Behörden
Nazis im Netz
Resigniert der Tagesspiegel?
Die rechtsextreme Szene breitet sich im Netz aus und bedroht ihre Gegner. [...] Die Ermittler haben wenige Möglichkeiten, gegen die rechten Umtriebe vorzugehen.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Geht-nicht? Ich bin da durchaus anderer Ansicht. Was bedeutete es, sich hinter dem behördenüblichen „Da bin ich nicht für zuständig!“ zu verstecken? Sympathie? Oder nur Feigheit?
Ein auf Facebook veröffentlichtes, mit einem dümmlichen Kommentar versehenes Bild von der Präsidentengattin führt zu eine Anklage vor dem Staatsschutzsenat.
Wenn Berliner Politiker, Gewerkschafter, Journalisten und linke Aktivisten auf einer rechtsextremen Internetseite bedroht werden, auf „Hasslisten“ Fotos und private Informationen über die Personen veröffentlicht werden, sich Angriffe häufen, einige bereits zusammengeschlagen wurden, andere fanden im Hausflur an die Wand geschmierte Morddrohungen fanden, teilt die Berliner Staatsschutz lapidar mit: Es gibt „keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung“.
In diesem Zusammenhang ein Veranstaltungshinweis:
Unter dem Titel „Es brennt! Wer stoppt Neonazis in Berlin?“ lädt die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) am 31. Januar zu einer Podiumsdiskussion (Flyer - pdf) in den Festsaal Kreuzberg.
Bankgeheimnis: Minus 9 Prozent
Deutsche Finanzämter und Sozialbehörden prüfen offenbar immer häufiger die Konten der Bürger. Im vergangenen Jahr haben Fahnder in einem automatisierten Verfahren 63.000 Mal Stammdaten wie Namen, Geburtsdaten oder auch Anschriften bei Banken abgerufen, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. 2010 habe die Zahl der Abrufe hingegen noch bei 58.000 gelegen. Daraus ergibt sich eine Steigerung um nahezu neun Prozent.
berichtet das Handelsblatt.
Ich verstehe nicht, warum Beschwerden erhoben werden, wenn Bürger ihre Bankkonten ins Ausland verlegen. Das „Bundeszentralamt für Steuern“, über das diese Daten-Zugriffe laufen, ist doch die institutionalisierte Aufforderung dazu.
Ein WLAN für Berlin
An siebter Stelle der auf rund 30 Seiten vorgestellten Vorhaben der rot-schwarzen Regierung kündigt Wowereit ein „landesweites gebührenfreies Wlan“ an.
berichtet der Tagesspiegel.
Vielleicht gelingt es ja dem neuen Justizsenator Thomas Heilmann, den einen oder anderen WLAN-Access-Point auch im Kriminalgericht zu installieren. Ich werde ihn das heute Abend mal fragen, wenn er das Grußwort auf der Mitgliederversammlung der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger spricht.
Ein Lied, zwei, drei
Der hier, der paßt eigentlich wieder ganz gut zu den hirnamputierten Faschisten, mit denen wir uns - gerade mal wieder - herumschlagen müssen.
Passend dazu ein Blick in die Zeitung:
V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes soll Kontakte zur Jenaer Terrorgruppe unterhalten und sogar Geld geschickt haben.
Steuerstrafverfahren? Mir doch egal!
Der Mandant war ziemlich umtriebig. Ihm gehörten ein paar Gesellschaften, mit denen er eigentlich gutes Geld verdient hat. Aber irgendwas störte die Staatsanwaltschaft daran.
Deswegen besuchte man ihn - das heißt: etwa 20 Polizeibeamte und der Staatsanwalt schauten sich in seinen Unternehmen um.
Und weil man gerade schon ‚mal da war und ohnehin noch Kapazitäten frei hatte, nahm man alles mit, was nicht bei drei auf dem Baum war - insbesondere die gesamte Datenverarbeitung inklusive aller Mauspads und das in Leitzordnern sorgfältig abgeheftete Papier.
Auf den Rechnern und in den Ordnern fanden sich dann auch nützliche Hinweise auf die Bankverbindungen, um die üblichen Finanzermittlungen durchführen zu können. Am Ende standen dann die Arreste und Pfändungen sämtlicher Bankkonten und der darauf befindlichen Guthaben.
