Fahrerlaubnisrecht

OVG-Koblenz zur Europäischen Fahrerlaubnis

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
berichtete in ihrem Newsletter „Verkehrsanwälte Info“, Ausgabe
14/2005, am 29. August 2005:

„Nach einem Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2005, Az: 7 B
11021/05.OVG, ist eine, nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis,
in Tschechien erteilte Fahrerlaubnis wegen europarechtlicher
Vorschriften in Deutschland grundsätzlich wirksam. Die deutsche
Fahrerlaubnisverordnung sehe zwar eine Ausnahme von dieser
Anerkennungspflicht vor, wenn die Fahrerlaubnis im Inland von einem
Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden sei oder der
Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis - wie der Antragsteller - im Inland auf
seine Fahrerlaubnis verzichtet habe, um einer Entziehung zuvorzukommen.
Diese Regelung widerspreche jedoch der EU-Führerscheinrichtlinie.
Hiernach könne einer ausländischen Fahrerlaubnis die Anerkennung nur
versagt werden, wenn die deutsche Fahrerlaubnis zuvor von einem
Strafgericht entzogen worden sei, die Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf
einer bestimmten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen dürfe
und diese Frist noch nicht abgelaufen sei. Diese Voraussetzungen liegen
bei der behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis oder dem Verzicht
auf die Fahrerlaubnis nicht vor. Zur Meldung des OVG

Diese Entscheidung gibt weitere Spielräume im Zusammenhang mit der
Beratung rund um die Fahrerlaubnis. Ob dadurch allerdings die Sicherheit
im Straßenverkehr gewährleistet bleibt?

6 Kommentare