Buchtip

Der Blogger und das Groupie

Den Anwälten wird stets unterstellt, sie denken immer nur an das eine. Nun, das kann man so oder so sehen. Jedenfalls gibt es einen jungen (naja, vom Dienstalter her gesehen) Kollegen, der sich um diese Gedanken einen Kopf gemacht und dazu ein Buch herausgegeben hat.

Burhoff 4.A

Da das Werk in seiner 3. Auflage uns bereits immer mal wieder gedanklich auf die Sprünge geholfen hatte, waren wir uns einig – auch die 4. Auflage wird uns in den nächsten Jahren wieder die Richtung weisen. Nun bin ich ja eigentlich schon ein Freund lokaler Buchläden, aber dieses schwere Teil wollte ich dann doch nicht selbst durch die Stadt tragen. Deswegen habe ich es bestellt – direkt beim Herausgeber.

Da Herr Burhoff zwar ein hervorragender Autor und Blogger ist, aber eben kein professioneller Buchhändler, gibt es auch keinen Webshop und keine Verkaufshotline, bat ich ihn per eMail um Zusendung. Aber nicht ganz ohne Sonderwünsche.

Und wie so Blogger eben sind – immer auf der Jagd nach Stoff für einen neuen Beitrag, da ist auch ein RiOLG a.D. keine Ausnahme – landete meine Bestellung im Burhoff Blog. Diese Vorlage mußte er einfach verwandeln.

Jedenfalls freuen sich unser Kanzleiteam und ich uns nicht nur über das neue Handwerkszeug, sondern ganz besonders auch über die freundliche Bedienungsanleitung:

Groupie

Vielen Dank, lieber Herr Burhoff, für diese nette Widmung, die Ihren Kommentar zu etwas außergewöhnlich Wertvollem gemacht hat. Aber auch ohne diese Geste ist das Werk für die Abrechnung der Straf- und Bußgeldsachen nahezu unverzichtbar.

Dank und Gruß aus Kreuzberg
Ihr Groupie und Kollege :-)

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Art. 5 Abs. 5 EMRK: Schadensersatzanspruch für rechtswidrig erlittene Untersuchungshaft

Killinger,Art5VEMRKGanz neue Perspektiven tun sich da auf, wenn ich an viele Fälle denke, in denen ich meine Mandanten erfolgreich gegen die Vollstreckung der Untersuchungshaft verteidigt habe. Selbst in Fällen, in denen es im Nachhinein zu einer Verurteilung gekommen ist, kann ein Schadensersatzanspruch entstanden sein.

Interessant ist, daß über diesen Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 EMRK nicht mehr der Strafrichter entscheidet, sondern das Landgericht in Zivilsachen. Und die haben oftmals eine andere Vorstellung von Haftgründen und vom dringenden Tatverdacht.

Insofern war die Fortbildungsveranstaltung am Donnerstagabend in der Humboldt-Uni ein Anlaß für mich, alte Denkstrukturen aufzubrechen und über neue Wege nachzudenken. Dabei lasse ich mich unterstützen von der Referentin, Rechtsanwältin Dr. Iris-Maria Killinger, Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg, die Ihre Promotion in ein Buch gegossen hat:

Staatshaftung für rechtswidrige Untersuchungshaft in Deutschland und Österreich im Lichte von Art. 5 Abs. 5 EMRK (*)

Die Kollegin berichtete übrigens auch über (ihre) Fälle, in denen die Justizbehörden quasi auf ersten Zuruf – und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe – einen Schadensersatz an ihren Mandanten zahlten. Und sie wies warnend auf mögliche Schadensersatzansprüche hin, die ein Mandant gegen seinen Verteidiger haben kann, weil er es unterlassen hat, die Ansprüche aus Art. 5 Abs. 5 EMRK geltend zu machen.

Bestellt! Damit meinen Mandanten und mir das künftig nicht mehr durch die Lappen geht. ;-)

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Ostermontagslektüre: Fehler der Ermittler und die Tumultordnung

Bei einem leckeren Cappuccino in der Sonne auf dem Balkon sitzen und für gute Unterhaltung sorgen:

Polizeibeamte vor Gericht

Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht (sponsored link), von Staatsanwalt (GL) Dr. Heiko Artkämper, Dortmund.

Kleine Kostprobe (S. 17):

Auch wenn es etwas pointiert klingt, kann in vielen Fällen eine Verteidigung nur so gut sein, wie Polizei und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren – und später das Gericht während der Hauptverhandlung – Fehler gemacht haben.

Das hört sich erst einmal schlüssig an.

Noch ein staatsanwaltliches Bonmot (S. 18):

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass an vielen Amtsgerichten die jeweils örtliche Tumultordnung herrscht und die Spielregeln der Strafprozessordnung nicht eingehalten werden.

