Allgemeines (Kanzlei)

Der ARAG-Vertreter bei Twitter

So sieht das aus, wenn ein ARAG-Vertreter twittert.

scnr

 

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Der BGH und der Mißbrauch von EC-Karten

Der Bundesgerichtshof zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten:

Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.; Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10) in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder – was hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts allein in Betracht kam – dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Das setzt aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 189/2011 vom 29.11.2011, zum Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 370/10 (Hervorhebung durch crh)

Eine interessante - und kundenfreundliche - Entscheidung, die den Banken wohl quer den Hals ‚runter gehen dürfte.

 

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Die Wanne in der LTO

Die Kanzlei-Wanne in Kreuzberg

Die Legal Tribune Online berichtet über unsere Kanzlei Wanne und die Fahrzeuge anderer Kollegen. Constantin Baron van Lijnden schreibt:

Wenn Strafverteidiger Carsten Hoenig durch die Straßen Berlins fährt, dann ordnet sich der Verkehr rings um ihn: Niemand überschreitet mehr das Tempolimit, bei Gelb wird brav gebremst, ja, andere Autofahrer lassen ihm sogar freiwillig die Vorfahrt.

Insbesondere die  in die Wanne eingebaute Vorfahrt macht große Freude. ;-) Und die Musik, zu der die Wanne Reiner von Vielen inspiriert hat:

 

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Die RAK verklagt die HUK

Die HUK-Coburg-Rechtsschutzversicherung stellt ihren Kunden Vergünstigungen in Aussicht, wenn sie im Streitfall einen von der Gesellschaft empfohlenen Anwalt wählen. Die Münchner Anwaltskammer sieht dadurch die freie Anwaltswahl beschnitten.

... und hat Klage gegen den Versicherer erhoben, berichtet Friederike Krieger in der Financial Times Deutschland.

Das Gewinnstreben dieses Versicherers - und einiger anderer auch - gefährdet nicht nur das Institut der freien Anwaltswahl, sondern macht meiner Ansicht nach die Kooperations-Anwälte der Versicherer zu Verrätern.

Die Rechtsanwaltskammer München formuliert den Verstoß gegen das Doppelvertretungsverbot etwas höflicher, im Kern ist es aber genau das. Noch einmal wird die bayerische Justiz- und Verbraucherministerin Beate Merk zitiert:

[Sie] sieht das Gebaren der Rechtsschutzversicherer kritisch. „Sobald zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Geschäftsbeziehung besteht, wächst die Gefahr einer Interessenkollision zulasten des Versicherten“, sagt sie. „Denn die Versicherung mindert ihr Kostenrisiko, wenn der Rechtsanwalt dem Versicherten vom Rechtsstreit abrät und es nicht zum Prozess kommt.“

Für Verbraucher gilt daher: Hände weg von Versicherern, die ihre (leib-)eigenen Anwälte durchsetzen wollen.
Und für Anwälte gilt: Hände weg von Versicherern, die Euch gegen meist leere Versprechungen die Unabhängigkeit abkaufen wollen.

Danke an Rechtsanwalt Kai Breuning für den Hinweis auf den FTD-Artikel.

 

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Worüber Juristen nachdenken

Es gibt nichts, worüber sich ein Jurist nicht doch noch den Kopf zerbrechen könnte. Leistungsfähige Exemplare dieser Haarespalter sind dem Vernehmen nach Zivilrechtler, denen kein Sachverhalt zu abwegig ist, als daß man nicht doch noch versuchen könnte, ihn unter irgend eine Dunkelnorm zu subsumieren.

Das Recht am Bild macht sich Gedanken rund um das Urheber- und Fotorecht. Das ist sehr lobenswert.

In einem Beitrag über einen tierischen Fototgrafen beantwortet Florian Wagenknecht die weltbewegende Frage, ob Affen Inhaber von Urheber- oder sonstwas für Rechten sein können. Dafür hat Herr Wagenknecht mindestens eine Jahreskarte für den Zoobesuch verdient! Herzlichen Glückwunsch! :-)

Foto: Marion / pixelio.de

 

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Warnung vor dem „Kundenanwalt“

Nachdem es bereits im August beim Fachpublikum die Runde gemacht hat, warnt nun auch die taz ihre Leser vor dem Kundenanwalt der ERGO.

