Behörden

Honorare für Strafverteidiger sind Betriebsausgaben

Der Kollege Dr. Tibor Schober aus Berlin weist auf eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH)  hin. In einem Beschluß vom 17.8.2011 (VI R 75/10) thematisiert das höchste deutsche Finanzgericht die Honorar-Aufwendungen eines Unternehmers, die im Zusammenhang mit einer Verteidigung in einem Strafverfahren entstanden sind.

Es ging im Konkreten um die Frage, ob das Honorar, das der Unternehmer an seinen Strafverteidiger gezahlt hat, eine Betriebsausgabe ist. Dr. Schober formuliert den Leitsatz der Entscheidung so:

Strafverteidigergebühren bei Vorwurf der Beihilfe zur Untreue sind unstreitig Werbungskosten und können steuermindernd abgezogen werden bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

In der Begründung des zitierten Beschlusses heißt es:

Strafverteidigungskosten [sind] dann als Werbungskosten abziehbar [...], wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist.

Anders sieht der Fall aus, wenn z.B. der Kassierer in die Kasse greift. Das sei dann eine Straftat, die rein privat veranlaßt sei. Eine Beihilfe zur Untreue, die ein Unternehmer im Rahmen seiner Arbeit begeht, sei hingegen betrieblich veranlaßt.

Diese Differenzierung bietet im Zusammenhang mit der Vereidigung in Bußgeldverfahren häufig Stoff für Diskussionen: Wenn der Unternehmer auf der Fahrt zum Kunden eine rote Ampel überfährt, sollen die Verteidigerkosten beruflich / betrieblich veranlaßt sein. Fährt er aber auf dem Weg mit seiner Gattin ins Restaurant über dasselbe Rotlicht, sind die Honorare an den Strafverteidiger rein privates Vergnügen. Die Preisfrage lautet: Mit dem Kunden übers selbe Rotlicht in die selbe Gaststätte ... ?

Das Steuerrecht hat eben so seine ganz eigenen Regeln. Wie man dazu einen „ausgeprägten Hang“ 8-) entwickeln kann, ist mir allerdings - mit meinem Hang zu Straftaten - nur sehr schwer verständlich zu machen ...

Besten Dank an Herr Rechtsanwalt Dr. Tibor Schober für den Hinweis auf diese Entscheidung.

 

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Der Fiskus und die Leiche

Der Ehemann teilte der Polizei mit, daß er seine Ehefrau gefunden habe. Diesen Fund nahm die Polizei und eine Rechtsmedizinerin zum Anlaß, Ermittlungen aufzunehmen. Denn: Die Frau lag tot auf einem Acker.

Die Ermittler fanden zunächst heraus, daß sie vor Ort in dunkler Nacht nichts ermitteln können; sie wendeten sich daher hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft. Die „diensthabende Staatsanwältin“ wollte sich die Sache Leiche bei Lichte - d.h. von innen - anschauen. Deswegen ordnete sie die Verlegung der toten Frau vom krümmeligen Acker auf das Edelstahlmöbel der Gerichtsmedizin an.

Ein freundlicher Bestatter nahm sich der Sache an und transportierte die sterblichen Überreste vom Land in die Stadt. Und schrieb dafür natürlich auch eine Rechnung - umsonst ist auch in diesem Gewerbe nichts.

Am Ende fanden aber auch die Mediziner in den gefliesten Räumen mit dem Bodenabfluß nichts Genaues heraus; das Strafverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts wurde eingestellt.

Riesen-Problem nun: Die Rechnung des Bestattungsunternehmens.

Menschen mit Anstand verschicken im Falle des Ablebens den Hinterbliebenen Briefe oder Karten mit schwarzem Rand. Die Polizei-Verwaltung in der Westpfalz ist da von anderem Kaliber. Sie verschickt Kostenbescheide auf Altpapier. An den trauernden Ehemann. Für die Fahrt vom Acker in die Pathologie.

Glücklicherweise fanden Richter am Verwaltungsgericht ein paar treffende (und sachliche) Gründe, der Verwaltung diese Ungeheuerlichkeit mit gesetzten Worten um die Ohren zu hauen. Ich kann mir gut vorstellen, daß es für das Verhalten des Fikus auch andere Formulierungen gegeben haben könnte.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.08.2011 , (5 K 301/11.NW); gefunden bei beck-aktuell.

 

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Aktuelle Beschwerden einer Verstorbenen

Über eine dämliche Anfrage der Deutschen Rentenversicherung und die entsprechende Reaktion eines Arztes berichten die Kolleginnen Iris Sümenicht und Margarete Görtz aus Bielefeld.

