Der Rat des Familienrechtlers

Ein überwiegend zivilrechtlich orientierter Kollege fragte auf der Mailingliste für Rechtsanwälte nach Ideen, wie er seinem Mandant helfen könne: Die zukünftige Ex-Ehefrau des Mandanten erzählt reichlich dummes Zeug in der Bekanntschaft herum. Das möchte der Mandant gern nachhaltig verhindern. Der Kollege sah jedoch ein paar heftige Beweisprobleme, die sein Mandant mit der Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs hat. Deswegen seine Frage in die Runde:

Hat jemand eine zündende Idee, wie er aus diesem Schlamassel rauskommt?

Ein anerkannter und langjährig erfahrener Familienrechtler verwies kurzerhand auf die ultimative Lösung für solch unlösbare Fälle:

http://www.rent-a-killer.com/

Fachanwälte für Familienrecht haben manchmal eine sympathisch große Nähe zu Strafverteidigern.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte, Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Der Rat des Familienrechtlers

  1. 1
    Jest, Satire, Irony, and Deeper Significance says:

    Naja, so toll ist die Seite nicht. Die Jungs und Mädels könnten wenigstens die Zahlungsmöglichkeiten darstellen, bevor man eine Bestellung abgibt.

    Würde mich nämlich gerne selbst erledigen lassen und auf Rechnung zahlen.

    Alternativ wäre das “ ShareKill-System“ System eine gute Sache. Ich kenne einige Leute, die dafür bezahlen würden, mich tot zu sehen.

    Außerdem fehlt eine Darstellung, wen man bucht, z.B. mit Fotos. Das ist vorliegend ja ein sehr persönliches Geschäft, weshalb ich mir meinen Killer gerne aussuchen würde.

    Herr Hoenig, nun mal Butter bei die Fische. Inwieweit kooperieren Sie mit dem Anbieter und können etwas vermitteln?

  2. 2
    Interessierter says:

    Zahlt die Rechtsschutz nur den anwaltlichen Rat, oder auch die Lösung?