Erwischt – aber voll ins Schwarze

Es ging um die Kosten meiner Inanspruchnahme im Dezember 2005. Der Gegner meines Mandanten wollte erst gar nicht zahlen. Auch nachdem ihm das Gericht mitgeteilt hatte, daß er zahlen müsse, stellte er sich bockig. Aber richtig bockig, mit allem, was das Zivilprozeßrecht so hergibt.

Naja, nicht schlimm. Schließlich hatten mein Mandant und ich es auch gar nicht so eilig. Denn die Verzinsung der Forderung mit 5 % über dem Basiszins bekommt man auf keinem Bankenmarkt.

Der Gegner hatte auch einen Anwalt, dann sogar einen zweiten. Obwohl er mir wiederholt mitgeteilt hatte, daß er kein Geld habe. Richtig arm sei er, der Arme. Trotzdem legten sich beide Anwälte mächtig ins Zeug für den armen Hartz-IV-Empfänger. Nicht nur ins Zeug legte sich der eine, sondern dann auch noch mit mir an. Über diesen Kerl hatte ich dann hier bereits berichtet.

Immer wieder kam das freche Angebot, die Forderung in Höhe von über 2.000 Euro in Raten zu 20 Euro zahlen zu dürfen. Ich habe den Quatsch natürlich abgelehnt. Trotzdem begann der Gegner – zweieinhalb Jahre nach Entstehen der Forderung – mit der Ratenzahlung. 20 Euro monatlich tröpfelten hier ein.

Nun habe ich eine freundliche Bank, die mir nicht nur mitteilt, wer der Absender der Zahlung ist, sondern auch noch die Kontonummer und die Bankleitzahl „seiner“ Bank in die Gutschrift notiert. :-)

Freundliche Mitteilung

Eigentlich wollte ich ihn nur ärgern, deswegen habe ich bis zum 13. Dezember gewartet und dann „zugeschlagen“: Ein vorläufiges Zahlungsverbot per Gerichtsvollzieher an die Bank des Gegners. Damit der Arme von seinem schmalen Hartz-IV-Einkommen nicht so viel für Marzipan und Lebkuchen ausgibt.

Und was passiert? Die Bank überweist auf dieses Zahlungsverbot die volle Forderung. Bis auf den letzten Cent. 2.303,02 Euro! Whow!!

Der arme Kerl hat also irgendwo gelogen. Entweder bei mir mit der Angabe, er sei Hartz-IV-Empfänger. Oder beim Amt, das ihn sicherlich nach seinem Vermögen gefragt hat. Na, hoffentlich nicht auch noch bei seinen Anwälten, die sich für lau zum Affen gemacht haben.

… nun wird das ja doch noch was mit der Silvester-Party.

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5 Antworten auf Erwischt – aber voll ins Schwarze

  1. 1
    Gläubiger says:

    Ohne Rücksprache mit dem Schuldner wird die Hamburger Sparkasse hier vermutlich nichts überwiesen haben – es war doch nur ein Zahlungsverbot.

    Wie viele Wochen dauert es in der Regel vom Abschicken des vorformulierten PfÜB ans zuständige AG bis das Bankinstitut vorhandenes Guthaben überweist?

  2. 2

    Es war kein PfÜB, sondern wirklich nur das vorläufige Zahlungsverbot, das binnen 3 oder 4 Tagen vom GVZ zugestellt wurde. Ob Rücksprachen stattgefunden haben, ist mir nicht bekannt.

  3. 3
    icke says:

    mhh interessant … vielleicht hatte er auch noch irgendwo eine reiche Tante in den USA die plötzlich verstorben ist. ;) Man soll ja immer an das Gute im Menschen glauben *g*

  4. 4
    Bin selbst ein Hartzi says:

    Als Hartz4-Empfänger darf er sogenanntes Schonvermögen schadlos behalten.

    „Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.“

    Wenn der Prozessgegener großes Pech hat, verwechselte die Bank das Zahlungsverbot mit einer Kontopfändung und bedient sich aus dem Überziehungskredit.

    Im übrigen sind die 20 EUR nicht eine so große Zumutung wie man als Nichtbetroffender vielleicht denken könnte. Ich zahle selbst eine Schuld von knapp 1000 EUR in Raten von je 20 EUR ab.
    An das zuständige Amt natürlich.

    Ich erinnere mich schwach an eine vergleichsweise aktuelle Entscheidung, die generell eine Rückzahlungspflicht während des Bezug von H4 verneint.

  5. 5

    […] der Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer dem Spammer, der sich über mich beschwert hatte, weil ich ihm mit ganz deutlichen Worten (”starke, […]