Ich darf Sie bitten, falls weiteres medizinisches Interesse besteht, eine Anfrage mit präzisen medizinischen Fragen zu stellen und keine sinnlosen Fragebögen durch die Gegend zu schicken.

Der Versicherer hatte sich u.a. nach den aktuellen Beschwerden und Funktionseinschränkungen einer Verstorbenen erkundigt. Es gibt Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die denken einfach nicht nach ... ;-)

 

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Keine Aussage-Erpressung

Dieser wenig freundliche Textbaustein ist kein Versuch, die Aussage, wer denn nun der Übeltäter ist, mit der Androhung empfindlicher Übel zu erpressen:

Noch nicht. Nur heiße handwarme Luft, wenn man mit solchen Behördenschreiben umzugehen weiß.

 

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Komplett wahnsinnige Juristen

Die Methode, Juristen auszubilden, ist seit der Zeit, als der liebe Gott dem sündigen Paar die rote Karte gezeigt hat, dieselbe: Die Azubis bekommen einen Lebenssachverhalt geschildert, der dann mit der Frage abschließt: Wie ist der Fall juristisch zu bewerten?

Hier gleich einmal ein Fall aus dem prallen Leben. Und ich wette, die (vollständig) richtige Lösung finden nur diejenigen, die knapp vor der Grenze zur Anwendung des PsychKG stehen.

Bullmannowski macht Urlaub. Er fährt aus dem postsozialistisch-grauen Einerlei des Ostens in die Oase Europas, nach Zürich. Dort gehen ihm die Augen über ob der gut gekleideten Menschen und blank geputzten Autos, die er bisher noch nicht einmal in einer Zeitung gesehen hat.

Bei einer günstig sich bietenden Gelegenheit (nicht verschlossene Tür, Zündschlüssel steckt) setzt er sich in ein solches Spielzeug, und freut sich darauf, mit diesem Luxusartikel seiner Angebeteten zuhause imponieren zu können.

Die Fahrt führt über Bayern zunächst nach Deutschland. Da auch die bayerische Polizei Spaß an leistungsstarken Verbrennungsmotoren hat, wird er nach einer geringfügig zügigen Fahrt  (sagen wir mal 40 km/h zu schnell auf der Autobahn 9 bei Bayreuth) angehalten.

Auf geht’s liebe Studenten ...

1. Diebstahl, einfach: Freiheits- oder Geldstrafe.

2. Geschwindigkeitsüberschreitung: 120 Euro, 3 Punkte.

3. So, und was noch??

Ganz einfach, man muß nur drauf kommen. Und das geht wirklich nur, wenn irgendein Gendefekt vorliegt: Die freundliche Abgabenordnung sollte man niemals aus dem Auge verlieren. Bullmannowski ist ein Steuerstraftäter!

Die Fahrt mit dem Luxusschlitten von der Schweiz über die Grenze nach Bayern verwirklicht auch noch den Tatbestand des Schmuggels!

Der Bugatti Veyron 16,4 Grand Sport war außerhalb der EU, nämlich in der Schweiz zugelassen und somit „Nichtgemeinschaftsware“. In einem solchen Fall greifen die Vorschriften für eine zollfreie Einfuhr nicht.

Ein richtiges Schnäppchen für die Zöllner:

Für den exklusiven Sportwagen mit rund 1.000 PS sowie einem Wert von sage und schreibe 1,2 Millionen Euro erließ das Hauptzollamt Schweinfurt kurzerhand einen Steuerbescheid über 10 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Fahrzeugs ausgehend. Steuerschuldner ist der 28-jährige ledige Osteuropäer.

berichtet mit stolz geschwellter Brust das Zollfahndungsamt München.

Auf solche Ideen kommen normale Menschen erst nach reichlichem Genuß verbotener Substanzen. Zöllner und Steuerrechtler brauchen so was nicht.

 

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Ein eigenartiges Völkchen

In die Akten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts kann der Vertreter des Beschuldigten bzw. Angeklagten hineinschauen. So steht es im § 147 StPO und das gilt auch für ein Mord- und Totschlagsverfahren. In der Regel stellen sich da keine wesentlichen Probleme ein.

Anders sieht es aus, wenn es nicht um Leben oder Tod geht, sondern um’s Geld. Um das Geld des Staates, kurz: Um’s Steuerrecht.

Wir haben Einspruch eingelegt gegen eine Verfügung des Finanzamtes, mit dem unserem Mandanten eine Stange Geld abgeknöpft werden soll. Der Mandant vertritt die Ansicht, daß die Steuerforderung zu Unrecht erhoben wird. Und außerdem: Er hat überhaupt nicht soviel Geld.

