Knast

Knast-Umzug in Düsseldorf

Anfang Februar gehts los: 529 Gefangene ziehen um. Im Knast auf der alten Ulmer Höh werden 5.200 Umzugskartons gepackt, die dazugehörigen Gefangenen in entsprechende Transporter gesteckt und zur nagelneuen Justizvollzugsanstalt Düsseldorf auf Ratinger Boden gefahren. Es bleibt abzuwarten, ob alles dann zur richtigen Zeit am richtigen Ort ankommt.

Was die Perspektive danach angeht, scheint auf Seiten der Anstaltsleitung jedenfalls gutgehender Optimismus vorzuherrschen.

Auf rund 125.000 Quadratmetern wird dort der moderne Behandlungsvollzug umgesetzt. Die Gefangenen sollen in dieser Großanstalt mit einem umfänglichen Betreuungsprogramm motiviert werden, ihr Leben auf eine neue, vielfach erstmalig gesellschaftsfähige Grundlage zu stellen. Experten wissen, dass Straftäter, die hinter Gittern eine gesellschaftliche und berufliche Perspektive geboten bekommen, deutlich höhere Chancen haben, zukünftig straffrei zu leben.

Es bleibt abzuwarten, welche Geschichten die Knackis uns Strafverteidigern erzählen werden.

Bild: NRW-Justiz

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Knastalltag im Rechtsstaat

Foto: Karl-Heinz Laube  / pixelio.deEin Spotlight auf deutsche Haftverhältnisse:

Der Zustand der in Köln-Ossendorf einsitzenden mutmaßlichen Terroristin Beate Zschäpe hat sich nach Angaben ihrer Anwälte aufgrund der Haftbedingungen und wegen Anfeindungen durch andere Häftlinge rapide verschlechtert.

war gestern in der SZ zu lesen. Die Zeitung berichtet über die Haftbedingungen, unter denen die Untersuchungsgefangene leidet.

24 Stunden Neonlicht in der Zelle. Ausschalten wollte man das Licht nicht. Aber die Gefängnisverwaltung hat ein paar Ideen, wie man der Gefangenen zu mehr Schlaf verhelfen könnte:

Zschäpe bekam eine Schlafbrille, die nach Angaben ihrer Anwälte, „über ein sehr straffes Gummiband“ verfügt, was zu Kopfschmerzen führe: Das Einschlafen werde „mittels der Maske nicht gefördert, sondern vielmehr verhindert“. Der Anstaltsarzt habe ihr geraten, tagsüber den Sportraum aufzusuchen, „um aufgrund körperlicher Anstrengungen“ nachts trotz des Lichtes einschlafen zu können. Eine Vollzugsbeamtin habe das aus Sicherheitsgründen abgelehnt und stattdessen Zschäpe den Ratschlag gegeben, im Rahmen des Hofganges Übungen mit einem „Springseil zu machen“. Wenn sie davon dann müde werde, störe das nächtliche Licht nicht mehr.

Insbesondere an den Haftverhältnissen erkennt man die Qualität des Rechtsstaats. Für diejenigen, die sich hier nicht so gut auskennen: Köln-Ossendorf liegt nicht im Irak.

Update:
ARD-Korrespondent Holger Schmidt berichtet in seinem Weblog Terrorismus in Deutschland Über die Kritik der Zschäpe-Anwälte über die Haftbedingungen und liefert weiteren Hintergrund. Auf der Website des Verteidigers Wolfgang Heer gibt es reichlich Links zu weiteren Veröffentlichungen.

(Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de)

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Willkommen im Knast

Das ist doch mal ein freundlicher Empfang!

Vorbildlich! 8-)
 

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Steuerstrafverfahren? Mir doch egal!

Der Mandant war ziemlich umtriebig. Ihm gehörten ein paar Gesellschaften, mit denen er eigentlich gutes Geld verdient hat. Aber irgendwas störte die Staatsanwaltschaft daran.

Deswegen besuchte man ihn - das heißt: etwa 20 Polizeibeamte und der Staatsanwalt schauten sich in seinen Unternehmen um.

Und weil man gerade schon ‚mal da war und ohnehin noch Kapazitäten frei hatte, nahm man alles mit, was nicht bei drei auf dem Baum war - insbesondere die gesamte Datenverarbeitung inklusive aller Mauspads und das in Leitzordnern sorgfältig abgeheftete Papier.

Auf den Rechnern und in den Ordnern fanden sich dann auch nützliche Hinweise auf die Bankverbindungen, um die üblichen Finanzermittlungen durchführen zu können. Am Ende standen dann die Arreste und Pfändungen sämtlicher Bankkonten und der darauf befindlichen Guthaben.

