Der ultimative Notruf

534519_web_R_by_RW_pixelio.deÜber unsere Notrufnummer ging gestern Nacht der Anruf einer völlig verzweifelten Dame ein. Sie habe die Toilettentür hinter sich abgeschlossen. Bei dem Versuch, die Tür wieder aufzuschließen sei der Griff abgebrochen. Die Leute außerhalb der Toilette – die Mieter der Räume – hätten sich bereit erklärt, einen Schlüsseldienst zu rufen. Das will sie aber nur dann zulassen, wenn die Mieter die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen. Die lehnen das aber ab. Es sei Sache des Vermieters, der aber nicht vor Montag erreichbar sei. Oder die Dame solle selbst die Kosten übernehmen, was sie aber nicht wolle, weil die Tür ja vorher schon defekt war und überhaupt … was solle sie denn jetzt unternehmen??

Ich habe ihr die Sprengung der Toilette empfohlen.

Das ist die Folge davon, daß man den Menschen sagt, sie sollen die Notrufnummer unserer Kanzlei in ihr Handy speichern, damit sie im Notfall ihren Strafverteidiger sofort griffbereit haben.

Übrigens: Wir verteidigen auch gegen den Vorwurf des Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, § 308 StGB. 8-)

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Bild: RW / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Mandanten veröffentlicht.

8 Antworten auf Der ultimative Notruf

  1. 1
    Lemmy says:

    Nett. Ich würde übrigens auch Menschen, denen eine Anstiftung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen wird, verteidigen.
    Btw., eine professionelle Türöffnung erhält man auf Anfrage von gut ausgerüsteten Jungs auch zur Nachtzeit, wenn man den Verdacht hat, dass sich ein mit einer Bombe ausgestatteter Mensch auf der Toilette verschanzt hat.

  2. 2
    bambino says:

    Abgeschlossene Klotür? Das ist ein Fall für Oscar Pistorius.

  3. 3
    RA HP says:

    Da sieht man einmal wieder, wie günstig anwaltlicher Rat zu erlangen ist – anstatt gleich den unakademischen Schlüsseldienst für eine Unsumme zu rufen, wird zuvor für läppische 86 Euro ein Anwalt des Vertrauens kontaktiert, um die rechtliche Rentabilität überprüfen zu lassen.

  4. 4
    Strafakte.de says:

    Ist das nicht ein klassischer Fall von § 145 Abs. 1 StGB – Missbrauch von Notrufen? ;-)

  5. 5
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Das Leben ist eine Klobrille.
    Man macht viel durch.

  6. 6
    T.H.,RiAG says:

    @bambino

    Oder für Bubi Scholz.

  7. 7
    bambino says:

    @T.H.,RiAG,

    richtig!

  8. 8
    RA de Berger says:

    Die Bilanz nach zwölf Jahren Notrufnummer auf unserer Kanzlei-Webseite ist eher ernüchternd. Anfang des Jahrhunderts, als noch nicht so viele Anwaltskanzleien im Netz vertreten waren, hatten wir durchaus vier, fünf Anrufe pro Woche, die interessante strafrechtliche Mandate zur Folge hatten.

    In den letzten Jahren klingelt das Telefon eher selten. Zu 90% sind es miet- oder familienrechtliche Probleme, die angeblich keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag dulden. Dabei haben wir schon groß und deutlich auf die Webseite geschrieben, was ein rechtlicher Notfall ist (z.B. Verhaftung, Durchsuchung) und was nicht (Mietnebenkostenabrechnung, Verbraucherinsolvenzverfahren).