Damit wir den Einspruch auch ordentlich begründen können, haben wir gleichzeitig Akteneinsicht beantragt. Quasi der klassische Reflex eines Strafverteidigers. Auf diesen Einspruch reagiert das insoweit empfindliche Finanzamt nun aber wie folgt:

Ich finde, der Erfolg des Verfahrens wird gerade durch die Verweigerung der Akteneinsicht gefährdet. ;-)

Dieser Ablehnung war eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt:

Dann streiten wir uns jetzt erst einmal in aller Ruhe um die Akteneinsicht und werden dann später irgendwann auf die eigentliche Sache zurück kommen. Diese Finanzbeamten sind doch ein eigenartiges Völkchen. Nicht ganz unsympatisch.

Gut ist, daß hier die Zeit für den Mandanten arbeitet.

 

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Der Pirat und das Ordnungsamt

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts bei seiner Tätigkeit:

Das Ergebnis:

Beamte sind eben einfach humorlos.

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Die DNA-Probe, wie sie leibt und lebt

Vor ein paar Jahren wurde der Mandant ED-behandelt, also einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Mit allem Drum und Dran. Als es im aktuellen Fall um die Frage einer DNA-Probe ging, notierte der Ermittlungsbeamte folgenden Hinweis:

Der Mandant wurde in der Folge unbehandelt entlassen. Man hatte seine DNA und alles weitere ergab sich aus der Spurensicherung der Polizei:

Für den Ermittler war der Fall klar. Er schloß die Akte und gab sie weiter an die Staatsanwaltschaft, die dann Anklage erhob.

Etwa 18 Monate nach der angeblichen Tat fand der Hauptverhandlungstermin statt. Reichlich Zeugen waren geladen, der Mitangeklagte war auch erschienen und aussagebereit. Die Zeugen konnten zu dem Mandanten nichts sagen, der Mitangeklagte bekundete, daß der Mandant nichts mit der Sache zu tun hatte. Es kam also darauf an, was der DNA-Vergleich ergab.

Das Ergebnis der kriminaltechnischen Auswertung fehlte in der Akte. Beziehungsweise es konnte noch nicht „nachberichtet“ werden:

18 Monate lang hatte man also noch keine Gelegenheit, ein paar Moleküle miteinander zu vergleichen.

Das ist der öffentliche Dienst, wie er leibt und lebt. Auf der eine Seite werden Speichel- und sonstige Proben auf Teufel komm raus gesammelt und auf der anderen Seite ersticken die Ermittler in den auf diesem Weg angelegten Datensammlungen, die in ihrer Menge einfach nicht mehr bearbeitet werden können.

Das Verfahren mußte ausgesetzt werden, damit die DNA-Auswertung als Beweismittel in das Verfahren eingeführt werden kann. Dazu wird dann ein „neuer Termin von Amts wegen“ bestimmt, zu dem dann wieder alle Zeugen geladen werden. Das Mißmanagement in der einen Abteilung verbraucht die Ressourcen in der anderen Abteilung. Öffentlicher Dienst eben.

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Totschlagsversuch des Finanzamts?

Das Finanzamt schreibt mir einen Brief.

Sowas liest wohl niemand gern, ich schon einmal gar nicht, weil mich die Finanzbuchhaltung jede Menge Nerven und Geld kostet, damit sie ordentlichlich geführt wird. Und dazu gehören eben auch pünktliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Das Wörtchen „Mahnung“ in einem Brief vom Finanzamt führt daher in aller Regel bei mir zu Wachstum von Federn.

Aber als ich dann das hier gesehen habe, ist mir das Herz stehen geblieben:

Zahlen Sie mal eben
Umsatzsteuer in Höhe einer 3/4 Million Euro!

Erst nachdem ich dann aus einem - gefühlten - sechswöchigen Koma wieder aufgewacht bin, habe ich erkannt, daß die Steuereintreiber nicht mich persönlich meinen, sondern einen unseren Mandanten (graues Feld links oben).

Wieso das Finanzamt auf das schmale Brett kommt, meine Zustellungsbevollmächtigung für solche Totschlagsversuche anzunehmen, werde ich nach einer angemessenen Rekonvaleszenzphase zu prüfen haben.

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Durch Arbeitslast bedingt verzögerte Antwort

Wir hatten die Bußgeldstelle gebeten, uns die Gründe für die Einstellung des Verfahrens mitzuteilen. Und erhielten diese verschwurbelte Antwort:

Verzögert war aber nicht nur die Beantwortung unserer Anfrage, sondern auch die Bearbeitung der Bußgeldsache. Das freut den Mandanten, für den es hier um seine Fahrerlaubnis ging.

Entschuldigung angenommen!

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