Und weil ein Mensch ohne Buchführung und Bankkonten ohnehin kein vollwertiger Mensch mehr ist, zog die Staatsanwaltschaft in einer Art kollusivem Zusammenwirken mit dem Haftrichter auch noch den Mandanten aus dem Verkehr. Untergebracht in staatlicher Obhut mußte er sich fortan nicht mehr selbst um seine Mahlzeiten kümmern, freundliche Wachtmeister servieren ihm das Frühstück morgens im Zimmer.

Der Mann sitzt nun  ohne Buchhaltung, ohne EDV und abgeschirmt vom üblichen Publikums- und Briefverkehr im Knast.

Es hat ein paar Wochen gedauert, bis sich das auch bei der zuständigen Finanzverwaltung herumgesprochen hat. Nicht nur die Familie, sondern auch die Finanzbeamten haben den Mandanten vermißt. Naja, weniger den Mandanten. Es waren die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen, die seit der Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme der Buchhaltung, der Arrestierung der Kontenguthaben und der Verhaftung ausblieben.

Und wenn Steuern nicht rechtzeitig bezahlt und die Steuererklärungen nicht abgeben werden, dann liegt natürlich auch der Verdacht auf der Hand, daß man es mit einem böswilligen Steuerhinterzieher zu tun hat. Was liegt also näher, als gegen den Steuerflüchtling deswegen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Vergangene Woche erhielt der Mandant Post. Die zuvorkommende Straf- und Bußgeldstelle teilte ihm mit, daß man ihm nun Gelegenheit zur Stellungnahme gäbe. Und er möge doch bitte seinen Pflichten als Steuerpflichtiger nachkommen, die Steuererklärungen abgeben und die Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hat man dann auch gleich geschätzt, irgendwas hoch im sechsstelligen Bereich.

Es gibt Momente im Leben eines Menschen, da gehen einem solche Briefe des Finanzamts am Heck vorbei. Ich kann das sehr gut nachvollziehen.

 

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Highway To Hell

Seit seiner letzten Verhaftung sitzt er auf der Lebensälterenstation der JVA Detmold. Eine Sonderabteilung für Leben, das im Gefängnis alt wurde und noch älter wird.

Markus Mähler berichtet in der taz über einen alten Bankräuber, der sich davor fürchtet, nur noch mit den Füßen nach vorn aus dem Knast zu kommen:

Wer nicht mehr vom Klo hoch kommt, es nicht mehr allein aus dem Bett schafft, wer durch Krebs, Diabetes oder Alzheimer verfällt, für den gibt es keinen Kochkurs oder Tischkicker mehr auf der Lebensälterenstation, der sortiert keine Schrauben, der baut keine Laternen, auf den wartet nur noch Hövelhof. Eine abgeschlossene Pflegestation, ein vergittertes Altersheim. Die Endstation.

Große Hoffnung hat der Strafgefangene allerdings nicht.

 

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Die Strafkammer im Haftraum

Wenn jemand verhaftet wird, muß er bis zum Ende des nächsten Tages einem Richter vorgeführt werden, der dem Verhafteten den Haftbefehl verkündet. Es steht also nicht viel Zeit für die Vorbereitung des Haftbefehlsverkündungstermins zur Verfügung.

In Berlin gibt es dafür ein Eilgericht am Tempelhofer Damm und dort einen kleinen schmucklosen Raum, in dem der Gefangene sich vom Haftrichter anhören muß, daß er ab sofort keinen Türschlüssel mehr braucht. Die Türen schließen jetzt andere für ihn ab.

Das gefällt natürlich den wenigsten Leuten. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und deswegen das Haftprüfungsverfahren geschaffen. Wenn der Gefangene einen Haftprüfungstermin beantragt, muß spätestens 14 Tage später darüber entschieden werden. Wieder durch einen Richter, in Berlin dann aber ein anderer, ein so genannter Ermittlungsrichter.

Der sitzt dann aber schon im Moabiter Kriminalgericht. Auch dort gibt es besondere Räume (als Säle kann man diese Schachteln nicht bezeichnen), die genau für diese Zwecke eingerichtet sind. Schmucklos, ein wenig provisorisch, meist vollgepackt mit irgendwelchen roten Akten. Dem Anlaß entsprechend eben.

Übrigens: Schmucklos sind auch Richter, Staatsanwalt und Verteidiger - es werden keine Roben getragen.

Das ist das Prozedere, solange die Sache noch frisch ist und die Anklage noch nicht erhoben wurde. Sobald die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift an das Gericht geschickt hat, wechselt auch die Zuständigkeit für die Haftverfahren. Dann entscheidet nicht mehr der Ermittlungsrichter, sondern der Richter, der auch für die Hauptsache zuständig ist.

