Unser Kreuzberg bleibt sauber. So!
- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Ich plädiere für eine DNA-Datenbank aller Hunde.
Bei Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer wird auch eine Speichelprobe abgegeben (vom Hund nicht vom Halter). Die Verwaltungsgebühren für die einmalige DNA-Typisierung trägt selbstverständlich der Halter, ca. 200 €.
Nach einer Übergangszeit von 6 Monaten (damit man ausschließen kann, dass alte Scheiße ermittelt wird), werden die Ordnungshüter mit DNA-Teststäbchen ausgestattet. Finden sie ein Tretmine, wird Ort und Zeit festgehalten, gerne auch ein Foto gemacht, eine Probe genommen und diese zur Analyse gegeben.
Die Kosten der Analyse, wohl wieder ca. € 200,00, das Bußgeld von z.B. € 40,00 und die Verwaltungsgebühren von € 23,50 trägt der Hundehalter. Da lohnt es sich für den Halter, die Verdauungsendprdukte seines Hundes aufzusammeln.
Sollte der Hund nicht ermittelt werden, liegen zwei Möglichkeiten auf der Hand:
Es handelt sich um einen kommunalen Fremdhund. Die Daten bleiben gespeichert, bis das Modell auf alle Kommunen ausgeweitet wurde und eine zentrale BundesHundeDNAkartei angelegt wurde.
Oder es handelt sich um eine Hundesteuerhinterziehung.
Nachtrag:
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/kampf-gegen-kot-genetischer-fingerabdruck-hunden-63760.html
Klasse! Das würd ich, stünde es hier, sofort freiwillig mit meinen eigenen Kacktüten (stets griffbereit in der Hosentasche) auffüllen.
Statt Kotz – äh Kottüten, plädiere ich zwecks nachhaltiger Problemlösung, für eine sinnvolle Anwendung einer Kalachnikov.
Aber das Bild ist wirklich gut gemacht.
Waldi: Die Cleveren füttern dann ihre kotlegenden Hunde mit rohem Hundefleisch?
Der hier hätte auch besser rohes Hundefleisch gegessen:
Speichelprobe führt zu Kotleger (Schwäbische Zeitung, 05.09.2008)
@ Neck: Fütterung mit Hundefleisch
Stimmt, an die Variante habe ich noch nicht gedacht.
Folgende Lösung könnte ich anbieten:
Die Verfütterung und Verfütternlassen von Hunden wird untersagt und bußgeldbewehrt.
Findet sich mehrere Hunde-DNA im Kot, werden die Herrchen oder Frauchen im Wege der echten Wahlfeststellung belangt. Entweder hat der Verantwortliche die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt oder er hat ihn verfüttert oder verfütternlassen oder ihn mit Hundefleisch gefüttert. Jedenfalls schuldigt wie die Nacht.
Die anderen Alternative wäre es (im Sinne von Tourix) im Falle des Auffinden von verschiedene DNA in einer Hundewurst das Verfahren auf Kosten der Kommune einzustellen. Man kann sich ja sicher sein, dass zumindest einer der DNA-Träger nie wieder aktiv unsere Innenstädte verschmutzen.