1 & 1 Internet AG

Billig, im Sinne von minderwertig, kurzlebig

Dieses Blog wird bei 1&1 gehostet, was möglicherweise ein Fehler ist, aber ich wollte die Kosten niedrig halten, weil ich mit Internet-Law keine Einnahmen erziele.

schreibt der Kollege Thomas Stadler in seinem Weblog und berichtet über „Das unseriöse Geschäftsgebaren der 1&1 Internet AG“.

Vor dem Hintergrund meiner eigenen Erfahrungen mit jenem Unternehmen aus dem Westerwald kann auch ich Herrn Stadler nur empfehlen, zu einem seriösen Anbieter zu wechseln und die anderen Kollegen dringend davor warnen, sich mit diesem Laden einzulassen.

Billig ist die 1&1 Internet AG, ja. Billig eben. Mehr nicht.

BTW:
Dieses Blog wird NICHT bei 1&1 gehostet! Sondern bei bei all-inkl.com

 

6 Kommentare

1 & 1 abgestürzt / aktuelle Störungsmeldungen

Heise.de vermeldete gestern in den Internet-Störungen:

Mailservice beim Webhoster 1&1 gestört. Der Webhoster 1&1 hat seit dem heutigen Montag Nachmittag mit einer massiven Störung seines Mailsystems zu kämpfen.

Im Laufe des Tages ist der Service vollständig zum Erliegen gekommen. In der Konsequenz kam es dann zum Zusammenbruch des ohnehin schwachen Kunden-Service:

Auch auf das Kunden-Web-Frontend lässt sich zeitweise nicht mehr zugreifen. Offenbar kann es mit dem Ansturm von Anfragen der Kunden nicht mehr mithalten.

Zwischenzeitlich schienen Handwerker es wieder im Griff zu haben. Soeben (14:15 Uhr) meldete ein Dresdner Kollege auf der Anwaltsliste:

Heute Mittag gegen 12.00 Uhr ist die Kiste wieder abgestürzt. Bis auf weiteres ist wieder Ende des Gemehls.

Tja, irgendwann erwischt es eben jeden Bösewicht. ;-)

Weitere Störungsmeldung über 1 & 1 kann man aktuell hier verfolgen: http://www.heise.de/imonitor

Kommentare deaktiviert für 1 & 1 abgestürzt / aktuelle Störungsmeldungen

1 & 1 eröffnet stur die nächste Runde

Das Landgericht Berlin hatte die Kosten für das Einstweilige Verfügungsverfahren den Westerwäldern auferlegt. Damit konnte ich den Leitzordner mit den gewaltigen (nur vom Umfang her) Schriftsätzen aus der Karlsruher Kanzlei, die das Unternehmen vertritt, erst einmal – ungelesen – in mein Kuriositäten-Kabinett beiseite legen.

Heute lege ich nun Band II der Posse an. Die Kanzlei aus der Erbprinzenstraße hat im Auftrag der 1 & 1 Internet AG gegen den Beschluß des Landgerichts vom 21.10.2006 Beschwerde eingelegt. Die Begründung der Beschwerde umfaßt insgesamt 6 eng beschriebene Seiten. Ich habe sie auch diesmal nicht gelesen.

Das hat der Richter am Landgericht schon für mich gemacht und seinerseits mit einem kleinen Dreizeiler beschlossen, daß die Begründung der Beschwerde belanglos ist. Nur entscheidet das Kammergericht …

Aber bis dahin mache ich den Leutchen erstmal wieder die Konten dicht, wenn sie wieder nicht fristgemäß und vollständig zahlen.

Nochmal: Es geht hier im Grunde immer noch um schlappe 40 Euro, für die die Montabaurn und ihr bedauernswerter Anwalt hier die Akten dick machen. Ich bin ja gespannt, wie weit es das Unternehmen noch treiben will.

Nebenbei: Zwischenzeitlich habe ich hier zahlreiche Anfragen von anderen „1 & 1 – Geschädigten“ erhalten, die sich auch gegen das sture Volk wehren wollen. An wen darf ich sie vermitteln?

Ich kann mir ja noch selbst helfen, aber der normale (meint: juristisch nicht ausgebildete) Verbraucher ist denen eigentlich hoffnungslos ausgeliefert – allerdings auch nur, wenn er sich mit ihnen eingelassen hat. Davon rate ich aber mit Nachdruck ab.

33 Kommentare

1 & 1 unterliegt erneut und zahlt auch das noch

Eine weitere Runde in der Auseinandersetzung mit den Westerwäldern ist entschieden.

Das Landgericht Berlin hatte im April 2006 zu meinen Gunsten eine Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1 erlassen, weil der Laden wegen einer zivilrechtlichen Meinungsverschiedenheit und einer bestrittenen offenen Forderung in Höhe von rund 40,00 Euro ein paar meiner Domains, unter anderem auch die von www.vier-strafverteidger.de vom Netz getrennt hat.