Und die werden - in Berlin jedenfalls - besser behandelt. Denen stellt man einen Gerichtssaal (sic!) zur Verfügung. Stellt nun der Gefangene - Angeschuldigter heißt der jetzt - einen solchen Haftprüfungsantrag, findet der Haftprüfungstermin dann in dem Gerichtssaal statt, in dem später auch die Hauptverhandlung durchgeführt wird.

Wenn also die Staatsanwaltschaft zum Landgericht angeklagt hat, trifft man sich in einem richtig ausgewachsenen Saal, so einer mit dunklem Holz und grünem Linoleum auf den Tischen. In Sachen aus der ersten Liga, in denen es um tote oder halbtote Geschädigte geht, ist das Schwurgericht zuständig und dann findet die Haftprüfung eben im Schwurgerichtssaal 500 oder 700 statt. Also in dem Saal, in dem z.B. Herr Erich Honecker, ehemaliger Staatschef der ehemaligen DDR, sich zu verteidigen hatte.

So jedenfalls in Berlin. Der Stadt, die angeblich kein Modebewußtsein hat, in der Verteidiger ohne Krawatten auftreten und die Richter Jeans und Birkenstocksandalen tragen dürfen.

Im feinen Hamburg sollte es wohl mindestens genauso, also wesentlich besser sein. Die Hanseaten sind - jedenfalls nach meinem gut gepflegten Vorurteil - da eine ganze Portion pingeliger, was das äußere Auftreten angeht. Mit einer entsprechenden Erwartungshaltung (aber ohne Schlips ;-) ) bin ich zu einem Haftprüfungstermin vor einer (Großen) Wirtschaftstrafkammer des Landgericht Hamburg gefahren.

Nun gut, die Bezeichnung des „Sitzungsraum“ hätte mich schon stutzig machen können. Aber das, was mich da erwartete, damit hatte ich nicht gerechnet.

Ich traf meinen Mandanten in einer Gitterbox in der Zuführung der Untersuchungshaftanstalt. Wir hatten noch ein wenig Zeit, miteinander zu sprechen, bis uns die Richterin (persönlich) abholte.

Ein Wachtmeister schloß das Gitter auf und wir gingen zu viert zu dem Raum, in dem der Termin vor der Großen Strafkammer stattfinden soll: Eine Zelle, etwas - nur wenig - größer als die „normalen“ Hafträume. Drei Tische, solche mit einer Oberfläche aus diesem grau-weißem Plastik. Dazu passende Stühle.

Die drei Richter am Landgericht drängelten sich hinter einem Tisch, dann eine Prokollführerin, eine Praktikantin und ein Staatsanwalt an einem weiteren. Der Mandant hatte einen Katzentisch für sich und ich, sein Strafverteidiger, saß irgendwie über Eck auch an so einem Plastikmöbel. Neonlampen. Klassische Zellentür.

Eine ganz tolle Atmosphäre, in der man über das Schicksal von Menschen entscheidet. In der Richter und Staatsanwälte arbeiten müssen, die im Zweifel mit Spitzennoten ihre Ausbildung beendet und teilweise promoviert haben. Im piekfeinen Hamburg.

Die Menschen waren freundlich und angenehm. Auch die Wachtmeister. Deswegen tun sie mir echt Leid, daß sie in solchen Löchern arbeiten müssen. Ich war sehr froh, ein paar Stunden später die Tür zu unserer Kanzlei im gepflegten Kreuzberg aufschließen zu können.

Nebenbei: Eine Toilette befand sich nicht in dem Raum.

Bild oben: Martin Berk /pixelio.de

 

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Der General-Trickser und die Vorratsdatenspeicherung

Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hat, setzen fast alle Telekommunikationsanbieter die Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Bewegungsdaten illegal fort.

berichtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicher. Danach protokollieren Mobilfunk-Netzbetreiber trotz dieses Verbotes bis zu sechs Monate lang ...

... in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat (Telefónica o2: 7-182 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Vodafone D2: 7-30 Tage). Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt (IMEI-Nummer), wird teilweise gespeichert.

Es liegt auf der Hand, daß an diesen Daten auch die Ermittler ein nachdrückliches Interesse haben. An die Verkehrsdaten dürfen sie nicht mehr ran. Das heißt aber nicht, daß es keine Alternativen mehr gibt.

Die Generalstaatsanwaltschaft München beispielsweise hat da eine schlaue Idee gehabt (Einen Link auf die gute Idee (PDF) findet sich in dem oben zitierten Beitrag des AK Vorratsdatenspeicherung. Ich traue mich nicht ...)

