In eigener Sache
Bodenhaftung
Sie freuen sich, dass Tegel doch noch länger geöffnet hat: Menschen, die den Flughafen zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht haben. Sie sammeln Flaschen, manchmal übernachten sie auch hier.
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Sandra Dassler erinnert im Tagesspiegel an Menschen, die sich ihren Lebensunterhalt mit dem Sammeln leerer Pfandflaschen verdienen (müssen). 30 bis 40 Flaschen ist der Umsatz eines Tages. 15 bis 25 Cent pro Stück bekommen sie im Discounter dafür.
Wir, die kein Problem damit haben, im Flughafen-Café kurz vor dem Abflug noch mal eben ein belegtes Brötchen zu kaufen und mit dem Gegenwert von 15 Pfandflaschen zu bezahlen, sollten die Bodenhaftung nicht verlieren.
Bild: Daniela B. / pixelio.de
ARAG - versenkt
Das Landgericht Hamburg schreibt der ARAG nun schon zu zweiten Male ins Gesangbuch, daß der Versicherer es unterlassen möge, wettbewerbswidrige Schleichwerbung zu betreiben.
Bereits am 3. Januar 2012 erging im Wege einer einstweiligen Verfügung des LG Hamburg - 312 O 715/11 - an die Marketing-Abteilung der ARAG der gerichtliche Hinweis, daß diese Art der Werbung in der seriösen Geschäftswelt eher unerwünscht ist:
„Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht & Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versicherungen, die ich kenne.“
Über diesen groben Unfug des Rechtsschutzversicherers hatte ich bereits im RSV-Blog berichtet.
Die Versicherungsfritzenjuristen, die sich von der ARAG bezahlen lassen, fanden diesen Kommentar aber völlig in Ordnung so. Offenbar bewegt sich das „Know-how unserer Rechtsexperten“ auf einem Niveau, das sich durchaus noch ein wenig anheben läßt.
Deswegen haben sich die Richter am Landgericht Hamburg noch ein weiteres Mal bemüht, dem Versicherer zu erklären, daß diese Werbung nicht gut fürs Geschäft ist:
Keines der ARAG-Argumente konnte die Robenträger jedoch überzeugen, so dass das Gericht (LG Hamburg, Urt. v. 24.04.2012 - Az.: 312 O 715/11) die einstweilige Verfügung inhaltlich voll bestätigte.
berichtet Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, der diese Fortbildungsmaßnahme des Hamburger Landgerichts kompetent unterstützt hat.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die unsere Kanzlei mit diesem Laden Versicherer gemacht hat und immer wieder auf’s Neue macht, dürfte das Seminar für die gelb-schwarzen „Rechtsprofis“ noch fortgesetzt werden.
Über die naheliegende Vermutung, daß der Versicherer die Prämien seiner Kunden lieber in sinnlose Blogkommentare und Rechtsstreitigkeiten versenken könnte, statt die vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen, muß ich nochmal nachdenken, bevor ich sie hier äußere.
Der Sonntags-Notruf
Aus der Telefonnotiz:
Anrufer teilte mit: „Es geht um das Thema Strafrecht.“ Berichtete viel und sehr durcheinander. Dann sagte er: „Bitte geben Sie es nicht weiter, es soll mich keiner anrufen.“
Eine Rückrufnummer hat er nicht hinterlassen.
Dem Blogbetreiber geht es gut
Geht es dem Blogbetreiber gut? Verhindern Arbeit oder Urlaub neue Einträge? Eben solche werden durchaus vermisst ...
fragt der Kommentator tapir.
Meine kleine Nebentätigkeit, der ich den Zeiten nachgehe, in denen ich nicht gerade mit Bloggen beschäftigt bin, hält mich ein wenig unter Spannung.
Erst die Verteidigung, dann das Bloggen. Ein Mann muß Prioritäten setzen!
Es geht aber bald weiter ... versprochen.
Rückmeldung
Ich brauchte noch eine Unterschrift vom Mandanten, den ich in der vergangenen Woche - erfolgreich - verteidigt hatte. Das unterschriebene Formular hat er mir sofort zurück geschickt. Allein das war schon Grund zur Freude. Schließlich sind einige unserer Mandanten recht ungeübt, was das Versenden von Briefen angeht.
Was mir aber ganz besonders gefallen hat, war das „PS“ auf der Rückseite des Umschlag:

So eine Rückmeldung kommt besser als ein hohes Honorar. Vielen Dank dafür!
