Undank

Da weise ich den Kollegen – ja ok, ein wenig unkonventionell, aber in der Sache dennoch zutreffend – darauf hin, daß seine Website den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Und daß er darüber hinaus mit gefährlichen steuerrechtlichen Problemen zu rechnen hat, wenn er seine (teil-)gewerbliche Tätigkeit – zumindest die Werbung dafür – nicht einstellt.

Was kommt zurück? Eine pampige Antwort, genau wie sich das für einen akkuraten Zivilrechtler gehört. Na schönen Dank auch.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

6 Antworten auf Undank

  1. 1
    Bernie says:

    Hehe. Den Werbelink auf seiner Homepage erwischt man sowieso nicht. Der bewegt sich ja! ;)

  2. 2
    RA JM says:

    Wer neben seiner deutschlandweiten heldenhaften Anwaltstätigkeit noch Messgeräte vermietet, scheint es nötig zu haben. ;-)

  3. 3
    Genetik1 says:

    Interessant sind auch die 16% MWST bei der Onlineberatung.

  4. 4
    RA Kümmerle says:

    Unkonventionell, was haben Sie gemacht Herr Kollege, abgemahnt? Dann könnte ich eine pampige Antwort verstehen :-) Das Impressum der genannten Seite ist allerdings in der Tat etwas überarbeitungsbedürftig (Stand 2000?)

  5. 5

    Nein, eine Abmahnung hat er nicht bekommen. Nur den erwähnten kollegialen Hinweis, vielleicht in ungewöhnlichem Zusammenhang, aber mehr nicht. Noch nicht.

  6. 6
    Boris says:

    ja darf ich ihn abmahnen? :-)))

    Zu Genetik: die 16% stimmen schon. Schließlich ist das Seminar 2005 !!!!
    Also was für Zeitreisende und andere Aliens