Justiz

Justizpalast

Ich habe nicht dagegen einzuwenden, wenn man dafür sorgt, daß Richter und Staatsanwälte einen angemessenen Arbeitsplatz haben.

Aber die Mitarbeiter der Geschäftsstellen hätten wirklich etwas Besseres verdient.

Die Bilder der Unterbringung der Kostenbeamten können aus Jugendschutzgründen hier nicht veröffentlicht werden.

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Untersuchungshaft auf Grundlage eines gefühlten Erkenntnishorizonts

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger veröffentlichte am 16. April 2012 die folgende

Presseerklärung zur zu Unrecht erlittenen Untersuchungshaft

Der aktuell diskutierte Fall einer über mehrere Jahre zu Unrecht inhaftierten Frau gibt auch der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. Anlass, die Unzulänglichkeiten der Untersuchungshaftpraxis zu monieren.

Trotz kürzlich vorgenommener Erhöhung des Ersatzes für immaterielle Schäden von 11,- EUR pro Hafttag auf 25,- EUR pro Hafttag, ist dies noch nicht einmal annähernd ausreichend, um den Verlust von Freiheit und die damit einhergehenden Folgen für die betroffene Person und deren Familien auszugleichen. Dem Gesetzgeber ist ein solch tiefgreifender Eingriff ca. 1,- EUR je Stunde wert. Die Forderung eines Tagessatzes von 100,- EUR pro Tag liegt aus unserer Sicht am untersten Rand des Vertretbaren.

Untersuchungshaft wird zur Zeit immer noch auf der Grundlage eines gefühlten Erkenntnishorizonts verhängt. In einer Vielzahl von Fällen wird ab einer gewissen Strafprognose von zwei Jahren (und teilweise auch weniger) eine Fluchtgefahr impliziert. Wissenschaftliche Erkenntnisgrundlagen für eine solche Annahme existieren nicht und können mithin auch nicht von den Gerichten angeführt werden. Die Vereinigung Berliner Stafverteidiger e.V. fordert bereits seit Jahren die Erstellung einer Untersuchungshaftstatistik, die helfen soll Erkenntnisse über Verfahrensabläufe und Verfahrensergebnisse bei verhängter und im Vergleich hierzu nicht verhängter bzw. vollstreckter Untersuchungshaft zu gewinnen. Die Strafverfolgungsbehörden und die Senatsverwaltung für Justiz werden aufgefordert, sich nach mehrjähriger Verweigerung diesem Erkenntnisgewinn nicht mehr zu verschließen. Wir leben im 21. Jahrhundert.

Peter Zuriel

Ich hatte am 11. April einen Beitrag zu diesem Fall veröffentlicht, mit Verlinkung auf einen Bericht von Rechtsanwalt Burhoff zum selben Thema - jeweils unter dem Blickwinkel der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten.

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Die Kosten für den Kampf um die Freiheit

Monika de Montgazon saß nach einem Fehlurteil 888 Tage im Gefängnis. Unschuldig, weil die Gutachter des Landeskriminalamts Fehler gemacht hatten.

Den Fehlernachweis hat sie selbst erbracht, indem sie aus dem Knast heraus Sachverständige (sic!) beauftragt hatte. Die seien aber zu teuer gewesen, meint nun das Kammergericht. Monika de Montgazon wäre verpflichtet gewesen, die Preise herunter zu handeln. Oder sich billigere Gutachter (wie solche vom LKA?) besorgen sollen.

Da hat wohl ein Kostenbeamter beim Kammergericht den Knall nicht gehört.

Weitere Infos im Tagessspiegel.

Update:
Ausführlicher berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. unter Bezugnahme auf den Volltext der Entscheidung,

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Höfliches Rauchverbot

In einer Atmosphäre, in der regelmäßig mit knackigen Worten auf grauem Altpapier Anordnungen erteilt und Verbote ausgesprochen werden, fällt so eine bunte freundliche Bitte sofort auf:

Offenbar scheint sich auch in der Justizverwaltung des Kriminalgerichts herumgesprochen zu haben, daß man mit Freundlichkeit mehr erreicht als mit dem Komißton vergangener Jahrhunderte.

