Keine leichte Beute für schweren Raub

Sie hatten nicht damit gerechnet, daß der Drogenhändler zur Polizei geht, um den Raub anzuzeigen. Aber es kam anders als geplant. Aus dem Raub wurde einer, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vorsieht und der Dealer macht die Anzeige. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.

Am Ende standen dann doch „nur“ 2 1/2 Jahre für den einen und 3 Jahre, 9 Monate für den anderen „Schauspieler“.

Über Einzelheiten des Falls berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Keine leichte Beute für schweren Raub

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    RA_Berlin says:

    Muss man eigentlich extra was an „berlin kriminell“ bezahlen, um dort im redaktionellen Text verlinkt (!) zu werden, oder reichen dafür die Anzeigen?

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