Ich mache mir dann mal noch einen Caffè und setze die unterhaltsame, dabei sehr lehrreiche Fortbildung auf dem Balkon fort. Der Lehr- und Studienbrief des Staatsanwalts liefert nämlich auch Wertvolles zum Verständnis des Verhaltens manches polizeilichen Zeugen. Schließlich wirbt Herr Dr. Artkämper bei der Zielgruppe seines Buchs – bei den Polizeibeamten – für Verständnis des Verhaltens der Strafverteidiger.

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Buchtip: Blutsbrüder – Ein Berliner Cliquenroman

Spannendes Buch:

In stillgelegten Fabrikbaracken traf man sich, trank, tanzte und pflegte einen Lebensstil, der durch den Hass auf die bürgerliche Gesellschaft und die Welt der Erwachsenen geprägt war. In diesem heute vergessenen, aber gut dokumentierten Milieu ist dieser von Ernst Haffner geschriebene und unter den Nazis verbotene und bei den Bücherverbrennungen öffentlich zerstörte Roman angesiedelt.

Blutsbrüder: Ein Berliner Cliquenroman

Über den Autor

Ernst Haffner arbeitete zwischen 1925 und 1933 als Journalist und Sozialarbeiter in Berlin. Mit der Machtergreifung der NSDAP verliert sich seine Spur. Sein 1932 unter dem Titel „Jugend auf der Landstraße Berlin“ erschienener und einziger Roman wurde von den Nazis verboten und öffentlich verbrannt. In Vergessenheit geraten, erschien das Buch nun 80 Jahre nach seiner Erstveröffentlichung ein zweites Mal: unter dem Titel „Blutsbrüder“.

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Quelle der Zitate: Amazon
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Fachbuch mit Rechtsanwältin Kerstin Rueber

Wir unterbrechen unsere Bloggerei und machen eine kurze Werbepause:

Kerstin Rueber, Rechtsanwältin in Koblenz, Fachanwältin für Strafrecht und eine der Vier Strafverteidiger, gibt einen Teil ihres umfassenden praktischen Wissens und theoretischen Könnens preis. In diesem Buch …

… schreibt Kerstin Rueber über Befangenheit von Richtern und die Besetzung von Gerichten, wobei sie dem Leser – also dem Strafverteidiger – zeigt, wie mit entsprechenden Schriftstücken die richtigen Anträge gestellt und erfolgreiche Rügen erhoben werden können.

Auch der „Rest“ des Buches, also das, was die anderen Kollegen, die ebenso wie Rechtsanwältin Rueber aus der Praxis für die Praxis geschrieben haben, ist super.

Sehr bedauerlich ist allerdings, daß Kerstin Rueber überhaupt nicht bereit ist, Raubkopien der CD zu verteilen. ;-)

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Rocker und Gendarm

Zwei Nachrichten aus dem Bereich der Engel.

Erst die eine:

Die Rocker verpflichten ständig Nachwuchs, bei uns gibt es einen Personalstopp. Wer da am Ende den längeren Atem hat, ist doch klar. (S. 218)

Dann die zweite:

Die größe und schlagkräftigste Vereinigung Deutschlands mit nahezu unbegrenzten finanziellen und logistischen Ressourcen und über 265.000 Männern und Frauen unter Waffen ist und bleibt die Polizei. (S. 304)

Welche die gute und welche die schlechte Nachricht ist, muß jede Seite für sich entscheiden. Hilfreich für interessierte Unbeteiligte ist dabei das Buch von Stefan Schubert; Hells Angels: Wie die gefürchteten Rocker Deutschlands Unterwelt eroberten, aus dem die beiden Zitate stammen.

An dieser Stelle, weil es gerade paßt: Entgegen anders lautender Berichte gehen die Hells Angels nicht gegen die Inhalte des Buches vor. Sie tragen eine Kennzeichenverletzung vor und wehren sich gegen die Verwendung des oberen Teils (Top Rocker) des Hells-Angels-Abzeichens auf dem Buchdeckel.

Zum Inhalt:
Eine Menge Daten und Fakten trägt Schubert da zusammen. Ein „Enthüllungbuch“ ist es jedoch nicht, jedenfalls nicht für diejenigen, die sich in der Szene ein wenig auskennen. Aber wer die Geschichte und Entwicklung der Angels von Hollister im Jahr 1947 bis zur Selbstauflösung des Hells Angels Charter Hannover im Juni 2012 kennen lernen möchte, ist mit diesem Buch ganz gut bedient.