Gelobt!

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Der Tod als Verfahrenshindernis

Der ehemalige KZ-Aufseher, der 91-jährige John Demjanjuk, verstarb in einem Seniorenheim bei Rosenheim. Im Mai 2012 hatte ihn das Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Gegen dieses Urteil hatten sowohl Demjanjuk, als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden hatte. Eine Entscheidung wird es nun auch nicht mehr geben. Das Verfahren wird nach nach § 206a StPO einzustellen zu sein. Strafprozessual gesehen ist der Tod des Beschuldigten ein profanes Verfahrenshindernis.

Es bleibt dann nur noch die Kostenentscheidung, die in § 467 Abs. 1 StPO geregelt ist. Allerdings rechne ich damit, daß die „notwendigen Auslagen“ des Verstorbenen, also seine (Wahl-)Verteidiger-Kosten, nicht der Kasse des Freistaats überbürdet werden.

§ 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO ist da recht knackig: Demjanjuk ist nämlich wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt, weil ein Verfahrenshindernis besteht. Eben sein Tod. Und der rechtfertigt keine Kostenübernahme durch die Justizkasse. (Da könnte ja jeder kommen.)

Auch vor dem Hintergrund der Tatvorwürfe könnte meiner Ansicht nach schon länger ein Verfahrenshindernis bestanden haben: Die Würde des Menschen. Einen alten, zudem sehr kranken Mann mit einem Verfahren zu überziehen, das er bereits zu Beginn erkennbar nicht überleben wird, ist mindestens unethisch. Selbst wenn er die Rechtskraft erlebt hätte, wäre ihm ein Attest der Haftunfähigkeit sicher gewesen. Auch dann stellte eine Weiterverhandlung ein Verstoß gegen elementare Verfassungs-Prinzipien dar.

Einen Rechtsstaat erkennt man stets am Umgang mit seinem Gegner. Auch und gerade dann, wenn er ein mordender, ehemaliger KZ-Aufseher gewesen sein sollte.

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Aus der Schleuse gebloggt

Ins Gericht kommt man nur durch eine Sicherheitsschleuse. Fein säuberlich getrennt: Die Herren rechts, die Damen links.

Mittlerweile ist das zumindest bei fast allen Strafgerichten so oder so ähnlich, auch in Hamburg. Der Besucher wird an den Eingängen kontrolliert; Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Luftpumpen) müssen draußen bleiben.

Auch beim Verlassen des Gerichtsgebäudes sind Hürden zu überwinden. In Hamburg muß der Besucher sich dazu durch ein System von Türen und Klappen zwängen, das für Menschen mit einem auch nur leicht erhöhten BMI vor massige Probleme stellt.

Ich empfinde es als eine erniedrigende Prozedur, die jedoch notwendig zu sein scheint, wenn man manche Geschichten aus den Gerichtssälen erinnert.

Wenigstens den Stammgästen des Hauses werden diese Durchsuchungsmaßnahmen erspart. Mit einer „Clubkarte“ ausgestattet, kann man sich den Leibesvisitationen entziehen. In Berlin gibt es einen roten „Hausausweis“, an auswärtigen Gerichten zeige ich meinen Rechtsanwaltsausweis vor (und grüße die Wachtmeister freundlich ;-) ).

Zu Stoßzeiten, also meist morgens vor 9 Uhr, stauen sich die Besucher vor der einzigen Schleuse, die das Strafjustizgebäude jeweils für ein Geschlecht vorhält. Als privilegierter Verteidiger (Clubkarte, s.o.) schummelt man sich vor und durch. Angeklagte, Zeugen und Publikum brauchen Geduld.

Aber auch manche Richter stehen in dieser Schlange, auch sie läßt man nicht ohne Kontrolle ins Gebäude. Ihre Taschen werden durchleuchtet, Gürtel müssen abgelegt werden ... erst dann öffnet sich die Tür für diese Richter.

