Alte Züchterweisheit

423387_web_R_B_by_Irene Lehmann_pixelio.deIn einer Agenturmeldung wird berichtet, daß Redaktionen sogenannter Boulevard-„Zeitungen“ den Eingang einer Geldentschädigungsklage bestätigt hätten. Die Straßenjungs reklamieren hämisch die Klageerhebung nur zwei Tage, bevor wesentliche Teile des Anspruchs verjährt wären und mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Gegenstand der Berichterstattung, wegen der sie den Schadensersatz leisten sollen.

Ich kenne mich zwar mit diesem Zivilrecht nicht so genau aus. Aber dort wie im Strafrecht gilt derselbe Grundsatz: Fristen sind dafür da, daß sie (aus-)genutzt werden.

Und daß der Kläger in diesem Fall die Verjährungsfrist dazu genutzt hat, um eine Menge Punkte (meint: reichlich rechtskräftige Entscheidungen zu Persönlichkeits-Rechtsverletzungen) zu sammeln, die er dann bei der Journaille gegen Bares eintauschen wird, davon bin ich überzeugt.

Alte Züchter sehen der Entwicklung auch mit Gelassenheit entgegen: Am Ende werden die Schweine fett.

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Bild: Irene Lehmann / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Zivilrecht veröffentlicht.

12 Antworten auf Alte Züchterweisheit

  1. 1
    doppelfish says:

    … und dann werden sie geschlachtet.

  2. 2
    einzelkröte says:

    reichich kauft ein L und löst auf.

    • War’n Freud. Trotzdem: Danke. crh
  3. 3
    Franz says:

    Ob die 37.000 Euro Gerichtskostenvorschuss und 107.000 Euro Kostenrisiko die Rechtschutzverischerung von K. trägt?

  4. 4
    Franz says:

    Abzüglich 150 Euro SB natürlich.

  5. 5
    RiLaj says:

    wenn „einzelkröte“ ein „l“ kaufen darf, dann kaufe ich nix und löse trotzdem auf:
    Boulevard-„Zeitungen“

    • Geschenkt! crh
  6. 6
    Rico says:

    Sehr OT (sorry)
    Kannst du mal bitte deine Einschätzung zum Thema Polizei mit MP5 auf Versammlung bloggen?

    Besteht nicht die Gefahr, dass Menschen hier eingeschüchtert werden und eventuell ihr Recht auf Versammlung wahr zu nehmen?

    Polizei mit MP kennt man schließlich sonst von Ammoklagen oder Terrorwarnungen, wo es um die Abwehr bewaffneter Kräfte geht.

  7. 7
    Lexus says:

    @Rico:

    Ähm keine Ahnung wo du lebst, aber Maschinenpistolen gehören selbst hier im liberalen Norden zum Alltag… An Bahnhöfen und vor Botschaften hat die Polizei Maschinenpistolen. In Niedersachsen hatte (oder hat?) sogar noch jeder Streifenwagen eine Maschinenpistole im Kofferraum.

    Ansonsten: Es ist in den Polizeigesetzen geregelt welche Waffen die Polizei nutzen darf. Maschinenpistolen sind ausdrücklich erwähnt.

  8. 8
    Bernadette says:

    Wo ist denn der Artikel „Die Rache der Verjährung“ abgeblieben? Ich fand den sehr lehrreich und überaus gut geschrieben.

  9. 9
    user says:

    @bernadette
    der ist verjährt

  10. 10
    James Kirk says:

    @Bernadette:

    Manchmal findet man gelöschte Webseiten noch im Cache der Suchmaschinen. Wäre schade, wenn dieses Meisterwerk anwaltlicher Kunst für immer verloren ginge.

  11. 11
    Rico says:

    Meine Frage zielt auch auf das offene Tragen im Umfeld von Versammlungen. Es geht mir nicht um Deine Beispiele, wie etwa

    „An Bahnhöfen und vor Botschaften hat die Polizei Maschinenpistolen“

  12. 12
    Lexus says:

    @Rico:

    Wo siehst du denn ein Problem? Die Polizei trägt eine Waffe die ihr ausdrücklich erlaubt ist.

    Das geht in die gleiche Richtung wie „darf die Polizei Streife fahren bei mir in der Gegend?“… Natürlich darf sie das.