Der Blogger und das Groupie

Den Anwälten wird stets unterstellt, sie denken immer nur an das eine. Nun, das kann man so oder so sehen. Jedenfalls gibt es einen jungen (naja, vom Dienstalter her gesehen) Kollegen, der sich um diese Gedanken einen Kopf gemacht und dazu ein Buch herausgegeben hat.

Burhoff 4.A

Da das Werk in seiner 3. Auflage uns bereits immer mal wieder gedanklich auf die Sprünge geholfen hatte, waren wir uns einig – auch die 4. Auflage wird uns in den nächsten Jahren wieder die Richtung weisen. Nun bin ich ja eigentlich schon ein Freund lokaler Buchläden, aber dieses schwere Teil wollte ich dann doch nicht selbst durch die Stadt tragen. Deswegen habe ich es bestellt – direkt beim Herausgeber.

Da Herr Burhoff zwar ein hervorragender Autor und Blogger ist, aber eben kein professioneller Buchhändler, gibt es auch keinen Webshop und keine Verkaufshotline, bat ich ihn per eMail um Zusendung. Aber nicht ganz ohne Sonderwünsche.

Und wie so Blogger eben sind – immer auf der Jagd nach Stoff für einen neuen Beitrag, da ist auch ein RiOLG a.D. keine Ausnahme – landete meine Bestellung im Burhoff Blog. Diese Vorlage mußte er einfach verwandeln.

Jedenfalls freuen sich unser Kanzleiteam und ich uns nicht nur über das neue Handwerkszeug, sondern ganz besonders auch über die freundliche Bedienungsanleitung:

Groupie

Vielen Dank, lieber Herr Burhoff, für diese nette Widmung, die Ihren Kommentar zu etwas außergewöhnlich Wertvollem gemacht hat. Aber auch ohne diese Geste ist das Werk für die Abrechnung der Straf- und Bußgeldsachen nahezu unverzichtbar.

Dank und Gruß aus Kreuzberg
Ihr Groupie und Kollege :-)

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2 Antworten auf Der Blogger und das Groupie

  1. 1
    Moneypenny says:

    Ist das sowas wie „1000 ganz legale Steuertricks“, bloß für die Einnahmenseite?

  2. 2

    Der junge Kollege :-)) dankt. Sind aber keine Tricks, sondern Erläuterungen des RVG. Alles ganz sauber :-)(