Wirksame wüste Beschimpfungen

Offenbar ist meine stets überaus sachlich und zurückhaltend formulierte Kritik (zuletzt hier und hier) an den Arbeitsmethoden der Potsdamer Staatsanwaltschaft – zumindest teilweise – auf offene Ohren gestoßen.

StA Potsdam 4

Es ist erfreulich, daß die Cybercrime-Ermittler aus Potsdam allmählich beginnen, sich um eine zeitgemäße Bearbeitung von Sachverhalten bemühen, die sich nahezu ausschließlich auf elektronischer Ebene zugetragen haben. Kritiklos anzuerkennen ist aber das ehrliche Bemühen der Staatsanwaltschaft, …

… jeden Anschein der Erschwerung der Arbeit der Verteidigung zu vermeiden.

Na bitte, geht doch. Alles wird gut, auch in Potsdam. Auch wenn’s (seit 2011) dauert …

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

11 Antworten auf Wirksame wüste Beschimpfungen

  1. 1
    VolkerK says:

    Um die „SQL-Datenbanken“ zu öffnen und auszuwerten kann ich mich als Sachverständiger anbieten. Die Verfügung liest sich da im letzten Satz ja sehr nach „vom Hörensagen weiß ich, dass Computer existieren“.

    • OK, ich sage dem Staatsanwalt Bescheid, damit er Ihnen einen Besuch abstattet. Wäre Ihnen morgen früh gegen 5:30 Uhr Recht? crh
  2. 2
    sic! says:

    Ich empfinde den letzten Absatz eigentlich als ok in der Form. Der Staatsanwalt hat sich immerhin die Mühe gemacht, das scheinbar schon in der HV aufkommende Thema SQL-Datenbank zu erinnern, auf das vermeintliche Problem damit hinzuweisen, und auch einen Hinweis auf die Einfachheit der Zugänglichmachung zu verweisen. Da hab ich schon ganz andere Reaktionen erlebt. Der Sachverständigen-Verweis läßt sich ohne Detailkenntnisse zum Fall nicht so ohne weiteres als lächerlich abbügeln, durchaus denkbar, daß über das reine Zugänglichmachen der in der Datenbank vorhandenen Daten noch andere Auswertungen für die Verteidigung relevant sein könnten (Metadaten, Log-Analysen), die dann doch Otto Normalnutzer etwas schwerer fallen würden.

  3. 3

    Es soll nur der „Anschein“ vermieden werden..? Ein Schelm, wer..

  4. 4
    Blogfremdgeher says:

    Kann es sein, dass Sie hier im gleichen Verfahren verteidigen wie Ihr Kollege Werner Siebers? Oder ist der Sachverständigen-Hinweis am Ende gar schon zum Textbaustein gereift?

  5. 5

    Ich teile Deine Freude nicht in dem überschwenglichen Maß, bei mir gab es eine anderweitige Reaktion als Freude. ;-)

    Ferner wird beantragt,

    dem Unterzeichnenden als beigeordnetem Pflichtverteidiger einen Vorschuss in Höhe von 1.000,00 € für das Öffnen und Lesbarmachung der CD zuzubilligen und auszuzahlen.

    Verlässliche EDV-Sachverständige haben ihren Preis. Inklusive An- und Abfahrt, Zurverfügungstellung des Programms/Suchen des Programms, Installation, Herunterladen der Daten von der CD werden sicher drei Stunden anfallen, so dass inklusive Mehrwertsteuer ein Betrag von 1.000,00 € sicher anzufallen droht.

    Bis zum Eingang dieses Betrages kann die CD nicht geöffnet werden und es wird ausdrücklich gerügt, dass damit keine vollständige Akteneinsicht gewährt wurde.

  6. 6
    Strafakte.de says:

    RA Siebers ist im Ergebnis zuzustimmen. Die StA wälzt Mehrarbeit auf die Verteidigung ab, die dann sehen kann, wie sie dies bewerkstelligt. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle Verteidiger mit einem solchen technischen Verständnis ausgestattet sind, die Datenbanken selbst auszulesen.

    Insbesondere hätte man erwarten können, dass die Daten aus den Datenbanken zusätzlich in einem lesbaren Format mitgeliefert werden (zB Excel) oder zumindest die „Freeware“ beiliegt. Ob ich solche auf meinem Arbeitsrechner installieren würde steht auf einem anderen Blatt (wohl eher nur in einer virtuellen Maschine).

  7. 7
    T.H., RiAG says:

    @Strafakte

    Also doch lieber Papier? ;-)

  8. 8
    Techniker says:

    @Strafakte:

    Ich dachte, die Verteidiger seien in puncto Technik den Gerichten um Lichtjahre voraus?!

  9. 9
    VolkerK says:

    @CRH: Wenn der Staatsanwalt pünktlich ist könnte das klappen. Dan müsste er allerdings gegen Mitternacht losfahren.
    @sic!: Ich kann ziemlich sicher sagen, dass Log-Analysen bei SQL-Datenbanken heutzutage esoterisches Kaffeesatzraten sind. MySQL (um das es vermutlich gehen wird, wenn es nicht PostgreSQL ist) speichert im Log nur Updates, wer was wann gelesen hat ist daher gar nicht ersichtlich. Und die Zugriffe erfolgen meist über eine zentrale User-ID, das heißt, die Updates sind keiner Person, die eine eindeutige ID mit geheimem Kennwort beistzt, zuzuordnen. Die Zuordnung, „if any“, erfolgt durch das Programm, das die Datenbank nutzt.
    Insofern ist die Lieferung ohne diese Software unvollständig,

  10. 10
    Theo says:

    SQL-Datenbanken einfach so lesen ohne Kenntnisse über die Datenstruktur? Ja klar, gar kein Problem!

    Gibt es für ORACLE-DBs eigentlich auch eine Freeware zum „lesen“ der Daten? ;-)

  11. 11
    isch says:

    Als ehemaliger Angestellter der Brandenburgischen Justiz sehe ich gerade die „CD in 7facher Ausfertigung“ vor meinem inneren Auge.

    Schön mit Siegelwachs auf der Ausfertigung. ;-)