Unschuldsvermutung

Man habe ihnen Papiere und Handys abgenommen. Sie hätten sich vor laufender Überwachungskamera ausziehen müssen. Später seien sie gefesselt in Polizeigewahrsam abgeführt und in Einzelzellen gesteckt worden.

Der Verdacht ist entstanden durch ein defektes Banknotenlesegerät, einen 500-Euro-Schein und wegen der Nationalität bzw. der Hautfarbe des Kunden.

Warum regt sich die Öffentlichkeit denn so auf? Nur, weil es hochgestellte Politiker erwischt hat, die unschuldig in die Maschinerie geraten sind?

Das ist doch das ganz normale Programm, gehört quasi zum Alltagsgeschäft. Wenn es sich um einen Kreuzberger Obdachlosen gehandelt hätte (ok: und einen 50-Euro-Schein) hätte die taz kein Wort darüber geschrieben.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Unschuldsvermutung

  1. 1
    MaxR says:

    Warum regen Sie sich auf? Das waren GEFÄHRDER!
    Dunkelhäutig, fremdländisch und auf Erkundungstour. Da muß man doch mit allen gebotenen und nicht gebotenen Mitteln eingreifen.

    Rechtsgrundlage wird noch geschaffen, bis dahin berufe mans sich auf WibaS.

  2. 2
    doppelfish says:

    Wir sehen also einem neuen „Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr“ entgegen? Oder wird dieses Mal ein anderer Titel gewaehlt?

  3. 3
    SHAKAL says:

    Das ist in der Tat keine Aufregung wert, abwarten wie es sich in den kommenden Jahren hier entwickeln wird: Scherzartikel werden auch verboten sein.
    Es könnte sich ja um potentiell gefährliches Fälschergut handeln.