Justiz

Der Kopftreter

Kreuzberg 36, Spreewaldplatz / Wienerstraße, am 1. Mai 2011 2010:

Der Polizeibeamte wurde verurteilt. Ohne öffentliche Hauptverhandlung. Per Strafbefehl. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Ach, was er bekommen hat dafür? Raten Sie mal.

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Dreisprung zum faktischen Präjudiz

Urteile sind Einzelfallentscheidungen. In drei schlichten Schritten kann solch ein einsames Verdictum jedoch ganz flott zur h.M. (herrschenden Meinung) avancieren und damit die Vorlage für zahllose weitere „Einzelfallentscheidungen“ werden:

Erstens, ein Gericht entscheidet im Einzelfall.

Zweitens, der Kommentator hält den Fall für beispielgebend und wird, insbesondere in einem „Praktikerkommentar“ kaum ernsthaft begründen, wie er zu dieser Bewertung kommt.

Drittens, die forensischen Praktiker schließen sich der unbegründeten Bewertung an, weil die leichte Greifbarkeit des Kommentars als faktisches Präjudiz wirkt.

Quelle: Martin Rath, „Holzschnitzer“ und Journalist, in der LTO

Martin Rath erinnert in dem (sehr empfehlenswerten) Artikel, aus dem ich das Zitat entführt habe, an den 60. Todestag von Otto Palandt. Der von Rath beschriebene Dreisprung war eine Ursache für die Perversion des Rechts durch die Nazis, an der nicht nur Palandt unterstützend mitgewirkt hat.

Man mag sich fragen, warum ein führender Kommentar bis heute den Namen eines NS-Juristen trägt, für den Frauen, Juden und Demokraten in der deutschen Richterschaft nichts zu suchen hatten.

Vielleicht weil Theodor Maunz, Ernst Forsthoff und andere Juristen, die durch ihre Arbeiten als „geistige Quartiermacher“ dem NS-Regime juristische Legitimität verschafft haben, auch heute immer noch auf dem Schreibtisch eines jeden Jurastudenten stehen?

Sensible Praktiker denken daran, wenn sie mal wieder einen Kurzkommentar der Hand halten.

 

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Die Pest

Vor allem bei einer Konstellation Aussage gegen Aussage ist der Deal geradezu darauf angelegt, Fehlurteile zu produzieren. Wurden dem Angeklagten im Mittelalter die Folterwerkzeuge gezeigt, um ihn zum Geständnis zu bewegen, so werden ihm heute die »eigenen Interessen« vor Augen geführt. Geht er nicht darauf ein und bestreitet die Tat, läuft er Gefahr, den Groll des Gerichts auf sich zu ziehen, dem er zumutet, seine Pflicht zu tun. Nur ein sehr tapferer Angeklagter wird da dem Lockruf der Dealer und der Aussicht auf eine milde Strafe widerstehen – selbst dann, wenn er die Tat nicht begangen hat.

Quelle: Zeit Online - Dossier zum Bundesgerichtshof

 

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Buchtip: Auf Bewährung - Mein Jahr als Staatsanwalt

Die Justizschelte eines Insiders, der sich anschließend das Zimmer eines gemütliches Amtsgericht für Zivilsachen verkrochen hat.
 

 

Ich habe (am 20.11.2011) ein paar Artikel aus dem Tagesspiegel, die das Buch vorstellen und zu dessen Inhalt Stellung nehmen, auf meiner Seite bei Google+ verlinkt.

Der arme Autor des Buchs, Richter am Amtsgericht Robert Pragst, bekommt es von allen Seiten um die Ohren. Allein deswegen sollte man sich seinen Erlebnisaufsatz einmal anschauen. Die Justiz mag keine Nestbeschmutzer.

 

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Wenn das jeder machen würde ...

Womit sich unsere Polizisten im Alltag beschäftigen (müssen):

Sechserträger

Der „Schaden“ beträgt noch nicht einmal 3,19 Euro (weil das Billigbier nach dem gescheiterten Diebstahlsversuch im Diskounter verblieben ist), die Ermittlungsakte umfaßt über 50 Blatt.

