Grob unhöflich

Aus einer Anklageschrift:

unhöflich

Es gibt (nicht wenig) Momente, in denen mir Polizeibeamte Leid tun. Trotzdem: Die Formulierung dieses unhöflichen Vortrages in einer Anklageschrift mutet schon etwas seltsam an, wenn man sich die Jungs anschaut, die nun wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Strafrichter stehen.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Polizei veröffentlicht.

6 Antworten auf Grob unhöflich

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    Rudi says:

    Ja, zugegeben. Indes: Wie soll die Staatsanwaltschaft das sonst schreiben? „Sodann drohte er mit einem Verbrechen und beleidigte den Zeugen F mittels einiger grob unhöflicher Formulierungen und Gesten“ reicht für eine Konkretisierung ja kaum aus.

  2. 2
    Max says:

    Ich glaube eher, dass es in die Richtung von „Ach die armen Angeklagten, eigentlich sind sie noch halbstark und nur größere Kinder, die gar nicht so richtig wissen was sie da gesagt haben und deren Mütter erschüttert mit im Gerichtssaal sitzen.“

    Das typische Spiel mit dem Richter, der bitte doch den kleinen Jungen sehen soll (gerne auch mal ordentlich gescheitelt im Grobstrickpullover statt in Baggy Pants und Basecap) und dann die Anklageschrift für übertrieben halten möge.

  3. 3
    Leser says:

    Was hat die Formulierung in der Anklageschrift mit dem Aussehen der Angeklagten zu tun? Soll man bei „Jungs“ rücksichtsvoller formulieren, als wenn „echte Männer“ angeklagt sind?

    Vielleicht mutet eher seltsam an, wie sich die „Jungs“ vor Gericht benehmen im Vergleich zu dem, was sie – so das vor Gericht bestätigt wird – getan haben.

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    Briag says:

    Ich musste spontan an Dieter Nuhr denken:

    „Mein Mutter ist über 80 – ich glaub‘ nicht, dass die das will…“

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    Christian Dahlmann says:

    Es steht doch zum jetzigen Zeitpunk gar nicht fest ob die Angeklagten die streitgegenständigen Äußerungen wirklich getätigt haben.

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    Ernesto says:

    Ja, ohne Video/Audiobeweis wird jeder gute Verteidiger einen Freispruch erlangen!