Robenstreit im Kriminalgericht

Der Kollege Johannes Eisenberg hat über die taz angekündigt, er werde sich nackig machen ohne Robe vor der 12. Strafkammer auftreten. Ich habe hier bereits darüber berichtet.

Der Termin, der öffentlich ist und an dem jeder teilnehmen kann, findet nach Auskunft von Rechtsanwalt Andreas Jede statt im
Kriminalgericht, Turmstraße 91, Moabit
Saal 504 am Freitag, den 10.07.2009 um 09:00 Uhr

Ich schau’s mir dann mal an.

Mich hat heute in einer kleinen Strafsache eine kleine Amtsrichterin angefaucht, daß sie mich zurückweisen würde, wenn ich ohne Robe auftreten wolle. Ich hatte da die Robe bereits angezogen und habe dem Reflex widerstanden, sie wieder auszuziehen. Aber irgendwie scheint dieses Thema für manche Richterinnen ein (Selbstwert-)Problem zu sein.

Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger informierte heute Vormittag in einer Rundmail die Mitglieder:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsanwaltskammer Berlin teilt mit, dass nach § 20 BORA unabhängig von der Verwaltungsverfügung der Senatsverwaltung für Justiz der übliche Robenzwang besteht. Mithin ist nach Berufsrecht vor allen Strafgerichten eine Robe zu tragen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der Vorstand

Ob das den Verteidiger Johannes Eisenberg kümmert?

Update vom 10.07.2009:
Herr Eisenberg verteidigte den Angeklagten heute ohne Robe, gemeinsam mit einer Verteidigerin, die konventionell in schwarzes Textil gehüllt war. Das Gericht hat den Robenverweigerer nicht zurückgewiesen.

Dieser Beitrag wurde unter Philosophisches, Politisches, Richter, Verteidigung veröffentlicht.

5 Antworten auf Robenstreit im Kriminalgericht

  1. 1
    Christian says:

    Besonders schlimm sind in letzter Zeit die Zeitungsartikel mit dem Spitzbuben-Zitat von Friedrich II.. Diese Regelung diente doch nur dazu, den gesamten Berufsstand der Juristen (also auch Richter und später Staatsanwälte) zu disziplinieren.

    Diese Zeiten und Ansichten sind nach den Gesetzen zur Stärkung der Selbstverwaltung schlicht passé.

    Viel besser wäre es doch, wenn die Richter folgendem Friedrich-Zitat folgen würden: „In den Gerichtshöfen sollen die Gesetzte sprechen und der Herrscher schweigen.“ Das Gesetz und das Recht müssen im Vordergrund stehen, ebenso wie Mandanten, die verstehen was da gerade passiert und nicht ohnmächtig zuschauen, wie man sich um ein Stück Stoff streitet.

    Respekt verschaffen wir Anwälte uns durch einen angemessenen Auftritt. Und Respekt dürfen wir auch verlangen.

  2. 2
    Ö-buff says:

    „Erfolg“ mit außerjuristischen Mitteln. Wer’s braucht… ;)

  3. 3
    Edding says:

    Ich glaube eher, dass die Richterin Kurzsichtig ist (und aus Eitelkeit keine Brille trägt?), und nur so unterscheiden kann, ob sie gerade den Angeklagten oder den Verteidiger anspricht.

  4. 4
    ballmann says:

    Ich erwarte noch Ihren Bericht vom heutigen Sitzungstag

  5. 5

    […] Strafverteidiger und Presserechtler Johannes Eisenberg ließ die Hüllen fallen und Carsten Hoenig und andere jubelten […]