Unsere Sofortmaßnahmen
Eine Website wird nie fertig. Unsere erst Recht nicht. Weil immer noch etwas besser gemacht werden kann oder irgendetwas noch fehlt.
Ich habe den Sonntag dazu genutzt, ein paar Stichpunkte zu den Sofortmaßnahmen aufzuschreiben, die zu Beginn eines Strafverfahrens anstehen.
- Was soll der Beschuldigte (nicht!) tun, wenn er vorgeladen, durchsucht oder verhaftet wird?
- Was macht eigentlich der Strafverteidiger, wenn ihn der Notruf eines Beschuldigten erreicht?
- Welche Aufgaben hat dann das Mitarbeiter-Team einer strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei?
Das Ganze ist bewußt kurz gehalten. Damit ein normaler Mensch es sich merken kann; Details kennt der Verteidiger.
Im Grunde geht es aber eigentlich noch viel kürzer:
- Strafverteidiger informieren und schweigen!
Alles andere ist verzichtbares Beiwerk und erschwert im Zweifel hinterher die Verteidigung.
Wenn in den Beiträge über die Sofortmaßnahmen doch noch etwas fehlen sollte: Weiter unten gibt’s Platz für Kommentare und Anregungen. TIA.
Abenteuer Bahnreise mit freundlichen Schaffnern
Die Hinfahrt nach Hamburg habe ich heute morgend stehend verbracht. Weil weder in der ersten, noch in der zweiten Klasse ein Sitzplatz frei war. Also doch montags wieder reservieren. Wenigstens durfte ich in der Gepäckaufbewahrung nahe den Toiletten der ersten Klasse stehen.
Und der Schaffner war sehr freundlich.
Auch bei der Rückfahrt von Hamburg nach Berlin kann ich meckern. Von außen gut erkennbar am Wagen der ersten Klasse prangte das Hotspot-Logo der Telekom. Innen angekommen teilte mir das Bahn-Telekom-Duo dann folgendes mit:
Ich bin vielleicht zu ungeduldig. Die ICE-Strecke gibt es ja noch nicht so lange und zwischen Hamburg und Berlin pendeln reisen ohnhin nur Urlauber und Touristen.
Aber auch auf der Rückfahrt der Schaffner sehr freundlich.
Keiner da, an dem ich meinen Frust auslassen kann.
Eine erfolgreiche Zahlungsklage der ARAG
Die ARAG hat mich verklagt. Und bereits im ersten Durchgang gewonnen.
Ich bin zur Zahlung verurteilt worden. 28,56 Euro.
Aber so leicht habe ich nicht aufgegeben. Es kam zum Showdown. Ich hatte jedoch nicht den Anflug einer Chance gegen diese Übermacht. Und bin dann gnadenlos ein zweites Mal zur Zahlung verurteilt worden.
Die Kollegen, die die ARAG so hervorragend - das muß ich neidlos anerkennen - und engagiert vertreten haben, werden sicherlich echt Spaß an diesem Mandat gehabt haben ... sofern mit dem Versicherer ein Zeithonorar vereinbart wurde.
Die Hauptforderung habe ich natürlich sofort bezahlt. Mit Zinsen. Und Trinkgeld. Ich bin jetzt gespannt auf das Kostenfestsetzungsverfahren.
Nebenbei:
Was die ARAG sonst noch so treibt mit dem Geld ihrer Versicherungsnehmer, kann man hier nachlesen; sie hat sich auf Antrag der Kanzlei Dr. Bahr eine Einstweilige Verfügung wegen Kommentar-Spamming gefangen. Der Gegenstandswert lag geringfügig über den 28,56 Euro.
Wespen-Nest
Rechtsanwälte haben aber [...] nicht die Courage, dezidiert und kontrovers Meinungen öffentlich zu vertreten und auch kritisch Stellung zu beziehen. [...] Es fehlen kontroverse Diskussionen und entsprechende Beiträge sowie jeglicher rechtspolitische Weitblick.
RA Kleine-Cosack, Anwaltsblatt 2012, 68; (auszugsweise!) zitiert nach RA Achim Flauaus
Der Kollege Kleine-Cosack hat in den vergangenen drei Wochen das law blog, insbesondere die „kontroversen Diskussionen“ über das lateinische Kochbuch, nicht gelesen, sonst würde er das so nicht sagen.



