Geht doch nicht, daß das Kennzeichen, nur weil der Reifen so breit ist, über die Fußrastenbreite hinausragt.
Für jedes Problem gibt es eine Lösung.
Geht doch nicht, daß das Kennzeichen, nur weil der Reifen so breit ist, über die Fußrastenbreite hinausragt.
Für jedes Problem gibt es eine Lösung.
Wie sieht das eigentlich aus, spricht irgend ein Gesetz dagegen, Kennzeichen auf dem Kopf oder der Seite zu montieren?
Ich würde in Anlage 4 zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3 FZV mal anfangen zu suchen.