Auf ewig ungeeigneter Radfahrer

Der Mandant hat Post bekommen. Aus der Puttkamer Straße in Berlin Kreuzberg. Dort sitzt eine für die menschliche Existenz extrem bedrohliche Behörde:

LaBo

Wenn diese Behörde sich in Bewegung setzt, kommt meist nichts Gutes dabei heraus – aus Sicht des verkehrsteilnehmenden Bürgers. Eine solche bürger- und ordnungangelegte Bewegung kulminierte in diesem Anschreiben:

Ungeigneter Radfahrer

Also, der Aufreger ist noch nicht einmal der Umstand, daß ein ehemals betrunkener Fahrradfahrer zum Idiotentest geschickt wird. Die Kinnlade fiel dem Mandanten herunter, weil zwischen dieser Trunkenheitsfahrt und dem Datum des Poststempels dieses MPU-Anordnung geschlagene 5 1/2 Jahre liegen.

Fünf Jahre und sechs Monate hat es gedauert, bis ein Beamter aus der Puttkamer Straße sich mal bewegt und dann Zweifel bekommt, daß jemand Alk und Rad nicht auseinander halten kann.

Kann es sein, daß in diesem Fall irgendetwas (irgendjemand?) ganz anderes ungeeignet ercheint?

Dieser Beitrag wurde unter Fahrerlaubnisrecht veröffentlicht.

14 Antworten auf Auf ewig ungeeigneter Radfahrer

  1. 1
    Maste says:

    Ist ja leider nix neues. Gerne auch der Fall, dass der Behörde Jahre später auffällt, dass der Mandant vor 5 Jahren mal 18 oder jetzt 8 Punkte erreicht hat. Der Entziehungsbescheid folgt und das VG sagt: ist alles in Ordnung. Die müssen das auch nicht den Mandanten im persönlichen Gespräch erklären….

  2. 2
    Realdemokrat says:

    Also ich würde darauf mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde reagieren….
    Der Beamte scheint es ja offensichtlich nicht sehr genau zu nehmen mit seinen Dienstplichten :-)

  3. 3
    Kopro Stase says:

    Wie kann man gegen sowas vorgehen?

    ist das nicht etwas unverhältnismäßig?

  4. 4
    iFrohnert says:

    Gibt es keine Verjährungsfristen die überschritten sind? Hat der Bescheid noch Wirkung?

  5. 5
    smoere says:

    D.h. Sie gehen davon aus, dass der Anfang des zweiten Satzes („Wie mir erst jetzt durch eine Mitteilung[…]“) die Unwahrheit darstellt?

    Ist diese Mitteilung vom KBA Bestandteil der Akte?

    Wäre diese Lüge dann irgendwie ahndbar, oder muss man das dann so hinnehmen?

  6. 6

    Wow! Wie bizarr!

    Nachvollziehbar, dass Sie Ihre Strategie hier vielleicht nicht darlegen können – aber wie schätzen Sie die Sachlage ein? Ist so etwas überhaupt zulässig?

    Ein Follow-Up hinsichtlich der weiteren Entwicklungen wäre sehr interessant!

  7. 7
    \pub\bash0r says:

    Ich finde allgemein den Zusammenhang Fahrrad KFZ sehr fragwürdig. Die Tatsache, dass jemand betrunken sich eben NICHT hinter’s Steuer sondern lieber aufs Fahrrad setzt, sollte doch eher für diese Person als gegen sie sprechen. Was kommt als nächstes: wenn einer betrunken zu Fuß über die Straße torgelt verliert er ebenfalls den Führerschein? Eventuell sollte der Staat dann wohl doch lieber gleich über ein Alkoholverbot nachdenken ….

  8. 8
    Nekomata says:

    Also wenn Ihr Mandant in den letzten 5,5 Jahren sonst nicht mehr auffällig geworden ist, dann kann sein Alkoholproblem ja so groß nicht sein. Von daher hätte ich jetzt keine Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
    Sie können den Beamten ja mal fragen, warum er das anders sieht. Die Antwort würde mich interessieren.

  9. 9
    RA JM says:

    @ Nekomata:
    Schon mal daran gedacht, dass so eine MPU schnell mal ca. 500.- Teuro kostet?

    Im Übrigen wäre in der Tat zu klären, warum dem Amtswalter die Missetat erst jetzt bekannt wurde.

  10. 10
    Nekomata says:

    Mein Kommentar war nicht so gemeint, dass der Mandant die MPU schon bestehen wird. Eher so, dass sie nicht nötig ist.

  11. 11
    dingsbums says:

    Ich will auch ein follow-up.hört sich toll an.

  12. 12
    111 says:

    Die Fehlleistung liegt hier nicht bei der erwähnten Behörde.
    Offenbar hat der gesetzlich vorgesehene direkte Informationakanal von Polizei ( § 2 Abs 12 StVG ) und Gericht ( § 45 Abs 1 Mistra ) nicht funktioniert.
    Dafür kann die Fahrerlaubnisbehörde nichts.
    Vermutlich hat Sie erst über eine Meldung aus Flensburg ( z. B. Punktegrenze erreicht ab der die Fahrerlaubnisbehörde dem Führerscheininhaber Kurse nahelegen möge) von der Tat erfahren.
    Nach allem was ich so hörte (bin selbt juristischer Laie) kann eine MPU bis 10 Jahre nach der Tat gefordert werden.

  13. 13
    Jens says:

    Laienfrage: Kann es sein, dass das irgendwie mit der Reform des Punktesystems im Mai zusammenhängt?

    Vielleicht ist die originale Mitteilung irgendwo unterwegs verloren gegangen, und das ist jetzt aufgefallen, als der „Kontostand“ nach dem neuen System übermittelt wurde.

  14. 14
    Jonas says:

    Ehrlich gesagt finde ich es grundsätzlich gut dass Leute die andere besoffen im Straßenverkehr gefährden dafür auch bestraft werden. Der Vater eines Bekannten starb an einem Milzriss weil ein Betrunkener ihn auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad gerammt hat :(

    Dass diese Leute möglichst schnell die Rechnung bekommen sollten ist richtig, aber besser spät als nie. Man kann sich ja recht einfach vor sowas schützen, indem man einfach verdammt nochmal nicht besoffen fährt…