Zunächst kam das Unternehmen aus Montabaur der Verfügung nach, ein paar Tage später waren die Domains aber schon wieder offline. Ich habe daraufhin die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen 1 & 1 beantragt. Das gefiel den Herrschaften aus WW aber nun gar nicht, sie hielten dagegen und das Landgericht setze einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest. Wortreich (aber m.E. substanzlos) hat 1 & 1 auch Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt.

Zwischenzeitlich habe ich die Konten des Unternehmens mit einem Zahlungsverbot belegt. Man hat mir daraufhin erst einmal einen Großteil der festgesetzen Verfahrenskosten – gut 500,00 Euro – überwiesen. :-)

Dann bin ich mit meinen Domains zu einem seriösen und zuverlässigen Anbieter umgezogen und habe den Rechtsstreit vor dem Landgericht für erledigt erklärt. Damit war dann nur die Frage offen, wer denn die (weiteren) Kosten zu tragen hat. Auch in diesem Zusammenhang haben die Bevollmächtigten reichlich Papier vernichtet.

Über die Kosten hat nun das Landgericht Berlin mit Beschluß vom 21.10.06 entschieden: 1 & 1 zahlt auch das noch. :-)

Jetzt werden wir gemütlich die Kostenfestsetzung beantragen und den Westerwäldern erneut an die Konten gehen, wenn nicht fristgerecht – und bis auf den letzten Cent – gezahlt wird. Oder die versuchen’s weiter mit einem (sicherlich ausführlich begründeten) Rechtsmittel gegen den Beschluß … ich werde dann berichten.

Nä, watt habbich mich über diesen Laden geärgert! Und andere (Anwälte) auch. Jetzt geht es mir besser. :-) Ich hoffe, daß die hier veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts auch in den anderen noch anhängigen Verfahren hilfreich ist.

… und das alles nur, weil 1 & 1 nicht auf 40,00 Euro verzichten wollte. Naja, die Montabauern werden wissen, warum …

4 Kommentare

Weitere Strafanzeige gegen 1 & 1 Internet AG

Die Frankfurter Rechtsanwältin Mareen Schneider hat ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige wegen Betrugs, Nötigung und Erpressung gestellt erstattet. Sie wird ein großes Päckchen an die Staatsanwaltschaft schicken mit den verwertbaren Fällen, die ihr hier inzwischen vorliegen.

Ich frage mich, ob die Westerwälder Geschäftsleitung wirklich sorgfältig mit dem Vermögen des Unternehmes umgeht oder ob sie im Begriff sind, den Laden mit dieser Geschäftspolitik zugrunde zu richten. Es geht hier nicht wirklich um ernsthafte Geldbeträge, in meinem Fall waren es runde 40,00 Euro. Der Kollateralschaden dürfte ein Zigfaches sein.

24 Kommentare

1 & 1 zahlt erst nach Kontensperrung

Das Landgericht Berlin hat den Westerwäldern die Kosten des (bisherigen) Verfahrens auferlegt und am 12.5.05 die Kosten auf 459,40 EUR zuzüglich Zinsen festgesetzt. Der Kostenfestsetzungsbeschluß wurde der 1 & 1 Internet AG am 17.5.05 zugestellt. Gezahlt wurde aber nichts. Darauf habe ich dann mit einem vorläufigen Zahlungsverbot an die Bank des Unternehmens reagiert.

Dieses Zahlungsverbot ist der Bank am 27.6.06 zugestellt worden. Heute, einen Tag später, ist die Zahlung eingetroffen.

Das ist zwar nicht alles, was zu zahlen ist, es fehlen ein paar Zinsen und die Kosten des Zangsvollstreckungsverfahrens. Aber die werden dann spätestens mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausgeglichen.

Ist das nicht unglaublich?

5 Kommentare

Generalstaatsanwaltschaft ermittelt auch nicht gegen 1 & 1

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz will kein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der 1 & 1 Internet AG einleiten.

Ich hatte bereits berichtet, daß ich gegen die Westerwälder wegen

1) Abbuchens trotz Entzug der Lastschriftermächtigung und
2) Sperrung aller meiner Verträge trotz Erfüllung meiner entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen

Strafanzeige gestellt habe. Ersteres werte ich als Betrug, zweiteres als Erpressung.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz – die ich nicht für zuständig halte, weil der „Erfolgsort“ Berlin ist – will aber nicht ermitteln. Gegen die entsprechende Entscheidung hatte ich Beschwerde eingelegt.

Nun erhalte ich die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:
1. Es lägen keine tatsächlichen Anahltspunkte für eine vorsätzliche Täuschung im Sinne des § 263 StGB vor.
2. Der Anfangsverdacht einer versuchten Nötigung sei ebenfalls nicht gegeben.

Das ganze Begründung der Beschwerdeentscheidung hat einen Umfang von 3 (!) Zeilen. 8 Zeilen lang ist die Rechtsmittelbelehrung, die ich gern entgegen genommen habe: Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung habe ich soeben nach Koblenz gefaxt.

Ich meine nicht, daß die 1 & 1 Internet AG sich gegenüber wehrlosen Verbrauchern das herausnehmen darf, wofür wehrlose Verbraucher ohne Zögern der Staatsanwaltschaft mit einem Ermittlungsverfahren überzogen werden. Moral ist etwas Wichtiges; das muß man doppelt haben!