Und weil ein Mensch ohne Buchführung und Bankkonten ohnehin kein vollwertiger Mensch mehr ist, zog die Staatsanwaltschaft in einer Art kollusivem Zusammenwirken mit dem Haftrichter auch noch den Mandanten aus dem Verkehr. Untergebracht in staatlicher Obhut mußte er sich fortan nicht mehr selbst um seine Mahlzeiten kümmern, freundliche Wachtmeister servieren ihm das Frühstück morgens im Zimmer.
Der Mann sitzt nun ohne Buchhaltung, ohne EDV und abgeschirmt vom üblichen Publikums- und Briefverkehr im Knast.
Es hat ein paar Wochen gedauert, bis sich das auch bei der zuständigen Finanzverwaltung herumgesprochen hat. Nicht nur die Familie, sondern auch die Finanzbeamten haben den Mandanten vermißt. Naja, weniger den Mandanten. Es waren die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen, die seit der Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme der Buchhaltung, der Arrestierung der Kontenguthaben und der Verhaftung ausblieben.
Und wenn Steuern nicht rechtzeitig bezahlt und die Steuererklärungen nicht abgeben werden, dann liegt natürlich auch der Verdacht auf der Hand, daß man es mit einem böswilligen Steuerhinterzieher zu tun hat. Was liegt also näher, als gegen den Steuerflüchtling deswegen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Vergangene Woche erhielt der Mandant Post. Die zuvorkommende Straf- und Bußgeldstelle teilte ihm mit, daß man ihm nun Gelegenheit zur Stellungnahme gäbe. Und er möge doch bitte seinen Pflichten als Steuerpflichtiger nachkommen, die Steuererklärungen abgeben und die Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hat man dann auch gleich geschätzt, irgendwas hoch im sechsstelligen Bereich.
Es gibt Momente im Leben eines Menschen, da gehen einem solche Briefe des Finanzamts am Heck vorbei. Ich kann das sehr gut nachvollziehen.
Disziplinarbehörde lobt Strafverteidiger
Das mußte ja mal gesagt werden:
Mit Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und nach erneuter Akteneinsicht reichte der Verteidiger des Beschuldigten eine umfassende Stellungnahme ein.
Die Bewertungen der anwaltlichen Einlassung durch Staatsanwaltschaft und zuständigen Richter überzeugen auch im Disziplinarverfahren, sodass ein weiterführendes Ermittlungsbedürfnis nicht vorliegt.
Quelle: Akte eines Disziplinarverfahrens, das nach dem Freispruch im Strafverfahren fortgeführt wurde.
Ein Lob von der Gegenseite ... hört man als Strafverteidiger eher selten. Besten Dank auf diesem Wege an den „Ermittlungsführer“.
Akteneinsicht im Mittelalter
In einer kleinen Bußgeldsache haben wir uns mit einem Akteneinsichtsgesuch an das Ordnungsamt einer ostdeutschen Kleinstadt gewandt. Offenbar hat man dort bereits schlechte Erfahrungen gemacht mit Strafverteidigern. Deswegen verlangt man dort Vorkasse.
Daß man unsere Kanzlei mit diesen unzuverlässigen Anwälten auf eine Stufe stellt, nehme ich hin; man kennt uns eben nicht. Auch daß der Name unserer Kanzlei irgendwie nicht richtig wieder gegeben wird, ist völlig Wurscht.
Aber daß wir wegen dieser Herrschaften da oben in diesem Meck-Pomm wieder Scheckvordrucke besorgen, ausfüllen und versenden, nur weil bei denen sich alles ein halbes Jahrhundert später entwickelt als im Rest der Welt ... das werden die dort wohl nicht ernsthaft erwarten.
Der Bundesfinanzhof zur Unschuldsvermutung im Strafrecht
Eine ungewöhnliche Bemerkung des Bundesfinanzhofs (BFH) am Ende einer Entscheidung zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Verteidigerhonoraren:
Die Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153a StPO durch das Landgericht X rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass der Kläger die ihm zur Last gelegte Straftat verübt hat. Denn die Einstellung nach § 153a StPO setzt keinen Nachweis der Tat des Angeklagten voraus (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1866).
Diese beiden Sätze verdienen das Prädikat
„besonders wertvoll“.
Denn wenn jetzt sogar auch schon der BFH die Unschuldsvermutung erkannt hat, dann muß Art. 6 Abs. 2 EMRK ja richtig sein. Das könnte dann künftig auch der gemeine Verwaltungsbeamte oder der einfache Versicherungssachbearbeiter glauben.
