Da weise ich den Kollegen – ja ok, ein wenig unkonventionell, aber in der Sache dennoch zutreffend – darauf hin, daß seine Website den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Und daß er darüber hinaus mit gefährlichen steuerrechtlichen Problemen zu rechnen hat, wenn er seine (teil-)gewerbliche Tätigkeit – zumindest die Werbung dafür – nicht einstellt.
Was kommt zurück? Eine pampige Antwort, genau wie sich das für einen akkuraten Zivilrechtler gehört. Na schönen Dank auch.
Hehe. Den Werbelink auf seiner Homepage erwischt man sowieso nicht. Der bewegt sich ja! ;)
Wer neben seiner deutschlandweiten heldenhaften Anwaltstätigkeit noch Messgeräte vermietet, scheint es nötig zu haben. ;-)
Interessant sind auch die 16% MWST bei der Onlineberatung.
Unkonventionell, was haben Sie gemacht Herr Kollege, abgemahnt? Dann könnte ich eine pampige Antwort verstehen :-) Das Impressum der genannten Seite ist allerdings in der Tat etwas überarbeitungsbedürftig (Stand 2000?)
Nein, eine Abmahnung hat er nicht bekommen. Nur den erwähnten kollegialen Hinweis, vielleicht in ungewöhnlichem Zusammenhang, aber mehr nicht. Noch nicht.
ja darf ich ihn abmahnen? :-)))
Zu Genetik: die 16% stimmen schon. Schließlich ist das Seminar 2005 !!!!
Also was für Zeitreisende und andere Aliens