Überflüssige Verteidiger oder kranke Kasse?

Stefan Bayer  / pixelio.de

„Wir stellen fest, dass die Leistungserbringer verstärkt Rechtsanwälte einschalten, was die Verfahren zusätzlich in die Länge zieht.“

Quelle: Volker zur Heide, Leiter der Ermittlungsgruppe der „DAK-Gesundheit“, zitiert nach Welt Online

Ich glaube, der Herr zur Heide hat das mit dem Rechtsstaat und dem fairen Verfahren noch nicht so richtig begriffen. Aber vielleicht ist dieser öffentlich-rechtlich Bedienstete tatsächlich der Ansicht, Strafverteidiger brauche man nicht, wenn man solche Ermittler wie die von der DAK habe?

Wir haben in unserer Kanzlei ganz andere Erfahrungen in den Fällen gemacht, in denen Krankenkassen an einem Ermittlungsverfahren beteiligt waren. Ich kann mir gut vorstellen, daß die Beschuldigten recht froh waren, wenn jemand darauf achtet, daß die Spielregeln des Strafprozeßrechts auch von den Gesundheitskassen eingehalten werden.

Bild: Stefan Bayer / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Verteidigung veröffentlicht.

6 Antworten auf Überflüssige Verteidiger oder kranke Kasse?

  1. 1
    Fahnder says:

    Herr zur Heide hat vor allem sachlich Unrecht. Zwar geht es mit Anwalt manchmal etwas zäher voran als ohne. Aber ein besseres Indiz dafür, dass ein Leistungserbringer etwas auf dem Kerbholz hat und es deshalb lohnen wird, ganz genau hinzuschauen, gibt es doch gar nicht. Insgesamt profitiert davon die Effektivität der Ermittlungsarbeit.

  2. 2
    alter Jakob says:

    @Fahnder: Hahahaha, genau. Und wer als Angeklagter in einem Strafverfahren schweigt ist wohl auch schuldig und nicht eher nur vorsichtig (dass z.B. seine Aussagen nicht verdreht werden). Denn wer nichts zu verbergen hat…

  3. 3
    Thomsen says:

    Die Aufhebung der Unschuldsvermutung ist im Volk angekommen und geistiges Allgemeingut geworden.
    Glückwunsch an die Herrscherclique! Die Saat der permanenten Gehirnwäsche durch die Desinformation der Hofberichterstatter-Presse ist aufgegangen.

  4. 4
    Leistungserbringer says:

    Die Leistungserbringer wehren sich nicht nur im Strafrecht gegen die Krankenkassen. Da die Kassen dazu übergegangen sind, Leistungen, die erbracht worden sind, aus fadenscheinigen Gründen komplett zu retaxieren (bedeutet: nicht zu bezahlen), wehren sich die Leistungserbringer hier mitterweile deutlich.

  5. 5

    Und wieder ein Bericht der bei der Verdachstfeststellung stehen bleibt. Man wundert sich schon gar nicht mehr, wenn Journalisten in Deutschland „Offiziellen“ zur Selbstdarstellung Raum geben und nich eine einzige kritische Nachfrage stellen, wie z.B. wie viele der eingeleiteten Verfahren müssen eingestellt werden, weil die „Fahnder“ zu voreilig sind? Welche Kosten stehen dem geringen Gewinn von 2 Mio. Euro gegenüber.? Entsprechend kann man die Klage über das Einschalten von RAs auch aus der Institutionenlogik heraus interpretieren und feststellen: Offensichtlich stehen Aufwand und Ertrag bei diesen Fahndungen in einem gewissen Missverhältnis. Aber es macht doch wieder eine gute ich-klopf-mir-auf-die-Schulter-und-zeige-auf-andere-Geschichte.

  6. 6
    RA Lupo says:

    Die Krankenkasse X. hat die Mandantin gesetzeswidrig falsch beitragsmäßig eingestuft, der Mandantin steht daher ein Guthaben an Beiträgen in deutlich vierstelligem Bereich zu. Trotz entsprechender Intervention der Mandantin und des Steuerberaters tut sich nichts. Auf den neuerlich falschen Beitragsbescheid lege ich Widerspruch ein. Dann bekommt. die Mandantin einen Anruf. Man würde ihr das Geld auszahlen, wenn sie ihren Anwalt zurückzieht, denn ansonsten müsse man ja dessen Kosten übernehmen. Die Mandantin tut das enizig richtige und tut nichts dergleichen. Die Kasse zahlt zähneknirschend die überzahlten Beiträge zurück UND übernimmt die Anwaltskosten nach entsprechendem Abhilfebescheid.

    Alltag, kein Einzelfall.