Rückwirkende Verkehrsdaten dürfen nach dem Urteil des BVerfG vom 2.3.2010 nicht mehr erhoben werden. Das Gericht hatte den § 113a TKG für verfassungswidrig erklärt; die Vorschrift ist daher nichtig. Und ohne Gesetz geht da gar nichts mehr. Dachte man. Bisher.

Die Idee der Bayern ist nun, die besagten Rechnungsdaten nach § 96, 97 TKG i.V.m. § 100g StPO heraus zu verlangen. Denn „Rechnungsdaten“ seien eben keine „Verkehrsdaten“. Und die Rechnungsdaten hatten die Verfassungsrichter nicht im Focus.

Also her damit, denkt sich die Münchener Generalstaatsanwaltschaft, und gibt ihren Reitern weitere Tips, wie man am besten an diese Daten kommt.

Sie mögen den Ermittlungs-Richtern, die die Beschlagnahme der Rechnungsdaten anordnen sollen, die Beschlüsse vorformulieren. Dabei solle man darauf achten, die Rechnungsdaten möglichst genau zu bezeichnen. Und auch eine Rechtsgrundlage dafür solle man dem Richter schon ‚mal aufschreiben, damit der nicht mehr großartig suchen muß. Die §§ 96, 97 TDK, 100g Abs. 1 StPO seien dazu ganz gut geeignet.

Garniert wird das Ganze mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß sich über die Rechnungsdaten sowohl die Funkzellendaten feststellen lassen, als auch eine Zielwahlsuche möglich sei.

Herzlichen Glückwunsch, kann man da nur sagen. Wenn so ein Rechtsanwalt arbeitet, muß er sich als Trickser und als Winkeladvokat bezeichnen lassen. Staatsanwälte dürfen das. Quod licet Iovi, non licet bovi. Oder wie heißt „Umleitung“ auf Lateinisch?

Daher hier nun zwei freundlich gemeinte Hinweise des Strafverteidigers:

1. Straftaten und Telefone sind nicht kompatibel.
2. Bei Prepaidkarten werden in der Regel keine Verkehrsdaten gespeichert.

8-)
Nach dem Motto „Das könnte Sie auch noch interessieren“:
Seriös besprochen wird das Thema Vorratsdatemspeicherung von Herrn Prof. Dr. Henning Ernst Müller im beckblog, mit weiteren Hinweisen.

Bild: Hartmut910 / pixelio.de
 

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Private Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug

Am 25. Oktober 2011 um 10.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) öffentlich verhandeln

über die Verfassungsbeschwerde eines Maßregelvollzugspatienten, der sich gegen die Anordnung und zwangsweise Durchführung einer besonderen Sicherungsmaßnahme (Einschluss) durch Bedienstete einer mit der Durchführung des Maßregelvollzugs beliehenen Gesellschaft privaten Rechts wendet. Die Verfassungsbeschwerde wirft die Frage auf, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug der Einsatz von Bediensteten beliehener Privater zulässig ist.

teilt die Pressestelle des BVerfG in der Pressemitteilung Nr. 51/2011 vom 17. August 2011 mit.

Es geht um die Verpflichtung des Staates nach Art. 33 Abs. 4 GG, wonach die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe „in der Regel“ Beamten zu übertragen ist.

Je intensiver bei der Ausübung dieser Befugnisse in die Rechte des Bürgers eingriffen wird, desto verbindlicher ist diese Regel und desto weniger darf es davon Ausnahmen geben.

Es dürfte Einigkeit bestehen, daß man beispielsweise die Überprüfung eines Schornsteins oder eines Kraftfahrzeugs Privaten Unternehmern überlassen kann, indem man den Schornsteigfeger bzw. den TÜV mit Hoheitsrechten „beleiht“.

Problematisch wird es bei Zwangsmaßnahmen, die de facto sämtliche Freiheitsrechte außer Kraft setzen. Denn heftiger als der mit Gewalt durchgesetzte Einschluß in einen Haftraum ist nur noch der „finale Rettungsschuß“, den es offziell eigentlich gar nicht gibt. Diese Gewalt abzugeben in die Hände Privater, ist schon echt mutig - wenn man die Spielregeln des Verfassungsrechts ernst nehmen will.

Ich bin auf die Entscheidung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts am Dienstsitz „Waldstadt“ in der Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe, gespannt.

 

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Knast-Lektüre

Der Mitangeklagte - vorgeführt aus der Untersuchungshaftanstalt - vertreibt sich in den Verhandlungspausen die Zeit mit Lesen:

Das sieht jetzt nicht danach aus, als rechnete er noch mit einem Freispruch.

 

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Häftling des Monats

Der sitzt wohl schon was länger ...

 

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