Textbaustein-Erscheinung

Das Gericht hatte auf meinen Antrag einen Haftprüfungstermin angesetzt, zu dem ich jedoch verhindert war. Ich habe gebeten, den Termin zu verlegen, die Richterin entsprach meiner Bitte. Und ich erhielt die freundliche Mitteilung:

Nicht erscheinen

So sieht das aus, wenn man Textbausteine nicht auf ihren Sinn untersucht, bevor man sie zur Post gibt. Aber will ja gar nicht meckern, ich verstehe schon, was mir die sicher gut ausgelastete Mitarbeiterin der Geschäftsstelle da in aller Eile mitteilen möchte.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Justiz veröffentlicht.

4 Antworten auf Textbaustein-Erscheinung

  1. 1
    T.H., RiAG says:

    Auch Textbausteine können im Übermaß eingesetzt werden. :-)

    Da gibt es auch anwaltliche Klassiker wie etwa den Antrag auf Einsicht in „sämtliche Akten, die dem Haftrichter vorgelegen haben“, im Strafbefehlsverfahren.

  2. 2
    Zivilrechtler says:

    Ein bisschen klingt das gerichtliche Schreiben wie ein Chuck-Norris-Witz: „RA Hoenig beantragt keine Terminsverlegung, er ändert einfach die StPO.“ ;)

  3. 3
    Martin says:

    Wenn man Erbsen zählt, dann ist der Termin nicht aufgehoben. Nur RA Hoenig ist nicht verpflichtet zu erscheinen.

  4. 4
    Mirco says:

    Ich finde den Einwand von @martin, der ja alle Empfänger des Textbausteins betrifft, relevanter als dass RA Hoenig mitten im Satz von der zweiten zur dritten Person (oder Plural zu Singular? ehal) wird.