Es geht voran!

102146_web_R_B_by_Helene Souza_pixelio.deIn einer Agenturmeldung war heute zu lesen, daß der „Prozess gegen mutmaßlichen Pillenbanden-Chef […] nicht voran [kommt]“ und „auf der Stelle tritt„. Ursache dafür seien „diverse Anträge der Verteidigung„.

So einfach isses aber nicht. Diese „diversen Anträge“ sind notwendige Aktivitäten der Verteidigung, die dazu beizutragen, daß die Angeklagten ein rechtsordnungsgemäßes Verfahren bekommen. Und weil es eben Ausschlußfristen gibt, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung vorgesehen haben, müssen die Anträge gleich zu Beginn eines Verfahren gestellt werden.

Wenn also geklärt werden muß,

  • ob die Richter befangen sind, weil sie „vorbefaßt“ sind, weil sie mit den parallel geführten Verfahren durcheinander geraten und weil sie sich einer unangemessenen Ausdrucksweise bedienen,
  • ob den Verteidigern rechtzeitig Akteneinsicht gewährt wurde, damit sich sich auf ihre Arbeit genauso gut vorbereiten konnten wie Staatsanwaltschaft und Gericht,
  • ob das Gericht – Berufsrichter und Schöffen – richtig besetzt wurde und die Verteidiger (rechtzeitig) die Gelegenheit bekommen haben, das zu prüfen,
  • ob die richtige Partei als Nebenkläger am Katzentisch der Staatsanwaltschaft Platz genommen hat,

dann zieht es sich eben.

Nicht die Verteidiger, sondern die Richter haben Anlaß zu diesen notwendig gewordenen Überprüfungen gegeben. Die Verteidiger haben den Spruchkörper nicht als „Haufen“ bezeichnet, sie haben auch nicht mehrere Mandanten in ein- und demselben Sachverhalt verteidigt. Und wenn die Verteidigung ein halbes Dutzend mal die Akteneinsicht beantragt und diese nicht gewährt wird, muß das eben zu Beginn des Verfahrens thematisiert werden. Ebenso darf nicht hingenommen werden, daß die Überprüfung der Gerichtsbesetzung durch Zuständigkeitsabstreitungsausreden vereitelt wird.

Erst durch die Anträge der Verteidigung kam das Verfahren in einer rechtsstaatlich vertretbaren Form in Gang. Es kann nicht im Interesse der Justiz (und der dpa) liegen, einen kurzen und kafkaesken Prozeß durchzuprügeln.

Die dpa vermeldet, es sei strittig, unter welchen Umständen der Hauptangeklagte verhaftet wurde. Nein, das ist nicht strittig, sondern schlicht unbekannt!

Weil diese Potsdamer Staatsanwaltschaft es nicht geschafft hat, eine saubere Dokumentation des Auslieferungsverfahrens abzuliefern. Wenn denn der Sitzungsvertreter dieses unorganisierten Haufens gelangweilt vorträgt, man habe alles, was vorliegt an das Gericht abgegeben und in diesem Haufen Akten kein Auslieferungsbeschluß und auch sonst nichts Handfestes dazu zu finden ist, dann trägt nicht die Verteidigung die Verantwortung dafür, daß die Anklage nicht verlesen werden kann. Solange nicht geklärt ist, was dem ausgelieferten Angeklagten hier in Deutschland überhaupt vorgeworfen werden darf, muß der staatsanwaltliche Schlipsträger eben warten, bis er den Vorleser geben kann.

Die Verteidigung zweifelt an, dass die Auslieferung rechtmäßig war. Dies wollen die Potsdamer Richter nun prüfen.

Das ist schief. Diese Prüfung ist nicht „freiwillig“ von dem Potsdamer Richter gewollt, sondern von den Braunschweiger Verteidigern beantragt und durchgesetzt. Ohne den Antrag des Verteidigers wäre es der Staatsanwaltschaft nicht nur ermöglicht worden, während des Auslieferungsverfahrern herumzubasteln, statt die Spielregeln einer sauberer internationalen Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden zu beachten. Sondern dieses Herumgebastel wäre dann auch noch die Basis des gesamten Verfahrens geworden.

Es ist die vornehme Aufgabe eines Verteidigers, darauf zu achten, daß alles mit rechten Dingen zugeht. Und je mehr Unfug vor dem ersten Hauptverhandlungstermin gemacht wurde, desto länger dauert es eben, bis auch die dpa schreiben kann:

Keine Atempause, Prozesse wer’n gemacht. Es geht voran!

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Bild: Helene Souza / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Potsdam, Prozeßbericht (www.prozessbericht.de), Strafverteidiger veröffentlicht.

8 Antworten auf Es geht voran!

  1. 1
    RA Anders says:

    Da ist ja richtig Musik drin in der Sache. Ich kann ehrlich gesagt die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht verstehen, die sich mit solch einem Verhalten erst die Arbeit machen und dann empört sind, wenn die Verteidigung den Finger in die Wunde legt. Aber Dir und dem Braunschweiger Kollegen macht es glücklicherweise ja ein großes Vergnügen, weiter zu bohren. Nicht locker lassen und weiter berichten!

  2. 2
    RA Indeer says:

    Ich behaupte aus meiner bescheidenen Lebenserfahrung heraus, dass weder StAen noch Richter „dumm“ sind. Nur faul.
    Diese Regelverstösse müssen sich also (Dank ‚Arbeit‘ schlechter Verteidiger) lohnen, Arbeit einsparen.

  3. 3
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Wer ist denn das Denkmal?
    Ein reuiger Sünder, über den der Stab gebrochen wird?
    Oder einer auf dem Weg zum Kauf illegaler Potenzpillen?
    Oder Heinrich der IV. auf dem Weg nach Canossa?
    Oder ist es Carsten mit Hut und Regenmantel, barfuss beim Wandern durch Tirol, auf dem Weg zur Polizeiwache, um den Mopeddiebstahl zu melden?

  4. 4
    Daarin says:

    Manchmal wünscht man sich doch, dass der Autor solcher Beiträge mal vor Gericht landet, nachdem der Richter aller Journalisten als verbrecherischen Haufen bezeichnet hat und auch sonst nichts so richtig aussieht. Manchmal wünscht man sich einfach dass die Leute mal sehen dass es für Verteidigung einen Grund gibt.

  5. 5
    jemand says:

    Interessanter Beitrag. Ich habe vorher überhaupt nicht darüber nachgedacht, was eigentlich alles dahinter steckt, wenn man irgendwo mal wieder irgendwas von irgendeinen Verfahren liest.

  6. 6
    Anonym says:

    Ist es wirklich so wie im Artikel des RBB genannt, dass der ausliefernde Staat bestimmt, welche Punkte angeklagt werden dürfen? Das wundert mich doch sehr, vor allem weil ja noch andere – aus Sicht der Öffentlichkeit ggf. verwerflichere – Punkte als Pillenhandel zur Debatte standen.
    Und wer auf deutscher Seite gibt dann das Verprechen ab, was angeklagt wird und was nicht? Und wen in Uruguay interessiert das nach der Auslieferung noch?

  7. 7
    Der wahre T1000 says:

    Ist das eine „Konfliktverteidigung“, wo man allen beteiligten soviel Arbeit und Ärger macht, dass am Ende alle das vom Tisch haben wollen und eine milde Strafe bei rauskommt?

  8. 8

    Erst Konfliktverteidigung,
    dann der Deal.

    Bei Vorschusszahlung
    nach einem Caffeezito, versteht sich.