Wegen der psychiatrischen Erkrankung des Beschuldigten handelt es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung, ich bin daher - mit allen Kostenfolgen - bereits im Ermittlungsverfahren (!) zum Pflichtverteidiger des verhinderten Diebs bestellt worden. Die Staatsanwaltschaft wird Anklage erheben und die Verteidigung dann eine psychiatrische Begutachtung beantragen.

Man hätte ihn auch laufen lassen können, mit der Plörre ... geschadet hätte das niemandem.

 

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Die Kiste der Staatsanwaltschaft

Ich habe einen Teil meiner Ausbildung mit Arbeit im Gemüse- und Lebensmittelhandel finanziert. Meine Aufgaben bestanden unter anderem darin, Gemüsekisten zu stapeln. Auch während meiner dreimonatigen Aushilfstätigkeit in der Krombacher Brauerei hatte ich mit Kisten zu tun.

Seinerzeit habe ich zwar noch nicht damit gerechnet, irgendwann einmal als Strafverteidiger unterwegs zu sein. Allerdings hätte ich es auch nie geglaubt, wenn mir jemand erzählt hätte, daß ich auch dann noch Kisten schieben muß.

Aber, bei Lichte betrachtet: So groß ist der Unterschied zwischen der Brauerei und den Wirtschaftsabteilungen der Berliner Justiz ja nun auch wieder nicht.

 

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... und plötzlich geht es ganz f-f-flott

Vielfach wird behauptet, eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen Mitarbeiter der Verwaltung seien mit drei „F“ behaftet: Formlos - Fristlos - Fruchtlos. Dem möchte ich entgegen treten, jedenfalls was das dritte „F“ angeht.

Ich hatte die Festsetzung der Verteidiger-Vergütung beantragt. Monatelang passierte nicht. Gar nichts. Trotz höflicher Erinnerung, höflicher Mahnung, Aufforderung.

Erst die Dienstaufsichtbeschwerde zum Präsidenten des Gerichts brachte wieder richtig Schwung in die Sache:

Ein paar Tage später hatte ich den begehrten Beschluß, wenig weitere Tage war der Zahlungseingang zu verzeichnen.

Formlos, fristlos und dann aber flott. ;-)

 

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Buschkowsky: Doch kein Dickhäuter?

Der Herr Bezirksbürgermeister von Neukölln, Herr Buschkowsky, ist bundesweit bekannt für seine deutlichen Worte. Er sagt, was er denkt, wenn es um die Verhältnisse in Neukölln geht.

Nun hatte er sich auch über die Verhältnisse in Moabit geäußert. Eine Entscheidung des Moabiter Kriminalgerichts - genauer: des Amtsgerichts Tiergarten - gefiel ihm nicht. Deswegen betitelte er die Richter als „Schwachmaten“ und „low performer“; er sprach von „Schlafmützenjustiz“.

Keine Ahnung von nichts, aber den Hafen aufreißen. So kennen wir manchen Politiker in diesem Zeiten: Es ist ja schließlich Wahlkampf in Neukölln.

Dieser Tonfall gefiel - erwartungsgemäß - den Strafjuristen nicht. Strafverteidiger, Staatsanwälte und - selbstredend - Richter beschwerten sich unisono über den Ausfall des dicken Neuköllners. In einer Pressemitteilung der Justiz heißt es:

Wer sich jedoch wie Herr Buschkowsky als aktiver Politiker, ohne den Sachverhalt vorab aufzuklären, zu einer Art politischer Revisionsinstanz aufschwingt und sich dabei zu derart verbalen Entgleisungen hinreißen lässt, offenbart ein gestörtes Verhältnis zu den Spielregeln unseres Rechtsstaates.

Das sind ebenfalls deutliche Worte, gemessen an der sonst üblichen „standesgemäßen“ Zurückhaltung der Justizorgane sogar sehr deutliche Worte. Aber immer noch recht diplomatisch formuliert.

Aber irgendwie scheint der Herr Buschkowsky nun doch ein Sensibelchen zu sein. Denn der Tagesspiegel berichtet heute, der Neuköllner ginge juristisch gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten vor. In den Formulierungen soll der SPD-Politiker sich in einer herabsetzenden Weise dargestellt sehen.

Mir kommen die Tränen! Da poltert dieser Politiker in Richtung Richter, diese wehren sich in adäquater Form und nun fühlt sich der feine Herr in seiner Ehre gekränkt. Och Gottchen, der arme Mann ...

