Krähentheorie widerlegt!

340745_web_R_by_Bernd_pixelio.deDas haben wir bereits in der Grundschule gelernt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Allein: Es stimmt nicht!

In einem sehr lesenswerten Artikel der Legal Tribune Online (lto) vom 25.07.2016 hackt die Krähe namens Mosbacher unter andem der Krähe namens Fischer gleich mehrere Augen aus.

Ein Krähenkampf in der professoralen Schwergewichtsklasse, immerhin richten beide Vögel am Bundesgerichtshof (siehe hier (Mosbacher) und hier (Fischer)).

Wenn ich nun den Ruf eines Orakels hätte, würde ich hier den künftigen Inhalt einer bekannte Rechtskolumnen der Zeit vorhersehen.

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Bild: © Bernd / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Richter veröffentlicht.

7 Antworten auf Krähentheorie widerlegt!

  1. 1
    KH says:

    Ein (leider) sehr treffender Artikel von Mosbacher.

    So genial Fischer erscheinen mag (und am genialsten erscheint er mutmaßlich sich selbst), seine Kolumne ist mittlerweile nur noch der ewig gleiche Sermon, wie doof doch alle außer ihm sind. Sachliche Ausführungen habe ich von ihm schon lange nicht mehr gelesen, sind die doch in seinen Augen Perlen vor die Säue, weil jeder, der seine Genialität nicht begreift, nicht den ausreichenden Intellekt besitzt, dass er Fischers Zeit auch nur ansatzweise würdig ist.

  2. 2
    Gadamer says:

    Fischer ist ein sehr kluger Kopf und Jurist. Leider hält er sich für noch viel klüger als er ist und hat einen unschönen Hang zur Polemik und Selbsterhöhung. Seine Artikel sind entweder herrvorragend oder peinlich arrogant und halbgar. Soetwas muss natürlich Reaktionen herausfordern.

  3. 3
    Fry says:

    Also mir gefällt die Fischer-Kolumne.
    Ohne Einschränkung.

    Wie heißt es noch so schön: „Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz“ :-)

  4. 4
    Andreas says:

    Sicherheitshalber erstmal die Popcorn Vorräte auffüllen….. Könnte noch sehr amüsant werden.

  5. 5
    KH says:

    Wenn das öffentliche Auslassen darüber, dass Frauen mit dem Auspacken ihrer Silikonmöpse vor der Kamera angeblich mehr verdienen als ein rechtschaffener Bundesrichter, neuerdings als niveauvoll zählt, bin ich gerne unten.

    Die Frage, ob solch ein Silikonweib F. zurecht wegen Befangenheit ablehnen dürfte, wenn es mal das Vergnügen hat, vor seinem Senat als Revisionsinstanz zu landen, finde ich sehr berechtigt. Da fand ich den Facebookauftritt des Rostocker Richters fast noch harmlos gegen.

  6. 6
    Machts Sinn says:

    Krähentheorie bestätigt!?

    Der Umgang mit ´zig Hinweisen in Kommentaren zu Fischer-Kolumnen und nun zum Artikel von LTO werden weiteren Aufschluss über die Krähentheorie geben.

    Die Öffentlichkeit will Orientierung zum „Vertrauen gegenüber der Justiz und ihren Vertretern“!

  7. 7