Justiz
Wenn das jeder machen würde ...
Womit sich unsere Polizisten im Alltag beschäftigen (müssen):
Der „Schaden“ beträgt noch nicht einmal 3,19 Euro (weil das Billigbier nach dem gescheiterten Diebstahlsversuch im Diskounter verblieben ist), die Ermittlungsakte umfaßt über 50 Blatt.
Wegen der psychiatrischen Erkrankung des Beschuldigten handelt es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung, ich bin daher - mit allen Kostenfolgen - bereits im Ermittlungsverfahren (!) zum Pflichtverteidiger des verhinderten Diebs bestellt worden. Die Staatsanwaltschaft wird Anklage erheben und die Verteidigung dann eine psychiatrische Begutachtung beantragen.
Man hätte ihn auch laufen lassen können, mit der Plörre ... geschadet hätte das niemandem.
Die Kiste der Staatsanwaltschaft
Ich habe einen Teil meiner Ausbildung mit Arbeit im Gemüse- und Lebensmittelhandel finanziert. Meine Aufgaben bestanden unter anderem darin, Gemüsekisten zu stapeln. Auch während meiner dreimonatigen Aushilfstätigkeit in der Krombacher Brauerei hatte ich mit Kisten zu tun.
Seinerzeit habe ich zwar noch nicht damit gerechnet, irgendwann einmal als Strafverteidiger unterwegs zu sein. Allerdings hätte ich es auch nie geglaubt, wenn mir jemand erzählt hätte, daß ich auch dann noch Kisten schieben muß.
Aber, bei Lichte betrachtet: So groß ist der Unterschied zwischen der Brauerei und den Wirtschaftsabteilungen der Berliner Justiz ja nun auch wieder nicht.
... und plötzlich geht es ganz f-f-flott
Vielfach wird behauptet, eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen Mitarbeiter der Verwaltung seien mit drei „F“ behaftet: Formlos - Fristlos - Fruchtlos. Dem möchte ich entgegen treten, jedenfalls was das dritte „F“ angeht.
Ich hatte die Festsetzung der Verteidiger-Vergütung beantragt. Monatelang passierte nicht. Gar nichts. Trotz höflicher Erinnerung, höflicher Mahnung, Aufforderung.
Erst die Dienstaufsichtbeschwerde zum Präsidenten des Gerichts brachte wieder richtig Schwung in die Sache:
Ein paar Tage später hatte ich den begehrten Beschluß, wenig weitere Tage war der Zahlungseingang zu verzeichnen.
Formlos, fristlos und dann aber flott.
Buschkowsky: Doch kein Dickhäuter?
Der Herr Bezirksbürgermeister von Neukölln, Herr Buschkowsky, ist bundesweit bekannt für seine deutlichen Worte. Er sagt, was er denkt, wenn es um die Verhältnisse in Neukölln geht.
Nun hatte er sich auch über die Verhältnisse in Moabit geäußert. Eine Entscheidung des Moabiter Kriminalgerichts - genauer: des Amtsgerichts Tiergarten - gefiel ihm nicht. Deswegen betitelte er die Richter als „Schwachmaten“ und „low performer“; er sprach von „Schlafmützenjustiz“.
Keine Ahnung von nichts, aber den Hafen aufreißen. So kennen wir manchen Politiker in diesem Zeiten: Es ist ja schließlich Wahlkampf in Neukölln.
Dieser Tonfall gefiel - erwartungsgemäß - den Strafjuristen nicht. Strafverteidiger, Staatsanwälte und - selbstredend - Richter beschwerten sich unisono über den Ausfall des dicken Neuköllners. In einer Pressemitteilung der Justiz heißt es:
Wer sich jedoch wie Herr Buschkowsky als aktiver Politiker, ohne den Sachverhalt vorab aufzuklären, zu einer Art politischer Revisionsinstanz aufschwingt und sich dabei zu derart verbalen Entgleisungen hinreißen lässt, offenbart ein gestörtes Verhältnis zu den Spielregeln unseres Rechtsstaates.
