentafel an „seinem“ Mopped geklebt haben.

Die Ausgangsposition des Mandanten ist nicht von schlechten Eltern: 17 Vorstrafen, darunter zwei noch offene Bewährungen mit insgesamt 23 Monaten Freiheitsstrafe. Eine der Vorstrafen führte im März 2011 zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch die meisten anderen Eintragungen hatten Bezug zum Straßenverkehr. Das riecht nach Bewährungswiderruf und einem kräftigen Nachschlag für das Laser-Bärchen.

Meine spontane Idee: Verteidigung durch Schweigen. Das, was die Akte da hergibt, reicht nicht für die Verurteilung. Solange man nicht weiß, wem das Mopped gehört und wer die Stempel auf’s Backblech geklebt hat. Der Mandant durfte optimistisch sein ...

... bis zu dem Zeitpunkt, zu dem mich der Staatsanwalt anrief. Er habe da gerade eine Akte hereinbekommen, in der mein Mandant als Geschädigter eine Verkehrsstraftat angezeigt hatte. Es ging um eine Rangelei im Kreisverkehr um den Ernst-Reuter-Platz.

Das breite Grinsen des Strafverfolger war durchs Telefon zu sehen, als er die Anzeige meines Mandanten vorlas:

Am 2. April 2011 fuhr ich auf meinem Motorrad mit dem amtlichen Kennzeichen B-DU 30 auf der Bismarckstraße ...

Ich denke, jetzt muß die Verteidigungsstrategie schleunigst umgestellt werden.

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Gebügelte Hemden bei der Strafzumessung

Es war etwas umständlich, der Ehefrau meines inhaftierten Mandanten eine Besuchserlaubnis zu beschaffen. Der Herr Staatsanwalt hatte etwas dagegen, daß die Frau ihren Mann im Knast besucht. Erst hat es ein wenig gedauert, aber dann teilte das Gericht auf meinen Antrag mit, der Staatsanwalt sieht Gespenster. Der Richter höchstselbst sorgte freundlicherweise für den notwendigen Sprechschein.

Ich habe der Frau die Erlaubnis sofort übermittelt, am späten Abend kam ein Dankeschön zurück. Sie freue sich sehr, weil sie ihrem Mann nun endlich die gebügelten Oberhemden in die Untersuchungshaft bringen könne. Damit er bei den weiteren Verhandlungsterminen wieder ordentlich gekleidet auftreten kann.

Welche Kriterien das Strafmaß bestimmen, regelt § 46 Abs. 2 StGB. Ich werde mich dafür einsetzen, daß „gebügelte Hemden“ in den Katalog dieser Grundsätze mit aufgenommen werden.

(Nebenbei: Gebügelte Hemden kann man nur persönlich vorbei bringen und nicht einfach - wie alles andere auch - einfach mal so an der Pforte abgeben.)

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Weih-nächtlicher Notruf

Die Anruferin läßt mitteilen:

Es geht um eine familienrechtliche Streitigkeit, um Zugangsrecht und Umgangsvereitelung. Sie möchte einen Beschluss noch am Wochenende, bittet um sofortigen Rückruf.

Es hat mir schon in den Fingern gejuckt, ihr eine SMS zu schicken, daß wir keine Familienrechtler sind, sondern Strafverteidiger und wir erst dann weiterhelfen können, wenn sie

in dieser wunderschönen Nacht
den Göttergatten umgebracht

hat.

Ich war aber dann doch höflicher ... und habe ihr jemanden empfohlen, den sie morgen Vormittag anrufen kann.

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Geschäftstüchtiger Hartzie

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, einen schweren Fall des Betrugs begangen zu haben. Nach zähen Verhandlungen in sechs Terminen vor dem Landgericht waren die Staatsanwaltschaft und das Gericht mit einer Einstellung nach § 153a StPO unter der Bedingung einverstanden, daß der Mandant bereit ist, eine Auflagenzahlung an eine gemeinnützige Organisation zu leisten.

Ich habe dem Mandanten aus verschiedenen schlagkräftigen Gründen gaaaanz dringend dazu geraten, dieses Angebot sofort anzunehmen. Zumal die Höhe der Zahlung seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht besser hätte angepaßt werden können. Und dann wurde ihm auch noch nachgelassen, die Auflage in 6 monatlichen Teilzahlungen zu erfüllen.