Sebastian Heiser fragt:

Die Ergo-Versicherung hat seit August einen Kundenanwalt. Aber sollte man sich wirklich an ihn wenden, wenn man ein Problem hat?

Heiser kommt in seinem Artikel zu einem klaren Nein! Und schließt sich damit der zutreffenden Ansicht an, daß nur ein unabhängiger Rechtsanwalt einen unabhängigen Rat erteilen kann. Ein von einem Versicherer bezahlter Anwalt - sei es nun ein „auf Anwalt gefönter Versicherungsvertreter“ [*] oder ein (echter?) Rechtsanwalt, der sich (und seine Seele?) an den Versicherer verkauft hat - vertritt immer (auch? oder: nur?) die Interessen seines Geldgebers. Und nicht die des Ratsuchenden.

Deswegen zitiert Herr Heiser die bayrische CSU-Verbraucherschutzministerin Beate Merk, die zur Vorsicht mahnt:

Sobald zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Geschäftsbeziehung besteht, wächst die Gefahr einer Interessenkollision zu Lasten des Versicherten. Denn die Versicherung mindert ihr Kostenrisiko, wenn der Rechtsanwalt dem Versicherten vom Rechtsstreit abrät und es nicht zum Prozess kommt.

Das sollte der Kunde eines Versicherungsunternehmens berücksichtigen, wenn ein Versicherer mit höheren Prämien droht oder scheinbaren Vergünstigungen lockt:

Verbraucherschutzministerin Merk weist darauf hin, dass manche Versicherungen auch mit unlauteren Methoden Druck ausüben. Für unzulässig hält sie es, wenn dem Versicherten, der lieber den Anwalt seines Vertrauens beauftragt, mit der Erhöhung der Versicherungsprämie gedroht wird. Oder wenn umgekehrt finanzielle Vorteile winken, falls man sich für den von der Versicherung empfohlenen Vertragsanwalt entscheidet.

Solche Angebote deuten darauf hin, daß man es mit einem Versicherer zu tun hat, dem vertrauen kann. Von der Wand bis zur Tapete. Aber kein Stück weiter.

Weitere Beiträge zu diesem Thema: Hier, hier und hier.

 

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Gefällt mir - abschalten!

ULD droht Bußgelder für den Fall an, dass Webseiten-Betreiber die Facebook-Social-Media-Dienste wie die „Gefällt mir“-Funktion nicht deaktivieren.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.

Quelle: ULD an Webseitenbetreiber: Facebook-Reichweitenanalyse abschalten

ULD Arbeitspapier „Facebook und Reichweitenanalyse

Danke an den Kollegen Michael Seidlitz, Berlin, für den Hinweis.

 

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Werbung für Brandstiftung

Aus dem Posteingang - „An die Geschäftsleitung“:

Ich hätte nicht gedacht, daß es die noch gibt: Werbung mit Zündhölzern. Kein schlechter Gedanke, Streichholzwerbung durch einen Strafverteidiger ...

 

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Tagebuch aus der U-Haft

Der Mandant sitzt seit zwei Wochen in der Untersuchungshaftanstalt. Vorher wurde er zwei Wochen durch die Gegend geschaukelt. Er hat kein Radio, keinen Fernseher, keine Uhr. Drei Leitzordner mit Kopien der Ermittlungsakten. Das war’s dann aber schon.

Der Mandant führt Tagebuch. Samstag und Sonntag:

  • Tagesanbruch: Aufwachen. Warten. Wände angucken.
  • 06:00 Uhr Frühstück. Danach Decke angucken.
  • 11:00 Uhr Mittagessen: Danach Fußboden angucken.
  • 17:00 Uhr Abendessen: Danach Wände angucken.
  • Nachtanbruch: Irgendwie Einschlafen.

Montags bis freitags gibt’s eine Abwechselung: Nachmittags eine Stunde Hofgang.

Sonst passiert da rein gar nichts.

 

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Auf ganz besonderen Wunsch ...

Man trifft sich immer zweimal. Danke für die Hilfe. :-(

 

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