Aber wenigstens in der einen Richtung ist er konsequent:

An seiner Justizkritik will Buschkowsky ausdrücklich festhalten.

schreibt der Tagesspiegel. Na bitte, das ist doch ‚mal richtig gute Provinzpolitik in der Hauptstadt.

 

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Der Fiskus und die Leiche

Der Ehemann teilte der Polizei mit, daß er seine Ehefrau gefunden habe. Diesen Fund nahm die Polizei und eine Rechtsmedizinerin zum Anlaß, Ermittlungen aufzunehmen. Denn: Die Frau lag tot auf einem Acker.

Die Ermittler fanden zunächst heraus, daß sie vor Ort in dunkler Nacht nichts ermitteln können; sie wendeten sich daher hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft. Die „diensthabende Staatsanwältin“ wollte sich die Sache Leiche bei Lichte - d.h. von innen - anschauen. Deswegen ordnete sie die Verlegung der toten Frau vom krümmeligen Acker auf das Edelstahlmöbel der Gerichtsmedizin an.

Ein freundlicher Bestatter nahm sich der Sache an und transportierte die sterblichen Überreste vom Land in die Stadt. Und schrieb dafür natürlich auch eine Rechnung - umsonst ist auch in diesem Gewerbe nichts.

Am Ende fanden aber auch die Mediziner in den gefliesten Räumen mit dem Bodenabfluß nichts Genaues heraus; das Strafverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts wurde eingestellt.

Riesen-Problem nun: Die Rechnung des Bestattungsunternehmens.

Menschen mit Anstand verschicken im Falle des Ablebens den Hinterbliebenen Briefe oder Karten mit schwarzem Rand. Die Polizei-Verwaltung in der Westpfalz ist da von anderem Kaliber. Sie verschickt Kostenbescheide auf Altpapier. An den trauernden Ehemann. Für die Fahrt vom Acker in die Pathologie.

Glücklicherweise fanden Richter am Verwaltungsgericht ein paar treffende (und sachliche) Gründe, der Verwaltung diese Ungeheuerlichkeit mit gesetzten Worten um die Ohren zu hauen. Ich kann mir gut vorstellen, daß es für das Verhalten des Fikus auch andere Formulierungen gegeben haben könnte.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.08.2011 , (5 K 301/11.NW); gefunden bei beck-aktuell.

 

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Blindenhund

Es gibt nichts, was es nicht gibt. In den USA zum Beispiel ist ein Zeugenbeistand auch schonmal bepelzt und betritt den Saal auf allen Vieren.

Die Rede ist von courthouse dogs, also von Hunden, die Zeugen bei ihrer Befragung beistehen sollen. Die Köllner Kollegin Anja M. Neubauer schreibt dazu

Wie die New York Times berichtete, wurde in einem Verfahren mit einem Golden Retriever einem vergewaltigten Kind bei der Aussage gegen den Vater, der sie gleichfalls geschwängert und vor dem sie große Angst hatte, geholfen. Das Kind konnte den Hund immer dann, wenn sie Panik bekam, kraulen und streicheln, was ihr offensichtlich die schwierige Aussage erst ermöglichte.

Der Hund - meist der Familien- und Schmusehund „Golden Retriever“ - als Therapeutikum und Vehikel für Aussagen einer kindlichen, weiblichen Zeugin, die als Geschädigte eines Sexualdelikts aussagen soll? Welche Hunderasse stellt man denn dem Aussteiger aus der Rockerszene zur Verfügung, der über die Straftaten seiner (ehemaligen) Brüder berichten soll?

Und: Darf der Angeklagte sich dann auch von einem Hund begleiten lassen, wenn er sich zu Sache einlassen will?

Überhaupt: Wieso sollen sich denn die professionellen Verfahrensbeteiligten nicht auch von einem „treuen Freund“ begleiten lassen: Der Staatsanwalt bekommt einen Pudel, der Verteidiger einen Terrier und der Richter seinen Blindenhund. ;-)

Aber wehe, irgend ein Zuschauer wirft dann einen Ring Fleischwurst in den Saal ... Die armen Wachtmeister.

 

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