Beim Döner-Essen in Friedrichshein verprügelt

Zu einer Gewalttätigkeit mit rechtsextremem Hintergrund kam es gestern früh gegen 5 Uhr an einem Imbiss in der Frankfurter Allee in Friedrichshain, wo gerade eine 19-Jährige und ein 20-Jähriger Döner aßen. Plötzlich tauchten zwei 22 und 25 Jahre alte Männer auf und attackierten die beiden. Sie schlugen ihre Opfer mit Fäusten, beschimpften sie dabei als „Ökoschlampen“ und machten Anspielungen auf die Hitlerzeit. Dann flüchteten die angetrunkenen Schläger, wurden aber bei der Absuche der Umgebung von Polizisten entdeckt und festgenommen. Die Opfer erlitten Gesichtsverletzungen. Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Vielleicht hätten die beiden über die Spree zum Türken gehen sollen; nach Kreuzberg trauen sich die Nazis nicht so leicht.

Übrigens und ernsthaft: Die Bezeichnung als Ökoschlampe stellt eine Beleidigung dar. Hoffentlich vergißt die Staatsanwaltschaft nicht, den Tatvorwurf auch in dieser Hinsicht zu erheben. Beleidigung ist wie die Körperverletzung ein Delikt, bei dem die Nebenklage zugelassen ist. Ich würde es mir als Geschädigter einer solchen Straftat nicht nehmen lassen, den Nazis im Strafprozeß unangenehme Frage zu stellen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

3 Antworten auf Beim Döner-Essen in Friedrichshein verprügelt

  1. 1

    … oder als Anwalt derselben, nach Bewilligung von PKH für die Nebenklage … ;-)

  2. 2

    a)
    Bei Beleidigungen neigen Staatsanwälte zur formularmäßigen Privatklageverweisung.

    b)
    Ob „Ökoschlampe“ eine Beleidigung ist, ist fraglich. Immerhin hat das OLG Frankfurt (Az. 16 W 17/05) „Dialerparasit“ für einen IT-Unternehmer, welcher mit legaler, registierter Einwahlsoftwar arbeitete als von Art. 5 gedeckt angesehen, obwohl „Parasit“ ein klassischer NS-Begriff für „minderwertige Menschen“ war.

    c)
    Es bleibt somit nur die Körperverletzung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  3. 3
    Tilman says:

    Was mich wundert, die Opfer waren eine Frau und ein Mann. Trotzdem sollen BEIDE als „Ökoschlampen“ bezeichnet worden sein? Falls ja, dann waren die Schläger wirklich *sehr* angetrunken.