Und wenn dann irgendwann wieder einmal ein ahnungsloser Behörden- oder Versicherungsvertreter vorträgt: „Wenn Ihr Mandant unschuldig wäre ... warum zahlt dann die Auflage?!“, zitiere ich statt der Menschenrechtskonvention nur noch den Bundesfinanzhof. ... hoffentlich nützt das ja was ...
Honorare für Strafverteidiger sind Betriebsausgaben
Der Kollege Dr. Tibor Schober aus Berlin weist auf eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) hin. In einem Beschluß vom 17.8.2011 (VI R 75/10) thematisiert das höchste deutsche Finanzgericht die Honorar-Aufwendungen eines Unternehmers, die im Zusammenhang mit einer Verteidigung in einem Strafverfahren entstanden sind.
Es ging im Konkreten um die Frage, ob das Honorar, das der Unternehmer an seinen Strafverteidiger gezahlt hat, eine Betriebsausgabe ist. Dr. Schober formuliert den Leitsatz der Entscheidung so:
Strafverteidigergebühren bei Vorwurf der Beihilfe zur Untreue sind unstreitig Werbungskosten und können steuermindernd abgezogen werden bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
In der Begründung des zitierten Beschlusses heißt es:
Strafverteidigungskosten [sind] dann als Werbungskosten abziehbar [...], wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist.
Anders sieht der Fall aus, wenn z.B. der Kassierer in die Kasse greift. Das sei dann eine Straftat, die rein privat veranlaßt sei. Eine Beihilfe zur Untreue, die ein Unternehmer im Rahmen seiner Arbeit begeht, sei hingegen betrieblich veranlaßt.
Diese Differenzierung bietet im Zusammenhang mit der Vereidigung in Bußgeldverfahren häufig Stoff für Diskussionen: Wenn der Unternehmer auf der Fahrt zum Kunden eine rote Ampel überfährt, sollen die Verteidigerkosten beruflich / betrieblich veranlaßt sein. Fährt er aber auf dem Weg mit seiner Gattin ins Restaurant über dasselbe Rotlicht, sind die Honorare an den Strafverteidiger rein privates Vergnügen. Die Preisfrage lautet: Mit dem Kunden übers selbe Rotlicht in die selbe Gaststätte ... ?
Das Steuerrecht hat eben so seine ganz eigenen Regeln. Wie man dazu einen „ausgeprägten Hang“
entwickeln kann, ist mir allerdings - mit meinem Hang zu Straftaten - nur sehr schwer verständlich zu machen ...
Besten Dank an Herr Rechtsanwalt Dr. Tibor Schober für den Hinweis auf diese Entscheidung.
Der Fiskus und die Leiche
Der Ehemann teilte der Polizei mit, daß er seine Ehefrau gefunden habe. Diesen Fund nahm die Polizei und eine Rechtsmedizinerin zum Anlaß, Ermittlungen aufzunehmen. Denn: Die Frau lag tot auf einem Acker.
Die Ermittler fanden zunächst heraus, daß sie vor Ort in dunkler Nacht nichts ermitteln können; sie wendeten sich daher hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft. Die „diensthabende Staatsanwältin“ wollte sich die Sache Leiche bei Lichte - d.h. von innen - anschauen. Deswegen ordnete sie die Verlegung der toten Frau vom krümmeligen Acker auf das Edelstahlmöbel der Gerichtsmedizin an.
Ein freundlicher Bestatter nahm sich der Sache an und transportierte die sterblichen Überreste vom Land in die Stadt. Und schrieb dafür natürlich auch eine Rechnung - umsonst ist auch in diesem Gewerbe nichts.
Am Ende fanden aber auch die Mediziner in den gefliesten Räumen mit dem Bodenabfluß nichts Genaues heraus; das Strafverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts wurde eingestellt.
Riesen-Problem nun: Die Rechnung des Bestattungsunternehmens.
Menschen mit Anstand verschicken im Falle des Ablebens den Hinterbliebenen Briefe oder Karten mit schwarzem Rand. Die Polizei-Verwaltung in der Westpfalz ist da von anderem Kaliber. Sie verschickt Kostenbescheide auf Altpapier. An den trauernden Ehemann. Für die Fahrt vom Acker in die Pathologie.
Glücklicherweise fanden Richter am Verwaltungsgericht ein paar treffende (und sachliche) Gründe, der Verwaltung diese Ungeheuerlichkeit mit gesetzten Worten um die Ohren zu hauen. Ich kann mir gut vorstellen, daß es für das Verhalten des Fikus auch andere Formulierungen gegeben haben könnte.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.08.2011 , (5 K 301/11.NW); gefunden bei beck-aktuell.
