Kritische Nebenbeschäftigung eines Polizisten

Captain HUK zitiert einen Artikel aus dem Oberbayerisches Volksblatt, in dem über die Nebentätigkeit eine Kriminalbeamten aus Rosenheim berichtet wird.

In einer kleinen Unfallsache tauchte plötzlich ein Zeuge – eben dieser Kriminalhauptkommissar – auf, der Angaben zum Unfallhergang machen konnte. Dieser Zeuge soll nach Angaben des geschädigten Klägers aber gar nicht vor Ort gewesen sein. Das Zivilgericht schenkte dem Bericht des Zeugen – trotz seines Status‘ als Polizeibeamter – keinen Glauben und folgte im Wesentlichen den Ausführungen eines Unfallrekontruktionsgutachtens.

Bemerkenswert an dieser Beweisaufnahme war das Ergebnis der Nachforschungen des Klägers: Der Kriminalhauptkommissar arbeitete nebenberuflich bei der HUK, dem verklagten Versicherer.

Wenn ich jetzt nur die Details aus dem OVB-Online-Artikel zugrunde legen würde, könnte dieses kleine Zivilverfahren noch gewichtige Auswirkungen auf das Beamtenverhältnis des Herrn Kommissars bekommen. Es kann aber auch sein, daß es im bayerischen Rosenheim ganz anders zugeht.

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Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Strafrecht, Zivilrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Kritische Nebenbeschäftigung eines Polizisten

  1. 1

    Hm, man wird den Richter vielleicht suspendieren.

  2. 2
    Michael Bergbauer says:

    Naja, Rosenheim ist doch auch die Ecke, wo der Chef der Polizeiinspektion einen Jungen misshandelt hat und wo eine Identitaetsfeststellung in nem Wohnhaus leicht ausser Kontrolle geriet.

  3. 3
    Flüchtling says:

    Rosenheim ist auch die Ecke, die im Gegensatz zu Berlin und Niedersachsen die nach dem Königsteiner Schlüssel erforderliche Anzahl von Flüchtlingen aufnimmt. Da können sich die von „Gutmenschen“ regierten Länder durchaus gern eine Scheibe von abschneiden.

  4. 4
    RA Schepers says:

    … das Handeln des HUK-Kommissars erfolgte sicherlich im Interesse der Solidargemeinschaft aller Versicherten…

  5. 5
    Knoffel says:

    Aber woher, der Kommissar ist doch sicher eh sehr nett normalerweise!

  6. 6
    meine5cent says:

    Die „Details“ im Bericht des OVB klingen aber recht schräg und nicht nach brillianter Recherche. 1400 € Schaden, eingeklagt vor dem Landgericht Nürnberg, vor dem der Zeuge ausgesagt haben soll (mit/ohne Privatgutachterkosten -Streitwert über 5000 € ?? ? )
    Und das Gericht „lehnte die Berufung ab“? Bei einer Berufung gegen ein LG-Urteil?
    „Nebenberuflich“ bei der HUK? Als was? Vermittler von Versicherungen ? Das wäre im Öffentlichen Dienst nichts Besonderes, da laufen viele herum, die nebenbei Versicherungen an ihre Kollegen verticken, und wenn das außerhalb der Dienstzeit als genehmigte Nebentätigkeit läuft, ist das auch ok (anders als beim „debeka-Skandal“). Teilweise läuft das auch auf der Gewerkschaftsschiene, der Deutsche Beamtenbund kooperiert z,B. mit der HUK und bietet für Mitglieder Vergünstigungen an, das steht ganz offiziell auf der Homepage .

    Oder soll das Erwähnen der Nebentätigkeit suggerieren, dass er als Zeuge „bestellt“ wurde?
    Falls er ein „gekaufter“ Zeuge sein sollte, hätte man sich bei der Absprache der Aussagen mit der Beklagten ziemlich bescheuert angestellt, wenn noch nicht einmal die Angaben zur Fahrspur übereinstimmten mit dem Beklagtenvortrag.
    Ist halt wahrscheinlich wie so oft bei Provinzblättchen: wenn man nur einen Beteiligten in seiner Küche fotografiert und befragt und daraus ein Artikelchen strickt, ist es ein empörender Skandal.

  7. 7
    Hannes says:

    Dass es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie der Geschädigte der Zeitung offenbar erzählt hat, ist bei aller Skepsis gegenüber „bayerischen Zuständen“ doch eher unwahrscheinlich.

  8. 8
    Flo says:

    Und warum soll es sich anders zugetragen haben? Da das Opfer ja erst vor Gericht gehen musste, dürfte sich die Geschichte anhand der Gerichtsakten nachprüfen lassen.