Das sind ebenfalls deutliche Worte, gemessen an der sonst üblichen „standesgemäßen“ Zurückhaltung der Justizorgane sogar sehr deutliche Worte. Aber immer noch recht diplomatisch formuliert.
Aber irgendwie scheint der Herr Buschkowsky nun doch ein Sensibelchen zu sein. Denn der Tagesspiegel berichtet heute, der Neuköllner ginge juristisch gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten vor. In den Formulierungen soll der SPD-Politiker sich in einer herabsetzenden Weise dargestellt sehen.
Mir kommen die Tränen! Da poltert dieser Politiker in Richtung Richter, diese wehren sich in adäquater Form und nun fühlt sich der feine Herr in seiner Ehre gekränkt. Och Gottchen, der arme Mann ...
Aber wenigstens in der einen Richtung ist er konsequent:
An seiner Justizkritik will Buschkowsky ausdrücklich festhalten.
schreibt der Tagesspiegel. Na bitte, das ist doch ‚mal richtig gute Provinzpolitik in der Hauptstadt.
Der Fiskus und die Leiche
Der Ehemann teilte der Polizei mit, daß er seine Ehefrau gefunden habe. Diesen Fund nahm die Polizei und eine Rechtsmedizinerin zum Anlaß, Ermittlungen aufzunehmen. Denn: Die Frau lag tot auf einem Acker.
Die Ermittler fanden zunächst heraus, daß sie vor Ort in dunkler Nacht nichts ermitteln können; sie wendeten sich daher hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft. Die „diensthabende Staatsanwältin“ wollte sich die Sache Leiche bei Lichte - d.h. von innen - anschauen. Deswegen ordnete sie die Verlegung der toten Frau vom krümmeligen Acker auf das Edelstahlmöbel der Gerichtsmedizin an.
Ein freundlicher Bestatter nahm sich der Sache an und transportierte die sterblichen Überreste vom Land in die Stadt. Und schrieb dafür natürlich auch eine Rechnung - umsonst ist auch in diesem Gewerbe nichts.
Am Ende fanden aber auch die Mediziner in den gefliesten Räumen mit dem Bodenabfluß nichts Genaues heraus; das Strafverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts wurde eingestellt.
Riesen-Problem nun: Die Rechnung des Bestattungsunternehmens.
Menschen mit Anstand verschicken im Falle des Ablebens den Hinterbliebenen Briefe oder Karten mit schwarzem Rand. Die Polizei-Verwaltung in der Westpfalz ist da von anderem Kaliber. Sie verschickt Kostenbescheide auf Altpapier. An den trauernden Ehemann. Für die Fahrt vom Acker in die Pathologie.
Glücklicherweise fanden Richter am Verwaltungsgericht ein paar treffende (und sachliche) Gründe, der Verwaltung diese Ungeheuerlichkeit mit gesetzten Worten um die Ohren zu hauen. Ich kann mir gut vorstellen, daß es für das Verhalten des Fikus auch andere Formulierungen gegeben haben könnte.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.08.2011 , (5 K 301/11.NW); gefunden bei beck-aktuell.
Blindenhund
Es gibt nichts, was es nicht gibt. In den USA zum Beispiel ist ein Zeugenbeistand auch schonmal bepelzt und betritt den Saal auf allen Vieren.
Die Rede ist von courthouse dogs, also von Hunden, die Zeugen bei ihrer Befragung beistehen sollen. Die Köllner Kollegin Anja M. Neubauer schreibt dazu
Wie die New York Times berichtete, wurde in einem Verfahren mit einem Golden Retriever einem vergewaltigten Kind bei der Aussage gegen den Vater, der sie gleichfalls geschwängert und vor dem sie große Angst hatte, geholfen. Das Kind konnte den Hund immer dann, wenn sie Panik bekam, kraulen und streicheln, was ihr offensichtlich die schwierige Aussage erst ermöglichte.