7 Kommentare

Weitere Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1 ergangen

Frau Rechtsanwältin Schneider aus Frankfurt / Main berichtet in einem Kommentar hier im Blog:

Hallo Herr Kollege Hoenig,

meine Einstweilige Verfügung wurde am Montag beim LG Frankfurt beantragt, am Dienstag ohne mündliche Verhandlung erlassen und 1und1 heute um 11.00 zugestellt;

Bisher (14.00) sind aber weder meine Kanzleimails noch meine 10 Internetseiten – u.a. www.kanzlei-schneider.de – freigeschaltet.

Grüße aus Frankfurt

Mareen Schneider

Ich kann ihr nur wünschen, daß das Landgericht Frankfurt/M ein wenig schneller den zu erwartenden Zwangsgeld-Antrag bearbeitet wie das Landgericht Berlin meinen.

Den Gegenstandswert hat das LG Frankfurt/M mit 15.000 EUR festgesetzt, es sind 10 Domains und 3 eMail-Adressen betroffen, über die Frau Schneider den größten Teil ihrer Kanzleikorrespondenz abwickelt.

Ich denke, die Antragsschrift und die Einstweilige Verfügung sollten den Weg zur Staatsanwaltschaft finden. Selbst wenn die Forderung von 1 & 1 berechtigt wäre, handelte es sich bei der Sperrung um eine unangemessene – verwerfliche – Rechtsausübung, die zumindest verdammt nah dran ist …

Mag die Staatsanwaltschaft sich das gewerbsmäßige Sperren von Anwaltsdomains durch die Westerwälder doch mal näher anschauen. Die Prüfung ist kostenlos – für die Geschädigte(n).

4 Kommentare

Keine Einleitung eines Strafverfahrens gegen 1 & 1 Internet AG

Ich hatte der 1 & 1 Internet AG die Ermächtigung entzogen, ihre Forderungen von meinem Konto abzubuchen. Darüber hatte ich hier berichtet. Gleichwohl griff das Unternehmen noch zweimal in meine Kasse.

Ich habe jeweils der Lastschrift widersprochen und wiederholt ausdrücklich auf den Entzug der Lastschriftermächtigung hingewiesen. Als die Westerwälder dann erneut eine Lastschrift versuchten, habe ich das Verhalten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, weil mir bekannt geworden war, daß diese Ignoranz wohl zur Unternehmenspolitik in Montabaur gehört. Auch andere Kunden dieses Unternehmens haben diese Erfahrungen gemacht.

Leider hat die Staatsanwaltschaft Koblenz keinen Anlaß gesehen, Ermittlungen den die (feine) Gesellschaft einzuleiten; dies wurde mir mit diesem Schreiben vom 13. April 2006 mitgeteilt (das Schreiben ging dann am 18. Mai 2006 hier ein).

Die StA zitiert zur Begründung der Ablehnung einen Beschluß des BGH aus dem Jahre 2000 (5 StR 533/00 = BGHSt 46, 196). Diese Entscheidung des BGH trifft jedoch einen anderen Fall: Dort ging es um die Vorlage einer gefälschten Überweisung, hier geht es um die Frage einer (nicht) bestehenden Lastschriftermächtigung.

Vielleicht schreiben diejenigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, der Staatsanwaltschaft Koblenz, beziehen sich auf das Aktenzeichen 2020 Js 017877/06 und teilen dort mit, wie die 1 & 1 Internet AG auf den Entzug der Lastschriftermächtigung zu reagieren pflegt.

Unter Umständen weckt das ja die Staatsanwaltschaft auf und regt zum Nachdenken an.

95 Kommentare

1 & 1 legt weitere anwaltliche Internet-Präsentationen lahm

Offenbar suchen die Westerwälder das Risiko.

Frau Kollegin Mareen Schneider aus Frankfurt / Main berichtet in einem Kommentar (Nr. 11) zu meinen Beitrag über das Unternehmen aus Montabaur, ihr sei die gesamte Kanzlei lahmgelegt worden, weil 1 & 1 auf irgendwelchen – vermeintlichen – Forderungen beharrt. Die Domain http://www.kanzlei-schneider.de ist jedenfalls heute nicht mehr erreichbar.

Der Verdacht, daß das Verhalten des Westerwälder Dienstleistungsverweigerers sowohl in meinem Falle als auch im Falle der Frau Rechtsanwältin Schneider einen Nötigungsversuch darstellen könnte, dürfte einem pfiffigen Ermittlungsrichter durchaus für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses ausreichen. Das wäre doch mal was für die Boulevard-Presse:

Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht Geschäftsräume von 1 & 1 wegen des Verdachts der Erpressung

Ich kann meinen Kollegen nur dringend davon abraten, mit der 1 & 1 Internet AG und ihrem zweifelhaften Ruf noch irgendwelche Verträge zu schließen. Und wie der Laden mit anderen Berufsgruppen, die nicht über professionelles juristisches Know How verfügen, umspringt, kann man sich sicherlich gut vorstellen.

33 Kommentare