Zahlung – an wen?

Es geht um eine komplizierte und umfangreiche Wirtschaftsstrafsache. Nach sieben Hauptverhandlungstagen kommt es zu einem Gespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Das Gericht, die Verteidigung und der Staatsanwalt, der in der Gerichtsverhandlung die Anklage vertritt (der sogenannte Sitzungsvertreter), sind sich einig. Der Angeklagte bekommt eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird – wenn er eine Zahlung an die (angeblich) Geschädigten zum Ausgleich des (angeblich) entstandenen Schaden leistet. Dazu war der Angeklagte bereit, obwohl sein finanzieller Spielraum es eigentlich nicht erlaubt.

Allerdings will die Staatsanwältin, die für die Sache zuständig ist und die die Anklage verfaßt hat, nicht mitgehen und strebt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung an. Trotz der angekündigten Zahlung, die sie vom Angeklagte weiterhin verlangt.

Damit ist der Angeklagte – erwartungsgemäß – nicht einverstanden. Deswegen wird der Prozeß wohl weitergehen, was zu zahlreichen weiteren Verhandlungsterminen und dann wohl auch in die nächste Instanz führen wird. Dies wiederum führt zu weiteren erheblichen Verfahrens- und Verteidigungskosten. Und die Zahlung an die Geschädigten erfolgt dann am St. Nimmerleinstag.

Die Staatsanwältin hätte es eigentlich in der Hand. Mich würde die Meinung der Geschädigten interessieren.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

5 Antworten auf Zahlung – an wen?

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    RA JM says:

    Staatsanwältin eben.

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    Martin Overath, Schöffe am Amtsgericht Frankfurt am Main says:

    Waren die Schöffen an dem „Gespräch“ beteiligt? Oder durften sie wieder nur als Staffage am (Berufs-)richtertisch sitzen wie Ministranten – die allerdings wenigstens die Liturgie kennen. Mediation im Strafverfahren steht (noch) nicht in der StPO. Schöffen sind auf das Gesetz vereidigt, nicht auf den Großen Senat des BGHs.

  3. 3

    Wenn Sie mal irgendwo lesen „das Gericht“, dann ist regelmäßig der gesamte Spruchkörper damit gemeint; nur wenn die Rede ist vom „Richter“ oder vom „Vorsitzenden“, bleiben die Schöffen außen vor. Jedenfalls dann, wenn der Schreibende des Juristischen kundig ist.

    Im übrigen: Es gibt durchaus Mittel und Wege, mit querulatorischen Schöffen angemessen umzugehen. ;-)

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    H.K. says:

    Wer sind denn die Geschädigten? – Privatleute – Banken – der Fiskus – oder alle zusammen?

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