Der Hund - meist der Familien- und Schmusehund „Golden Retriever“ - als Therapeutikum und Vehikel für Aussagen einer kindlichen, weiblichen Zeugin, die als Geschädigte eines Sexualdelikts aussagen soll? Welche Hunderasse stellt man denn dem Aussteiger aus der Rockerszene zur Verfügung, der über die Straftaten seiner (ehemaligen) Brüder berichten soll?
Und: Darf der Angeklagte sich dann auch von einem Hund begleiten lassen, wenn er sich zu Sache einlassen will?
Überhaupt: Wieso sollen sich denn die professionellen Verfahrensbeteiligten nicht auch von einem „treuen Freund“ begleiten lassen: Der Staatsanwalt bekommt einen Pudel, der Verteidiger einen Terrier und der Richter seinen Blindenhund.
Aber wehe, irgend ein Zuschauer wirft dann einen Ring Fleischwurst in den Saal ... Die armen Wachtmeister.
Höchststrafe für den Verteidiger: Der Bezirksrevisor
Das Land Berlin hat die entstandenen Kosten der Verteidigung zu erstatten. Deswegen hatte ich einen entsprechenden Antrag gestellt. Zu den Kosten gehören auch die Auslagen für die Kopien. In dem Kostenfestsetzungsantrag habe ich auch ausdrücklich versichert, daß die Kopien, die ich in Rechnung gestellt habe, auch angefertigt wurden.
Offenbar ist dem Bezirksrevisor nichts anderes aufgefallen, an dem er herum nörgeln konnte. Deswegen verlangt er von mir die Vorlage der Kopien:
Fünf (!) Monate nach Antragstellung unterstellt mir der Herr Bezirksrevisor also, ich hätte eine falsche anwaltliche Versicherung abgegeben in der Absicht, das Land Berlin um 38,70 Euro zu bescheißen. Nun dackelt ein Justizamtsrat los und fordert mich zur „Einreichung der betreffenden Kopien“ auf. Kann er haben. Kommt heute Nacht. Per Fax.
Nein, ich frage hier nicht, woran es liegt, daß Kostenfestsetzungsverfahren mehr als fünf Monate dauern. Auch die Frage, warum der Kerl Herr Revisor nicht mal eben zum Telefonhörer oder zum eMail-Programm greift, um sein (sic!) Problem mal eben mit kurzer Hand zu klären, stelle ich nicht. Und das, was ich denke und von dem Herrn Revisor halte, darf ich hier nicht veröffentlichen.
Ich warte statt dessen jetzt noch geduldig die paar Monate ab, bis der Lohn für meine Arbeit hier eingeht. Bezirksrevisoren bekommen ihren Lohn Geld, bevor sie anfangen zu arbeiten. Für was sie das Geld bekommen, weiß ich nicht so genau. Verdienen tun sie (sich) das jedenfalls nicht.
Wahlkampf in Neukölln
In Kürze wird gewählt. Das Wahlvolk in Berlin, und damit auch in Neukölln, ist aufgerufen seine Vertreter ins Amt zu wählen. Einer der Kandidaten ist Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, Mitglied der SPD.
Es ist unbestritten, daß Buschkowski für den Bezirk mit dem Proleten-Image eine Menge guter Dienste geleistet hat. Sympathisch an ihm waren auch seine stets deutlichen Worte, mit denen er die Zu- und Umstände in Neukölln beschrieb.
Nun aber scheint er den Bogen reichlich überspannt zu haben. In einer Bußgeldsache hatte das Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens verfügt. Es ging um einen Bußgeldbescheid, der gegen einen Gastwirt erlassen wurde; das Ordnungsamt warf ihm vor, Jugendlichen verbotenerweise Alkohol ausgeschenkt zu haben.
