Aus dem Sitzungsprotokoll des Landgerichts in einer Zivilsache:
Klägervertreter erklärt, dass er sich auf die Ausführungen in seinem Schriftsatz vom 19. April 2007 beziehe und den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehne.
[...]
Der Sachverständige wird um 10.15 Uhr entlassen und liquidiert.
Das wäre nun aber wirklich nicht nötig gewesen.
Keine halben Sachen.