BILD fliegt raus

Das Oberlandesgericht Celle hatte angeordnet, daß Photos von den beiden Angeklagten nur verpixelt veröffentlicht werden dürfen.

Wer hält sich nicht daran? Die Gossen-Journaille. Sie liefert zuerst ein unverpixeltes Portrait aus der Seitenansicht, wenig später dann eine unverpixelte Frontalaufnahme.

In klassisch vorverurteilender Weise prollt das Blatt herum:

… stehen zwei dieser Kämpfer in Deutschland vor Gericht, sollen sie plötzlich unkenntlich gemacht werden? Da macht BILD nicht mit.

Das machte der Vorsitzende aber auch nicht mit: Er hat die Paparazzi vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Und das ist auch gut so.


Quelle und weitere Informationen im BILDblog.

Dieser Beitrag wurde unter Medien veröffentlicht.

6 Antworten auf BILD fliegt raus

  1. 1
    Daarin says:

    Könnte er sie im Wiederholungsfall auch von allen seinen Verfahren ausschließen?
    Auf der anderen Seite verstößt das nicht gegen die Pressefreiheit?

  2. 2
    T.H., RiLG says:

    Pressefreiheit heißt nicht Narrenfreiheit.

    Wer sich auf der Zuschauerbank nicht an die Regeln hält, fliegt raus. Das ist in jedem Gericht so, vom OLG bis zum kleinsten Amtsgericht.

    Und es gibt nicht den geringsten Anlass, hiervon ausgerechnet zugunsten solcher Schmierfinken abzuweichen. Im Gegenteil – Hut ab vor diesem Vorsitzenden, der klare Kante zeigt.

    Der Rechtsstaat steht nicht zur Disposition eines Tittenblatts.

  3. 3
    BV says:

    Das ist sogar mehr als gut so. Journalisten tun sich ja oft schwer mit der Unschuldsvermutung und dem Umgang damit. Aber wie hier die Rechte des Angeklagten und nicht zuletzt die Autorität des Gerichts mit Füßen getreten werden, ist unerträglich. Es wäre wirklich schön, wenn die Bild in einem vergleichbaren Verfahren von vornherein ausgeschlossen würde. An der Wiederholungsgefahr zweifelt ja vermutlich niemand.

  4. 4
    schmidt123 says:

    und was bringt der Rauswurf? Nichts!
    BILD macht einfach weiter. Dann veröffentlichen sie halt die bereits veröffentlichten Fotos weiterhin. Es ist auch nicht das erste Mal, daß BILD gegen Gesetze verstößt. Das ist bei BILD kalkulierte Regel. Deshalb bin ich schon lange der Meinung, daß da ganz andere Strafen erforderlich sind. Pressefreiheit heißt nicht, daß man sich alles erlauben kann. Pressefreiheit heißt auch, Verantwortung zu übernehmen. Wer Freiheit genießen will, muß damit verantwortungsvoll umgehen und beweisen, daß man ihm diese Freiheiten zu Recht zugesteht. Wer die ihm zugestandenen Freiheiten mißbraucht, erweist sich ihrer als unwürdig. Da die Pressefreiheit ein wichtiges und unverzichtbares Gut ist, dürfen Medien sie nicht mißbrauchen. Meine ganz klare Meinung: Medien, die die Pressefreiheit mißbrauchen, müssen hart bestraft werden. Geldstrafen müssen richtig weh tun. Und in besonders schwerwiegenden Fällen des Mißbrauches sollte so ein Blatt auch gerne mal eine oder zwei Wochen nicht erscheinen dürfen. Das mag man als unzulässige Zensur bezeichnen. Auf der anderen Seite steht aber, daß die bisher verhängten Strafen kein wirksames Mittel darstellen. BILD zeigt immer wieder, wie scheißegal den Verantwortlichen Recht und Gesetz sind, wenn es darum geht, ihre Interessen und ihre ideologischen Ziele durchzusetzen.

  5. 5
    Andreas says:

    Für die Blöd ist es ein gefundenes Fressen, das ganze wird jetzt richtig schön ausgeschlachtet.

  6. 6
    Schlupp says:

    Die Pressefreiheit ist nicht eingeschränkt worden die Presse ist doch weiterhin zugelassen nur nicht die BILD.

    Die Strafen sollten sich eher nach dem Umsatz der Ausgabe orientieren als ein Bisschen auf die Finger klopfen.

    Wen man bei solchen Aktionen den gesamten Umsatz der Ausgabe abgeben darf tut es langsam weh und eventuelle weitere Forderungen darf man ja auch nicht vergessen.