Ein Kuchenblech für die Harley

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied im Mai 2006:

Kein Anspruch auf verkleinertes Saisonkennzeichen für Fahrer einer Harley Davidson

Der Halter einer Harley Davidson kann bei Platzmangel an seinem Motorrad keine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes Saisonkennzeichen verlangen. Das Gericht verwies zur Begründung auf die vorrangige Pflicht des Halters eines Motorrades, an seinem Fahrzeug die erforderlichen Veränderungen vornehmen zu lassen, damit ein Kennzeichen vorschriftsmäßig angebracht werden kann. Nur wenn der hierfür erforderliche Aufwand unverhältnismäßig sei, könne eine Ausnahme von den vorgegebenen Mindestmaßen gemacht werden.

Das Urteil stammt vom 15.05.2006 und trägt das Az.: 4 K 1442/05.KO.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Motorradrecht), Zulassungsrecht veröffentlicht.

6 Antworten auf Ein Kuchenblech für die Harley

  1. 1
    Callinator says:

    Kein wunder dass ich immer kotzen könnte wenn ich ein Auto mit einem Buchstaben und einer Zahl sehe… so eine verschwendung…

  2. 2
    Jolle says:

    Na klasse und was soll das genau bedeuten ?
    Was ist unverhältnismäßig ?

  3. 3

    Wenn man weiß, wie sich ein nasser Schwamm anfühlt, erahnt man, was die Leute von den Zulassungsstellen aus so einer Definition machen. Das hat aber auch Vorteile: Im Zweifel fragt man mehrere Zulassungsstellen – solange bis das Ziel erreicht ist.

  4. 4
    Friesenjung says:

    Habe neulich in einer „Fachzeitschrift“ noch davon gelesen.
    Einem Harley-Fahrer wurden Umbaukosten von 500.- Euro zugemutet, nur damit das Kuchenblech passt.

    Wer will: Urteil und Aktenzeichen stehen in der aktuellen BikersNews, die haben sich nämlich auch gerade mit Kuchen und Blechen befasst.

  5. 5

    Hier noch ein Kommentar, der mich per eMail erreicht hat:

    Das Thema Kennzeichengröße treibt schon dolle Blüten. Meines Laienwissens nach, gibt es aber keine zwingende Vorschrift zur Mindestgröße nur zu Maximalgröße. Die Straßenverkehrsämter treiben da ihr Unwesen nach Gutdünken.

    Da hat er Recht. Der Hinweis auf die BikersNews (Heft Januar 2007) ist übrigens ein guter. Da steht alles drin, was man wissen muß zum Thema „Backblech“.

  6. 6
    Tyroler says:

    Jetzt muß ich mir die BikersNews 01/2007 kaufen.

    Bald wird mein neues Bike zugelassen. Obwohl, die von der Zulassungsstelle haben schon signalisiert mir entgegenzukommen.

    Mei die Bayern können schon lieb sein. A wengal nett redn mit die Leit und no paßts scho.