Buschkowski, der die Verfahrensakten nicht kennt und auch sonst nicht an dem Verfahren beteiligt war, reklamierte diese Einstellung als falsch. Soweit, so gerade noch in Ordnung.
Dann schrieb Buschkowski aber auch noch einen Kommentar für die BILD. Exakt auf dem Niveau dieses Blatts. Er Bezeichnete den Richter - wenn auch indirekt - als einen Schwachmaten, low performer, und kritisierte gleich in einem Rundumschlag die „Schlafmützenjustiz“.
Kritik an einer gerichtlichen Entscheidung ist eine Sache, persönliche Diffamierung von Richtern durch Politiker eine andere.
Politiker wie Buschkowski sollten ihre eigenen Grenzen kennen, damit sie andere von der Qualität ihrer Leistung überzeugen können. Diese Grenzen hat der Dicke aus Neukölln deutlich überschritten.
Hintergrund: Tagesspiegel
Danke an HU für den Hinweis.
Update:
Die Pressemeldung der Präsidentin des Kammergerichts liefert die Fakten, die zu der - zutreffenden - Entscheidung des Amtsgerichts geführt haben. Es ist zu hoffen, daß Herr Buschkowski in seinem Wahlkampf Zeit gefunden hat, die Hintergründe des Entscheidung wenigstens im Nachhinein zur Kenntnis zu nehmen und über sein eigenes Verhalten nachzudenken.
Betrug durch Anwälte zulasten der Justizkasse?
Richter werfen Anwälten systematische Manipulation von Gerichtsgebühren vor
Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts haben der Anwaltschaft systematische Manipulation zulasten der Staatskasse bei großen Wirtschaftsverfahren vorgeworfen. So werde der Streitwert solcher Verfahren inzwischen «beinahe regelmäßig» zu niedrig angesetzt, um Gerichtsgebühren zu sparen, kritisierte das Gericht in einem Beschluss. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. 5. 2011 – 2 W 15/11).
berichtet Beck Aktuell.
Damit kann unsere Kanzlei jedenfalls nicht gemeint sein, weil der Vorwurf sich gegen Zivilrechtler richtet. Glück gehabt!
Aber vielleicht sollte ich noch einmal über das Gebahren der Justiz bei der Festsetzung der Pflichtverteidiger-Gebühren berichten ... ein paar knackige Worte werden mir dazu sicherlich ebenso einfallen wie den ehrenwerten Richtern beim Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Der Dreisprung der Oberrittmeisterin
Die Kavallerie der Justiz, heute besetzt mit Frau Oberrittmeisterin Doris Möller-Scheu, meint:
Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.
ist in einem Artikel von bim/dpa auf SPON zu lesen.
Es ist gut zu wissen, daß Staatsanwälte mutig sind. Mutig genug, um sich an’s Kostenrecht heranzuwagen. Aber Mut ist nicht allein entscheidend. Es gehört auch Geschick dazu, wenn man es zu etwas bringen will.
Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig.
Das hat der Bundesgerichtshof (VII ZB 17/10) gerade erst am 5. Mai 2011 beschlossen.
Für Entschädigungen, die auf einer Verletzung der Grund- und insbesondere der Menschenrechte des Betroffenen beruhen, darf der Staat diese Aufrechnung jedenfalls nicht erklären.
Dem Reitverein hätte es gut gestanden, sich bei einem Strafverteidiger zu informieren, bevor er Kurzweil in den Medien verbreitet. Der Kollege Udo Vetter hatte das Thema bereits im Juni diskutiert.
Ein schönes Beispiel für den Dreisprung, von dem sich die Staatsanwaltschaft so häufig leiten läßt:
- Das geht doch nicht!
- Da könnte ja jeder kommen!
- Wo kommen wir denn da hin!
Ich denke, da wird sich jetzt jemand fürchterlich schämen.



