Hoenig unterliegt im Zivilprozeß

Damit das mal klar ist: Einen Strafverteidiger verklagt man nicht! Jedenfalls dann nicht, wenn man eigentlich wissen sollte, daß dieser Strafverteidger einen ganz hervorragenden Kollegen kennt, der sich unter wenig anderem auf das Recht der neuen Medien spezialisiert hat:

Hoenig verliert

Besten Dank an Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr aus Hamburg für die professionelle und erfolgreiche Prozeßführung.

Über den Inhalt dieses Verfahrens – warum mich der ehemaliger Imbiss-Mitarbeiter und jetziger Schauspieler Heinz Hoenig verklagt hat – werde ich in Kürze berichten.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Medien, Prozeßbericht (www.prozessbericht.de) veröffentlicht.

20 Antworten auf Hoenig unterliegt im Zivilprozeß

  1. 1
    Alles Wuscht says:

    Naheliegend ist ein Zusammenhang mit dem Nachnamen. Hat es ihm nicht gepasst, dass er bei der Datenkrake nicht auf Platz 1 steht, wenn man nach „Hoenig“ sucht?

    @crh
    Warum der Seitenhieb auf den Imbissverkäufer? War Tischler und Silberschmied nicht poppelig genug?

    • Als ehemaliger Einkaufswagenschieber im Globus Center Siegen habe nichts gegen Imbissverkäufer. VRiBGH Dr. Thomas Fischer war auch mal Kutscher. Warum diskriminieren Sie mit Ihrer Frage solche Tätigkeiten? crh
  2. 2
    Freudiger says:

    Solche reisserischen irreführenden Überschriften sind voll gemein! Da klickt man voller Vorfreude und dann sowas…
    Wo soll ich jetzt mit meiner Schadenfreude hin?

  3. 3
    Joerg Hof says:

    Da bin ich froh, dass die Überschrift irreführend ist. Die Neugier ist geweckt. Erst kürzlich habe ich einen längeren Podcast mit dem Kläger gehört, in dem er sich sehr entspannt und friedlich aber durchaus bei bestimmten Themen sehr impulsiv gab. Daher bin ich einmal interessiert, was ihn zu einer Klage bewogen hat.

    • Sie verwechseln jetzt aber nicht den Kläger (Heinz) mit dem Beklagten (Carsten)? Oder? crh
  4. 4
    cepag says:

    Kollege Hoenig ist wie RTL II. Das ist ein klassischer Cliffhanger…
    Hoffentlich verklagt er mich nicht…

  5. 5
    Burschel says:

    Dass der Hoenig verlieren würde, war doch von Anfang an klar.

    • Falsch. Richtig hätte es heißen müssen: „(Ein) Hoenig gewinnt immer.“
      Halbvoll! ;-) crh
  6. 6
    Andreas says:

    Da bin ich einmal gespannt, was Herrn Heinz Hoenig zur Klage veranlasst hat. Naheliegend wäre eine Namens- /Domain-Streitigkeit, aber bei einem Streitwert von unter EUR 600???

  7. 7
    das ich says:

    …Na wenn ihm der Name nicht mher wert ist ;-)

  8. 8
    Ingo says:

    Berufung nicht zugelassen. Also von genereller Bedeutung kann es auch nicht gewesen sein ;)

  9. 9
    f.loskel says:

    über mir Monster – unter mir ein Lavasee – bleiben Sie dran :-)

  10. 10
    Draalo says:

    Gibt es einen besonderen Grund die Adresse des Klägers und den Namen seines Rechtsbeistandes nicht zu verpixel?

  11. 11
    mog0 says:

    Draalo, möchtest Du Dir das Dokument nochmals ansehen und dann Deine Frage überdenken?

  12. 12

    Geniales Marketing.

    Ein Verfahren nach § 495a ZPO ist so etwa das Böseste, was man einem ( klagenden ) Mandanten antun kann, da fast alle Klagen abgewiesen werden.

  13. 13
    Andreas says:

    @ Arne Rathjen

    Bei den anfallenden RVG-Gebühren ist es wohl auch für den Anwalt ein Scheiß-Mandat… (jedenfalls wenn er danach nicht lobend im Internet erwähnt wird).

    Btw: Wenn der Himmel oben frei ist, dann sackt die Qualität gerichtlicher Entscheidungen nicht selten vollends in den Keller. Gilt sicher nicht nur für § 495a-Verfahren…

  14. 14
    Joerg Hof says:

    Nein, ich habe Heinz und Carsten nicht verwechselt. „Irreführend“ bezog sich nur auf den Zeitraum bis ich den Beitrag vollständig gelesen hatte, danach war mir die Überschrift klar ;-)

  15. 15

    „Wenn der Himmel oben frei ist, dann sackt die Qualität gerichtlicher Entscheidungen nicht selten vollends in den Keller. Gilt sicher nicht nur für § 495a-Verfahren…“

    Genau. Diesen Effekt konnte man nach der ZPO-Reform deutlich sehen, und das Anwaltszimmer im Kammergericht ist noch immer nicht ( wieder ) besetzt. Grund: fehlende Prozesse. Im Allgemeinen werden Berufungen mit einem Einzeiler abgeschmettert. Dann ist es ein Fall anwaltlicher Haftung, Berufung einzulegen. Seltene Ausnahmen bestätigen diese Regel.

    Die effektivste Form, ein Schnellverfahren durchzuziehen, ist – die Klageabweisung, denn als Begründung genügt ein Zweizeiler, so dass etwa 80-90% aller 495a-Verfahren so enden.

    Der faktische Wegfall der Berufung hat in Berlin zu einem Zustand geführt, den man zurückhaltend als
    „Landrecht“ bezeichnen kann, was ein bisschen an den Wilden Westen erinnert. Es wird schnell aus der Hüfthöhe geschossen, wer getroffen wird ist nie vorher wirklich klar, und das macht die Sache unheimlich spannend.

  16. 16
    Klaus Peter says:

    [Überflüssige Einleitung gelöscht. crh]
    @Arne Rathjen,RA

    Ich habe noch keine einzige 495a Klage als Klägervertreter verloren – und musste leider mehr als nur zwei, drei davon machen.

  17. 17

    Das einzige 495a-Verfahren mit meiner Beteiligung habe ich glanzvoll gewonnen, weil der gegnerische Vortrag völlig unsubstantiiert war.

  18. 18

    Bei den anfallenden RVG-Gebühren ist es wohl auch für den Anwalt ein *-Mandat…

    Als Spezialist für Bagatellverfahren kommt man nicht weit. Wie bei Pflichtverteidigungen reichen die Gebühren nicht aus, um die Kosten für die Bearbeitung zu decken.

    • Hömma Alta! Verfahren, an denen ich als Partei beteiligt bin, können gar keine Bagatellverfahren sein. NIEMALS. Vastehste?! crh
  19. 19
    Neuschier says:

    Wann folgt die ganze Geschichte?

  20. 20
    NochNeuschierischerer says:

    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/10/06/namen-auf-den-tisch/

    „Neben den Richtern stehen, so das Urteil, auch Staatsanwälte und Verteidiger im Blickfeld der Öffentlichkeit. Und zwar in ihrer Rolle als “Organe der Rechtspflege”. Der Grundsatz der Öffentlichkeit, wichtig für ein rechtsstaatliches Verfahren, gehe dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen vor. “

    Wie äussert sich der Beklagte C.R.H. zum Tatvorwurf der Schwärzung von offenzulegenden Daten?

    P.S. Und wann kommt endlich die Geschichte?!?