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Unsere Volksvertreter

Wenn alles getan ist, kann man sich auch mal mit nicht-juristischer Literatur beschäftigen. Ein nettes Büchlein habe ich am vergangenen Wochenende durchgelesen. Und Erstaunliches über diejenigen erfahren, die uns regieren sollen. Deren Wortwahl hat durchaus Unterhaltungscharakter. Wobei gleichzeitig auch der Blick frei wird auf den Charakter einiger (?) Volksvertreter.

Von den Parlamentariern häufiger gebrauchte Beschimpfungen sind

    »Lümmel«, »Lump«, »Schnösel«, »Schwein«, »Strolch«, »Schmutzfink«, »Schwachkopf« oder »Schwätzer«.

Hier scheint sich eine Vorliebe für Zisch-Laute ablesen zu lassen.

Ebenfalls gern genommen wird das Adjektiv »arrogant«, etwa in den Kombinationen

    »arroganter Pinsel«, »arroganter Affe« oder »arroganter Fatzke«.

Bei Konstruktionen mit Adjektiv finden sich überhaupt interessante, mitunter sogar außergewöhnliche Kreationen, etwa

    »semantischer Gartenzwerg«, »geistiger Kurzarbeiter«, »hemmungsloser Demagoge«, »brutaler Volksbetrüger«, »umweltpolitischer Nichtsnutz«, »politische Giftschleuder«, »christliche Dreckschleuder« oder »ehrabschneidender Volksverhetzer«

Als Highlight dieser Aufzählung darf man wohl Herbert Wehners Titulierung des CDU-Mannes Kliesing als

    »geistiges Eintopfgesicht«

betrachten.

[…]

Zwar kann es passieren, dass auch Politiker aus der Haut fahren, gewöhnlich aber versuchen sie ihren Gegner gezielt zu diskreditieren. Dazu wird beispielsweise die Schlüpfrigkeit und Verlogenheit des Gegenübers suggeriert:

    »Heuchelbruder«, »Schmierenkomödiant«, »5pruchbeutel«, »Betrüger«, »Falschmünzer«.

Oder seine Naivität, Ungeschicktheit und Unerfahrenheit behauptet:

    »Rotzjunge«, »Hanswurst«, »Dösbaddel«, »Hampelmann«, »Gnom«.

Oder aber seine Gefährlichkeit und Illoyalität:

    »Brandstifter«, »Frühstücksverleumder«, »Schmutzwerfer«, »Berserker«.

Manchmal werden auch Ämterbezeichnungen zu Rohstoffen für Wortneuschöpfungen:

    »Pannenkanzler«, »Täuschungsminister«, »Hilfsabgeordneter«, »Mithörminister« oder »Bundesminister für Vetternwirtschaft«.

Der Versuch, neue Beschimpfungen zu finden, geht allerdings hin und wieder einher mit der Überschätzung der eigenen Kreativität und Sprachgewalt. Dann entstehen Wortungetüme wie

    »Starkstromleitungsreaktionär« oder »Worthülsenmeister«

und der Verdacht liegt nahe, dass hier ein paar Abgeordnete ganz schön den Hintern zusammengekniffen haben, um mal so richtig witzig zu wirken.

Aber es gibt bei den Neologismen auch Beispiele für gelungene Attacken, etwa Bernd Reuters Bezeichnung des Ex-Bundesumweltministers Walter Wall mann als

    »Quadratschlitzohr«.

Von diesen Leuten, die für das Volk die Gesetze machen, kann auch ein engagierter Strafverteidiger noch eine Menge hinzulernen.

Quelle der Zitate:

Die Kunst der Beleidigung

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Die Wahrheit über die RAF

Betr.: Fahndung nach anarchistischen Gewaltverbrechern.
Hier: Konspirative Wohnung in der Seidenstraße 71.
Anlage: 22 Mickymaus-Hefte

Die beigefügten Mickymaus-Hefte wurden in der oben angegebenen Wohnung gefunden. Es besteht der begründete Verdacht, daß diese Mickymaus-Heftchen vom Bandenmitglied Andreas Baader gelesen wurden.

Ein Kriminalbeamter des LKA Stuttgart am 7. August 1972, zitiert nach Stefan Aust, Der Baader-Meinhof-Komplex,1. Auflage 1989, S. 248.

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Beweislast am Sonntag

Man ist in diesem Land so lange schuldig, bis man seine Unschuld bewiesen hat.

Quelle: Monika de Montgazon, zitiert nach Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?

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Sonntagslektüre: Der Sohn vom Kohl

Als Prominentensohn aufzuwachsen, ist ein Schicksal besonderer Art. Walter Kohl hat es erlebt.

Ein beeindruckender Blick hinter die Kulissen einer Biederkeit bundesdeutscher Neubausiedlungen.

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