Es sind die Laienrichter, Schöffen, die sich an der Pforte erst einmal entwürdigen lassen müssen, bevor sie sich an den Richtertisch setzen dürfen, um Recht zu sprechen. Die Justizverwaltung möchte ihnen keinen Eintrittsausweis geben. Also stehen sie gemeinsam mit den Angeklagten und den Zeugen aus dem Milieu in einer Reihe und lassen sich filzen. Respektvoller Umgang sieht aus anders aus.

Danke an Björn für die Anregung zu diesem Beitrag.

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Der Kopftreter

Kreuzberg 36, Spreewaldplatz / Wienerstraße, am 1. Mai 2011 2010:

Der Polizeibeamte wurde verurteilt. Ohne öffentliche Hauptverhandlung. Per Strafbefehl. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Ach, was er bekommen hat dafür? Raten Sie mal.

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Dreisprung zum faktischen Präjudiz

Urteile sind Einzelfallentscheidungen. In drei schlichten Schritten kann solch ein einsames Verdictum jedoch ganz flott zur h.M. (herrschenden Meinung) avancieren und damit die Vorlage für zahllose weitere „Einzelfallentscheidungen“ werden:

Erstens, ein Gericht entscheidet im Einzelfall.

Zweitens, der Kommentator hält den Fall für beispielgebend und wird, insbesondere in einem „Praktikerkommentar“ kaum ernsthaft begründen, wie er zu dieser Bewertung kommt.

Drittens, die forensischen Praktiker schließen sich der unbegründeten Bewertung an, weil die leichte Greifbarkeit des Kommentars als faktisches Präjudiz wirkt.

Quelle: Martin Rath, „Holzschnitzer“ und Journalist, in der LTO

Martin Rath erinnert in dem (sehr empfehlenswerten) Artikel, aus dem ich das Zitat entführt habe, an den 60. Todestag von Otto Palandt. Der von Rath beschriebene Dreisprung war eine Ursache für die Perversion des Rechts durch die Nazis, an der nicht nur Palandt unterstützend mitgewirkt hat.

Man mag sich fragen, warum ein führender Kommentar bis heute den Namen eines NS-Juristen trägt, für den Frauen, Juden und Demokraten in der deutschen Richterschaft nichts zu suchen hatten.

Vielleicht weil Theodor Maunz, Ernst Forsthoff und andere Juristen, die durch ihre Arbeiten als „geistige Quartiermacher“ dem NS-Regime juristische Legitimität verschafft haben, auch heute immer noch auf dem Schreibtisch eines jeden Jurastudenten stehen?

Sensible Praktiker denken daran, wenn sie mal wieder einen Kurzkommentar der Hand halten.

 

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Die Pest

Vor allem bei einer Konstellation Aussage gegen Aussage ist der Deal geradezu darauf angelegt, Fehlurteile zu produzieren. Wurden dem Angeklagten im Mittelalter die Folterwerkzeuge gezeigt, um ihn zum Geständnis zu bewegen, so werden ihm heute die »eigenen Interessen« vor Augen geführt. Geht er nicht darauf ein und bestreitet die Tat, läuft er Gefahr, den Groll des Gerichts auf sich zu ziehen, dem er zumutet, seine Pflicht zu tun. Nur ein sehr tapferer Angeklagter wird da dem Lockruf der Dealer und der Aussicht auf eine milde Strafe widerstehen – selbst dann, wenn er die Tat nicht begangen hat.

Quelle: Zeit Online - Dossier zum Bundesgerichtshof

 

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Buchtip: Auf Bewährung - Mein Jahr als Staatsanwalt

Die Justizschelte eines Insiders, der sich anschließend das Zimmer eines gemütliches Amtsgericht für Zivilsachen verkrochen hat.
 

 

Ich habe (am 20.11.2011) ein paar Artikel aus dem Tagesspiegel, die das Buch vorstellen und zu dessen Inhalt Stellung nehmen, auf meiner Seite bei Google+ verlinkt.

Der arme Autor des Buchs, Richter am Amtsgericht Robert Pragst, bekommt es von allen Seiten um die Ohren. Allein deswegen sollte man sich seinen Erlebnisaufsatz einmal anschauen. Die Justiz mag keine Nestbeschmutzer.

 

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