Der Mandant zögerte. Und diskutierte ausführlich mit mir. Schließlich stellte er mir die Frage, ob er die Auflagenzahlung wenigstens „von der Steuer absetzen“ könne.

Der Mandant bezieht Sozialleistungen, Hartz-IV, also ALG-II.

Meine Eltern haben mich zu gut erzogen, als daß ich das hier kommentieren dürfte.

 

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Auf freier Strecke

Der Mandant hatte Pech. Er war nicht schnell genug. Sonst hätte man ihn ja nicht angehalten. Sagt er. Wenn auch etwas verschwurbelt.

Aus der Ermittlungsakte ergibt sich, daß sie Polizeibeamten vor Ort eine etwas abweichende Meinung vertraten:

Es könnte eine Aufgabe sein, an der der Verteidiger wächst. Denn mittlerweile sind die Videoaufzeichnungen von erstaunlich guter Qualität. Ob gut genug, wird sich zeigen.

Denn dann gibt es ja immer noch neben der Maschine das menschliche Versagen. Von Polizeibeamten. Wenn der Mandant Glück hat. Großes Glück.

Sonst nämlich wird es nämlich verdammt eng mit der Fahrererlaubnis. Denn den Chrysler (Ich erinnere: „... da geht der ... über 300 km/h) fährt der Mandant schon eine längere Zeit ...

Eins lernt der Mandant aber sicher noch. Irgendwann wird er endlich die Klappe halten, wenn er angehalten wird. Denn so geht das ja nun gar nicht.

 

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Ziegenfutter

Aus einer eMail-Korrespondenz während des Wochenendes:

Anfrage:
Hallo, Ich wollte mich erkundigen was passiert wenn ich bei einer Rechtsanwalts Kanzlei geparkt habe obwohl es nicht erlaubt ist? Er hat jetzt eine Anzeige bei der Stadt gemacht. Was erwartet mich jetzt für eine Strafe??
Mit freundlichen Grüßen / With best regards

Antwort:
Sehr geehrte Frau Wilhelmine Brause, ich fürchte, man wird Sie an den Ohren aufhängen, Ihre Füße salzen und dann eine Herde Ziegen holen, die Salz über alles mögen.
Im Wiederholungsfalls wird man Sie danach dann teeren und federn, um Sie anschließend derart behandelt durch die Stadt zu jagen.
Gruß aus Kreuzberg

Nachfrage:
Hallo Herr Hoening, Ich wollte eigentlich wissen was für ein Bußgeld oder des gleichen bekomme?
Mit freundlichen Grüßen / With best regards

Antwort:
Sehr geehrte Frau Wilhelmine Brause, Sie wollen Geld dafür bekommen, daß Sie ihr Auto auf einen Rechtsanwaltsparkplatz gestellt haben? Das wird wohl nichts. Rechnen Sie eher damit, daß Sie die Kosten für das Salz, den Teer und die Federn erstatten müssen. Wenn Sie Pech haben, wird Ihnen auch noch das Futter für die Ziegen berechnet.
Gruß aus Kreuzberg

Reaktion:
Des verstehe ich nicht aber danke. Ich wollte nur wissen was ich bezahlen muss oder auf mich zu kommt.
Mit freundlichen Grüßen / With best regards

 

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Pauschaler Abzug vom Honorar

Eine freundliche Rückmeldung des Mandanten auf unsere Honorarabrechnung erreichte uns gestern. Ich hatte ihm meine Kostennote übermittelt, mit der ich meinen zeitlichen Aufwand abgerechnet habe.

Ein größerer Posten waren die Besprechnungen, die teilweise auch im Beisein des Zivilrechtsanwalts des Mandanten erfolgten. Am Ende waren es ziemlich genau 6,2 Stunden, die als billable hours, wie es auf Neudeutsch in Law Firms heißt, in die Abrechnung einflossen, wobei stets exakt Beginn und Ende eines Gesprächs notiert wurden.

Die Reaktion des Mandanten bezog sich auf eine Rechnungs-Position, die sich in unmittelbarer Nähe der Besprechungskosten befanden:

  • „Small Talk Rabatt“ - abzgl. 0,7 Stunden

Schließlich haben wir ja auch über das Wetter gesprochen. Und diese Katastrophe hat der Mandant nun ja wirklich nicht zu vertreten.

 

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